Heiko Scholz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Zunächst ein herzliches Dankeschön an alle Einzeldas experten und Institutionen, die sich mit ihrer Fachkompedie tenz an der schriftlichen Anhörung zu dem Entwurf der und Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum Zweck der Regulierung der Nutzung privater mobiler digitaler Endgeräte beteiligten. Dieser Dank gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die gesetzte vierwöchige Frist zur Ausarbeitung der schriftlichen Stellungnahmen über die Osterferien mehr als knapp wir bemessen und seitens der Landesregierung eine mündliche des Anhörung augenscheinlich nicht gewollt war. Meine Damen und Herren, Sie werden wissen, warum. StelWenig erstaunlich: Die Mehrheit der Anzuhörenden zollte dem Vorhaben der Landesregierung, die Nutzung privater Smartphones im schulischen Umfeld zu regulieren, grundsätzlich Beifall. den Jedoch möchte ich an der Stelle daran erinnern: Es war die AfD-Fraktion, welche die Notwendigkeit einer Reguunse- lierung der Handynutzung an hessischen Schulen erstmals wieder in einem eigenen Antrag bereits im März dieses Jahres im die Plenum aufgegriffen hat, welchen Sie allerdings ablehnten. (Beifall AfD) Kritische Anmerkungen fanden sich in den zahlreichen eingereichten Verbesserungsvorschlägen zum vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung wieder, welche meine Fraktion bereits in der ersten Lesung vorbrachte. Nun der Reihe nach: Es waren ausschließlich die hessische Schülervertretung sowie der Interessenverband Bitkom, welche sich grundsätzlich ablehnend gegenüber dem vorliegenden Gesetzesvorhaben äußerten. Die Stellungnahme von Bitkom irritierte dahin gehend etwas, da sie von einem grundsätzlichen Verbot der privaten Smartphone-Nutzung an hessischen Schulen ausging. Das bezweckt dieser Gesetzentwurf nun wahrlich nicht. Die Schülervertretung fordert eine generelle Abkehr vom vorliegenden Gesetzentwurf und bedauert – ich zitiere – „die überstürzte und nicht vollständig durchdachte Einschränkung bei der Nutzung digitaler Endgeräte ausdrücklich“. Sehr zielführend erscheinen uns die Anmerkungen von GEW und vom Philologenverband, welche klare Richtlinien einfordern, vor allem bei Haftungsfragen im Falle einer temporären Einbehaltung privater digitaler Endgeräte durch den Lehrer. Der Verweis seitens des hessischen Kultusministeriums auf die Amtshaftung nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch überzeugt mich aufgrund meiner Erfahrung, die ich als Lehrer an einer Brennpunktschule machen durfte, nicht. (Beifall AfD) Die Durchsetzung einer Untersagung ohne gesetzliche Rückendeckung ist unseres Erachtens für unsere Lehrer mit einem zu großen individuellen und unzumutbaren Aufwand verbunden. Im Zweifel – das können Sie sich vorstellen – wird dann lieber weggeschaut. Wo kein Kläger, da kein Richter, da letztlich auch kein Problem. Meine Damen und Herren, unsere Lehrer brauchen Klarheit. (Beifall AfD) Einen sehr gangbaren Lösungsvorschlag hat unter anderem Prof. Dr. Zierer von der pädagogischen Fakultät der Universität Augsburg zitiert – Sie erinnern sich. Prof. Zierer ist im Übrigen einer der führenden deutschen Bildungsforscher im Bereich der Digitalisierung von Schule. Seine vorgebrachten Vorschläge bestätigen unsere Haltung und finden sich in dem Ihnen vorliegenden umfangreichen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Gesetzentwurf wieder. Mittels Streichung der diversen Ausnahmeregelungen für die Nutzung privater digitaler Endgeräte auf dem Schulgelände wird eine Verpflichtung zur Abgabe dieser privaten Geräte vor Beginn des Schultages geschaffen. Diese wären dann folgerichtig in sogenannten – Sie kennen es – Smartphone-Tresoren aufzubewahren. Sie wissen es: Die gibt es in guter Qualität für bereits unter 70 Euro. Es ist also auch finanziell eine überschaubare Größe. Die Frage nach dem Einbehalten und der sicheren Aufbewahrung von privaten Smartphones bei Verstoß stellt sich somit nicht mehr. Unsere Lehrer werden somit im Berufsalltag effektiv entlastet und können sich ungestört ihrer eigentlichen Kernaufgabe, dem Lehren, widmen. Auch die Frage nach der Nutzung von privaten digitalen Endgeräten im Unterricht wird somit geregelt. Erfreulich ist die Feststellung von Prof. Zierer. Ich hoffe, die Kollegen der FDP schreiben das in ihr kleines Notizbüchlein: Bring your own device ist in der Schulpraxis gescheitert, liebe FDP. (Beifall AfD) Ausnahmen für Schüler mit körperlichen Einschränkungen sind selbstverständlich zulässig, so sie auf die Geräte zur Bewältigung ihres Schulalltags angewiesen sind. Gleiches gilt natürlich auch für die Sekundarstufe II. Bei Verstößen wird konkret auf die im Hessischen Schulgesetz in § 82 fixierten Sanktionsmaßnahmen verwiesen. Das fehlt in Ihrem Antrag. Genau das ist die Intention und oberstes Gebot unseres Änderungsantrags: Rechtssicherheit für unsere Schüler, Lehrer und Eltern. Es geht um nichts anderes als um die Übernahme sowohl politischer als auch konkreter juristischer Verantwortung, welcher sich die Landesregierung in ihrem Gesetzesvorschlag standhaft verweigert. Mit Ihrer Gesetzesvorlage wälzen Sie die Entscheidungskompetenz über die Nutzung privater digitaler Endgeräte auf den einzelnen Lehrer ab. Dem widersprechen wir vehement. Diese Entscheidungskompetenz liegt ganz klar beim Gesetzgeber: bei Ihnen, meine Damen und Herren der Landesregierung. Den von der Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf verwendeten, bildungswissenschaftlich mittlerweile völlig überholten, Kompetenzbegriff ersetzen wir durch die basale Bildungsdefinition, die da heißt: Unseren Kindern müssen digitalisierungsbezogenes Wissen, Können und Haltungen vermittelt werden. Meine Damen und Herren, Bildung ist weit mehr als die Aneignung von Kompetenzen. (Beifall AfD) Nicht umsonst formulierte man trefflich, beispielsweise in der Schweizer bildungswissenschaftlichen Debatte, die These von der Kompetenzorientierung als Sündenfall der Pädagogik. Ein Blick zu unseren Nachbarn ist also auch einmal sehr erhellend. (Beifall AfD) Diesen sprichwörtlichen Sündenfall wollen wir als AfDFraktion weder seitens der regierungstragenden Fraktionen noch vonseiten der GRÜNEN, wie sie ihn in ihrem eigenen Änderungsantrag vorgelegt haben, unterstützen. Für uns steht fest: Bildung vor Kompetenz. (Beifall AfD)
