Christian Wendel
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung die Änderung des Hessischen Schulgesetzes zum Umgang mit mobilen digitalen Endgeräten an unseren Schulen. Ich möchte Ihnen gerne zum Einstieg von einem Anruf in meinem Wahlkreisbüro berichten, der mich im Nachgang zur ersten Lesung erreichte. Dort meldete sich ein junger Mann, nicht aus Hessen, sondern aus dem norddeutschen Raum, der aus den Medien von unserer Gesetzesinitiative erfahren hatte. Er berichtete davon, dass er selbst während der eigenen Schulzeit ein Suchtverhalten in Bezug auf digitale Endgeräte entwickelt hatte und dass sein Umfeld, aber auch seine Leistungsfähigkeit stark darunter gelitten haben. Die Überwindung dieser Krise hat er als einen sehr schweren und langen Weg beschrieben. Es war ihm spürbar ein Anliegen, sich zu melden, um unsere Initiative aus der eigenen Erfahrung heraus ausdrücklich zu unterstützen, da wir mit unserem Vorstoß nicht nur ein Bewusstsein für die Problematik erzeugen, sondern ganz konkret handeln, indem wir Schutzzonen für Kinder und Jugendliche an unseren Schulen schaffen. (Beifall CDU und SPD) Dieses Beispiel steht für mich stellvertretend für eine Vielzahl von nahezu ausschließlich positiven Rückmeldungen, die uns zu diesem Gesetzentwurf erreicht haben und erreichen. Gewiss, nicht für alle Initiativen gibt es eine derart große Aufmerksamkeit. Das gilt auch für die mediale Berichterstattung im Zuge der ersten Lesung. Deutschlandweit haben sich die Medien mit dem Thema beschäftigt und unser Vorgehen durchgängig positiv bewertet. Meine Damen und Herren, es ist offensichtlich: Hessen ist hier eindeutig auf dem richtigen Weg. (Beifall CDU und SPD) Unser Vorschlag, hessische Schulen zu SmartphoneSchutzzonen zu machen, wird von einer breiten Mehrheit befürwortet und unterstützt. Das wird im Übrigen auch durch die Ergebnisse verschiedener Meinungsumfragen bestätigt. Meine Damen und Herren, andere Länder folgen diesem Beispiel. Das Saarland zieht beispielsweise nach, und in Rheinland-Pfalz wird sogar heute ein entsprechender Gesetzentwurf in erster Lesung im Landtag behandelt. Hessen nimmt erneut eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Ich danke ausdrücklich unserem Staatsminister für Kultus, Bildung und Chancen, Armin Schwarz, der das Thema gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen in die Debatte eingebracht und stark gemacht hat. Das ist Realpolitik der Hessen-Koalition. (Beifall CDU und SPD) Unser Gesetzentwurf hat zum Ziel, einen ausgewogenen und differenzierten Umgang mit digitalen Endgeräten in den Schulen zu etablieren. Deshalb bleibt es mir ein Rätsel, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, wie Sie in Ihrer Pressemitteilung zu dem Befund kommen können, es handele sich um ein pauschales Verbot aller digitalen Endgeräte an allen Schulen. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Weil es so da steht! – Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Dann lesen Sie es doch selbst!) So ist es formuliert. Das geht nicht nur an der Sache völlig vorbei, das ist schlichtweg falsch. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, ich will das in aller Klarheit sagen: Es geht nicht um ein pauschales Verbot, sondern es geht um die Festlegung klarer Rahmenbedingungen. wollen für die Schülerinnen und Schüler Freiräume fen, Freiräume für konzentriertes Lernen, Freiräume für ziales Miteinander. Wir gehen das Thema dabei ganzheitlich an; denn gleichzeitig werden wir die digitale als Bildungsziel im Hessischen Schulgesetz verankern ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung der hessischen Bildungspolitik. Wir als CDU-Fraktion sind den vielen engagierten kräften in unserem Land von Herzen dankbar, dass sie bereits mit so viel Engagement für die digitale Bildung unseren Schulen einsetzen. (Beifall CDU und SPD) Die breite positive Resonanz in der Öffentlichkeit spricht auch der starken Zustimmung im Rahmen der hörung. Es wurden zahlreiche Vereinigungen und sationen um Rückmeldungen zu unserer Gesetzesinitiative gebeten. Meine Damen und Herren, Lehrerverbände, ternvertretungen, die Wissenschaft und auch die schaft sind sich bei den großen Linien der Gesetzesinitiative einig: Erstens. Klare landeseinheitliche Regelungen sind dig, für die Schulen hilfreich, und sie entlasten Schulleitungen und Lehrkräfte. Zweitens. Die differenzierte Herangehensweise ist richtige Weg, insbesondere im Hinblick auf die Altersgruppen und die Mitgestaltungsmöglichkeiten der jeweiligen Schulen vor Ort. Drittens. Die Verbindung aus klaren Regeln einerseits der Stärkung der digitalen Bildung andererseits wird drücklich befürwortet. In der Gesamtheit der Rückmeldungen kommen mäß verschiedene Perspektiven und Sichtweisen zum druck. Die Anhörung hat jedoch klar gezeigt: Initiative ist verantwortungsvoll, sie ist differenziert, ist alltagstauglich und auch entwicklungspsychologisch durchdacht. Wir gehen mit unserem Gesetzentwurf nur voran, wir gehen damit eindeutig den richtigen meine Damen und Herren. (Beifall CDU und SPD) Auch die vorliegenden Änderungsanträge machen letztlich deutlich. Offenbar teilen sie mit uns jedenfalls Einschätzung, dass hier Handlungsbedarf gegeben ist, so arbeiten sie sich an einzelnen Facetten oder Teilaspekten des Gesetzentwurfs ab. Den grundsätzlich eingeschlagenen Weg scheinen sie jedenfalls zu teilen. Die von der GRÜNEN-Fraktion beantragte Präzisierung rund um den Begriff der digitalen Bildung ist ein konstruktiver Impuls – das will ich ausdrücklich sagen –, aber halten die Überlegung für zu technokratisch. In § 2 Hessischen Schulgesetzes werden grundsätzliche Leitlinien der Bildungspolitik festgehalten. Es braucht an dieser le keine Checkliste in Gesetzesform. Die Medienbildung ist gerade in dieser Zeit von schnellen Entwicklungen geprägt. Diese erfordern auch die nötige pädagogische Freiheit und dezentrale Gestaltungsmöglichkeiten an Schulen. Die in beiden Änderungsanträgen geforderte Unterscheidung nach schulischen und privaten Geräten ist aus rer Sicht nicht alltagstauglich und führt letztlich zu Einzelfallentscheidungen. Genau davon wollen wir Wir Lehrerinnen und Lehrer und alle Beteiligten entlasten. Der schaf- AfD-Änderungsantrag versucht sich zudem an „Bring your so- own device“-Konzepten abzuarbeiten und will diese pauschal verbieten. Das passt an der Stelle nicht, da sich diese Bildung Konzepte vor allem auf Tablets und Notebooks beziehen – würden. Wir haben mit dem Gesetzentwurf selbstverständlich alle digitalen Endgeräte im Blick, aber wir teilen hier sicher alle die Ansicht, dass es primär um das Problem der Handynutzung geht. Lehrsich (Zuruf Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) an Insofern geht das aus unserer Sicht vollkommen an der Sache vorbei. Wir diskutieren gerne über Impulse und Ideen, lehnen die Änderungsanträge aber aus guten Gründen ab. Denn unser Ziel bleibt eindeutig: Wir wollen klare Regeln, entaber wir wollen keine Überregulierung. AnOrgani- (Beifall CDU und SPD) ElSchülerVizepräsidentin Dr. Daniela Sommer: Herr Wendel, Ihre Redezeit ist abgelaufen. Sie müssen bitte zum Schluss kommen. notwenunsere
