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GRÜGemein- Stephan Grüger

SPD 14.05.2025 Sitzungen 21/40

ihre seine Jetzt kommen wir zu dem Gesetzentwurf. Zunächst einmal vielen Dank für den eingebrachten Gesetzentwurf. Ja, die Frage stellt sich in der Tat: warum nicht früher? Frau Kollegin Kinkel, die Argumentation, die wir gerade gehört haben, war nicht besonders überzeugend, nach dem Motto: Der Bund hat irgendetwas vorgehabt, und wir haben erst einmal abgewartet, was er vorgehabt hat. – Der Wirtschaftsminister im Bund gehörte Ihrer Partei an, der damadie lige Wirtschaftsminister hier im Land gehörte auch Ihrer BüroPartei an. Dass man sich da offensichtlich nicht abstimmen konnte, was nachher in § 6 EEG steht, ist ein bisschen erstaunlich. Aber Bundesrecht bricht Landesrecht. (Zuruf Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Das heißt, wenn § 6 so ausgefallen wäre, dass das Bundesrecht verbindlich gewesen wäre und nicht eine Soll- oder Kannbestimmung enthalten hätte, dann wäre Ihr Gesetzentwurf in diesem Punkt nicht mehr zum Tragen gekommen, bzw. der Verweis auf die Landesregelung, der in § 6 gestanden hätte, hätte nur in diesen Bereichen gegolten. – Es ist eine wirklich schlechte Ausrede, sich hierhin zu stellen und zu sagen: Wir haben zwar zehn Jahre regiert, aber wir sind nicht dazu gekommen, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Aber jetzt ist der aktuelle Wirtschaftsminister daran schuld, dass es noch nicht vorliegt. Aber ich kann Sie beruhigen. Es wird an einem vernünftigen Gesetz zur Beteiligung der Kommunen in diesem Bereich gearbeitet. Das werden Sie demnächst vorliegen haben. Soweit ich weiß, ist es bereits in der Ressortabstimmung. Das heißt, Sie bekommen es, und es wird – das ist der entscheidende Punkt – weniger bürokratisch sein als das, was Sie hier vorgelegt haben. Ich formuliere es einmal so, um das Wort „abschreiben“ nicht zu benutzen: Sie haben sich an dem Bürgerbeteiligungsgesetz des Landes NRW orientiert und haben es im Wesentlichen übernommen. (Kaya Kinkel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Transparenz!) Es gibt aber inzwischen Erfahrungen mit Gesetzen anderer Länder, die deutlich schlanker sind, die deutlich besser sind und weniger Bürokratie bedeuten. Daran sollten wir uns orientieren, weil wir uns hier in einem Balanceakt befinden zwischen der wünschenswerten Beteiligung von Bürgerinnen, Bürgern und Kommunen auf der einen Seite und den Belastungen auf der anderen Seite, die wir den Anlagenbetreibern – nicht nur den Projektierern, wie Sie es gesagt haben, Frau Kinkel – auferlegen. Wir wollen ja, dass privates Kapital mobilisiert wird, dass Windkraftanlagen errichtet werden, und nicht, dass Inhaber des privaten Kapitals zurückschrecken vor der Errichtung von Windkraftanlagen, weil zu viele bürokratische Hürden aufgebaut worden sind. Wir sind auch gerade dabei, die bürokratischen Hürden weitestgehend wieder abzubauen, die übrigens auch in den zehn Jahren, in denen Sie hier mitregiert haben, entstanden sind. Von daher wird es ein Beteiligungsgesetz in Hessen geben, das genau diese Abschreckungswirkung nicht haben wird. Ihr Gesetzentwurf würde diese Abschreckungswirkung haben. Deswegen kann ich Ihnen jetzt schon sagen: Wir werden das natürlich kritisch mit Ihnen diskutieren und aus den notwendigen Anhörungen auch unsere eigenen Schlüsse ziehen. Aber es wird von uns eine Vorlage geben, und diese Vorlage wird – das kann ich Ihnen jetzt schon sagen – besser sein als Ihre. – Vielen Dank und Glück auf. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗