Katy Walther
Die FDP hat eine Änderung des Straßengesetzes eingebracht, um den Radwegebau anzukurbeln. Die FDP? – Nein, nicht ganz. Denn all diese Vorschläge stammen vom ADFC Hessen und wurden bereits im November 2024 gemeinsam mit dem ADAC Hessen-Thüringen der Öffentlichkeit präsentiert. Zumindest in der Pressemitteilung habt ihr das erwähnt. Trotzdem habe ich mich gefreut, dass das Thema heute auf der Agenda ist; denn die Menschen in Hessen wollen Rad fahren. Das haben wir beim Fahrradmonitor 2023 erst erfahren. Jeder dritte Hesse und jede dritte Hessin zwischen 14 und 69 Jahren fährt täglich oder mehrmals die Woche Rad. Die Mehrheit wünscht sich zusätzliche Radwege. Die Hälfte spricht sich für eine Trennung von Rad- und Autoverkehr aus, und mehr Geld als bisher soll in die Radverkehrsinfrastruktur fließen. Es ist daher gut, dass wir heute über den Radverkehr diskutieren. Verwunderlich finde ich, auf welchem Niveau; denn die wenigsten haben sich mit dem Gesetzentwurf auseinandergesetzt, und das finde ich sehr schade. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben uns die fünf Vorschläge angeschaut. Die erste Änderung verlangt, den Bau von unselbstständigen Radwegen an Landes- und Kreisstraßen in das überragende öffentliche Interesse zu rücken, wenn der betreffende Radweg der Verkehrssicherheit dient und der Bedarf fachlich hergeleitet werden soll. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Hurra!) Der Absatz ist aus unserer Sicht sinnvoll und die Begründung zutreffend und schlüssig. Ich bin verwundert, dass das überragende öffentliche Interesse bei Autobahnen immer gleich festgestellt wird, während es für die Radinfrastruktur offensichtlich schwer ist. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die zweite Änderung sieht vor, dass der Bau eines Radwegs in der sogenannten Anbauverbotszone keiner Zustimmung des Straßenbaulastträgers mehr bedarf. Hier haben wir noch kleine Fragezeichen; denn, wenn es um den Bau eines einfachen Weges in der Anbauverbotszone geht, ist das unseres Wissens nach im Moment im Einvernehmen mit Hessen Mobil schon möglich. Außerdem fehlt uns noch ein Stück weit das Verständnis, weil unselbstständige Radwege eines anderen Baulastträgers quasi nicht vorkommen. Bei selbstständigen Radwegen stellt sich direkt die Frage, ob sie innerhalb des engen Abstands zur Straße wirklich selbstständig sind. Aber das sind Fragen für Feinschmecker, die wir mit dem ADFC noch einmal austauschen können. Wir sind von dieser Änderung noch nicht ganz überzeugt. Die dritte Änderung sieht vor, die Anforderungen an die Planung von Radwegen zu erleichtern, indem unter bestimmten Umständen auf Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren verzichtet werden kann, wenn die Eigentumsverhältnisse klar sind und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Das ist grundsätzlich sinnvoll, darf aber auch nicht überschätzt werden. Denn schon heute hat Hessen Mobil die Möglichkeit, auf die Planfeststellung durch Plangenehmigung oder durch Entfallen der Vorgenannten zu verzichten. Das Entfallen wird hausintern geregelt. Das geht aber nur, wenn alle Träger öffentlicher Belange einverstanden sind und die Grundstücke zur Verfügung stehen, und das ist nicht immer die gängige Praxis. Das muss daher oft nachgeholt werden, wenn man sich nicht gleich für das große Verfahren entscheidet, und ist nicht böser Wille. Die vierte Änderung befasst sich mit der Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung, die nur noch stattfinden soll, wenn ein Natura-2000-Gebiet betroffen ist und der Radweg länger als 10 Kilometer ist. Da es eine Angleichung an das Bundesrecht bedeutet, stehen wir dem grundsätzlich offen gegenüber, sind aber trotzdem gespannt auf die Anhörung, weil wir gern noch wissen würden, was auch die Umweltverbände dazu beitragen. Die letzte Änderung betrifft eine Gleichsetzung von Bundesfernstraßen und Radwegen in Bezug auf die vorzeitige Inbesitznahme des Grundstücks eines Dritten. Die Auswirkungen dieser Änderung können aus meiner Sicht noch nicht abschließend beurteilt werden. Das werden wir uns bis zur zweiten Lesung noch einmal anschauen. Insgesamt bewerten wir die von ADFC Hessen und ADAC Hessen-Thüringen vorgeschlagenen und von der FDP-Fraktion eingebrachten Änderungen positiv. Es wäre spannend, zu sehen, was sie in der Praxis tatsächlich bewirken würden. Ich sage Danke an die Mitglieder der FDP-Fraktion, weil sie das Thema Radverkehr auf die Tagesordnung gesetzt haben. Das ist besonders wichtig. Denn von der Landesregierung kommt absolut kein Impuls für den Radverkehr in Hessen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt Freie Demokraten) Dabei sehe ich von der Kürzung der Mittel für die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität ab, die die Kommunen genau bei diesem Radwegebau unterstützt. Herr Ziegler, ein Großteil der Radwege befindet sich in den Kommunen. Deshalb finde ich, es wäre wichtig, dass sich der Herr Minister und das Ministerium weiterhin engagieren und dass die Mittel nicht gekürzt werden. Herr Minister, ich möchte Ihnen gerne raten: Verlassen Sie einmal die Perspektive des Autofahrers, und setzen Sie sich gelegentlich einmal mit den Nutzerinnen und Nutzern des Trendverkehrsmittels schlechthin ins Benehmen. Ich möchte Sie bitten, sich auch für die Unternehmen einzusetzen, die in Hessen zuständig sind. Ich erwähne hier nur Riese und Müller. Das ist ein Unternehmen mit 800 Beschäftigten in Mühltal bei Darmstadt. Auch für diese Unternehmen sind Sie zuständig, auch wenn Sie hier nur über die Luftverkehrsindustrie und die Automobilindustrie reden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bedanke mich noch einmal bei den Mitgliedern der FDP-Fraktion und freue mich auf die zweite Lesung. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
