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Lena Arnoldt

CDU 13.05.2025 Sitzungen 21/39

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kollegen der AfD, viele sagen: Wir brauchen kein AfD-Verbot, wir müssen sie nur inhaltlich stellen. – Ich habe mich heute wirklich darauf gefreut, mich mit Ihnen inhaltlich zu duellieren. Aber Sie, Herr Bausch, sind hier wieder einmal geistig vollkommen unbewaffnet ans Rednerpult getreten. Das ist fast schon schade. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zurufe AfD: Unmöglich! – Unverschämtheit!) Aber nun zu den Fakten. Einiges haben die Vorrednerinnen und Vorredner schon erwähnt, aber steter Tropfen höhlt bekanntlich den Stein. (Robert Lambrou (AfD): Die Arroganz der Macht!) Beim neuen Hessischen Grundsteuergesetz haben wir mit der Einführung der Grundsteuer C den Kommunen ein Instrument gegeben, um innerörtliche Baulücken gezielt zu schließen. Die Grundsteuer C ist grundsätzlich kein neuer Steuertatbestand, sondern eine Kannregelung. Sie stärkt ausdrücklich die kommunale Selbstverwaltung; denn jede Kommune entscheidet selbst, ob sie die Steuer für baureife, unbebaute Grundstücke erhebt, und auch, in welchem Hebesatz. Schon deshalb ist die Abschaffung der Grundsteuer C nicht nur unnötig, sondern schränkt auch die Handlungsspielräume vor Ort ein. Kritiker der Grundsteuer C behaupten, sie diene allein der Einnahmesteigerung. Auch das ist nicht der Fall. Die Steuer zielt vielmehr darauf ab, Spekulationsanreize für unbebaute Grundstücke zu reduzieren und innerörtlichen Wohnraummangel zu bekämpfen. Ein höherer Hebesatz macht das Halten einer Baulücke ökonomisch weniger attraktiv. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) – Danke schön. – Eigentümer werden motiviert, ihr Grundstück zu bebauen oder zu veräußern, idealerweise an Familien, die Wohnraum dringend benötigen. Nur so ergänzen wir das Angebot in Ballungsräumen, in denen der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders groß ist. Auch der angebliche Verwaltungsaufwand ist kein arbeitsintensives Monster. Die Regelung nutzt die vorhandenen Bewertungsgrundlagen der Kommunen, und wo eine Kommune keine Baulücke kennt, wird sie die Grundsteuer C schlicht nicht erheben. Anderswo hilft das Instrument, Planungsziele innovations- und bedarfsgerecht umzusetzen. (Vereinzelter Beifall CDU und SPD) Die AfD dagegen nimmt den Kommunen die Möglichkeit zur steuerlichen Lenkung und schwächt so den zielgerichteten Umgang mit dem Wohnungsmarkt. Anstatt die Frage des einheitlichen Hebesatzes in der Kommune mit den Betroffenen zu diskutieren, setzen die AfD-Abgeordneten auf pauschale Verbote. Gleichzeitig ignorieren sie, dass andere Reformen, etwa bei der Grunderwerbsteuer, dringender sind, um den Einstieg in den Wohnungsmarkt für Familien zu erleichtern. Meine Damen und Herren, wir leben in herausfordernden Zeiten, in denen guter Wille und sachliche Lösungen gefragt sind. Die freiwillige Grundsteuer C ist ein Instrument, das unsere Kommunen bei der Gestaltung des Wohnungsmarktes stärkt – ohne Zwang, ohne Pauschalurteil. Wir wollen den Kommunen ihren Gestaltungsspielraum für den Wohnungsbau nicht nehmen, sondern sie weiterhin darin unterstützen, kreative und präzise Lösungen für bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf der AfD ablehnen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗