hessischer-landtag.de ↗

Timon Gremmels

13.05.2025 Sitzungen 21/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kaffenberger! Lassen Sie mich bitte ein paar Worte voranstellen. Die Landesregierung ist stolz auf unser historisch-kulturelles Erbe. Es ist genau dieses kulturelle Erbe, es ist das Gedächtnis unseres Landes, das wir als heutige Generation auch für die nachkommenden Generationen verfügbar zu halten haben, um aus der Vergangenheit für Gegenwart und Zukunft zu lernen. Es steht für die Entwicklung unserer Landesteile und Regionen und legt darüber ein Zeugnis ab. Gerade in schwierigen Zeiten geben uns Denkmäler Halt und sind Orte der Identität, der Identifikation für Jung und Alt. Mit der Förderung von denkmalpflegerischen Maßnahmen unterstreichen wir unseren Willen, diese historischen, kulturellen Wurzeln unseres Landes zu bewahren und für die Zukunft zu erhalten. Nur mit den rund 400 Vereinen und Initiativen in Hessen, die sich ehrenamtlich um auch für die Öffentlichkeit zugängliche Kulturdenkmäler kümmern, ist es möglich, unsere Denkmäler zu schützen, zu pflegen und zu erhalten. Es sind diese Menschen und Vereine, die sich mit großem Engagement um die Denkmäler kümmern, die die Steine zum Sprechen bringen, andere dafür begeistern und Geschichte so erlebbar machen. Gleichzeitig stehen Kulturdenkmäler von jeher für eine ganzheitlich ausgerichtete ökologische Kreislaufwirtschaft. Im Idealfall werden sie von Generation zu Generation weitergegeben, liebevoll gepflegt und mit regionalen Baustoffen behutsam repariert oder an neue Nutzungen angepasst. Die neue Denkmalförderrichtlinie setzt genau hier an. Sie erleichtert die Arbeit von Ehrenamtlichen und stärkt den Klimaschutz. Generell stellt der Erhalt von Kulturdenkmälern einen maßgeblichen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz dar. Mit der neuen Denkmalförderrichtlinie wird dieser Aspekt weiter gestärkt. So wurde die besondere Berücksichtigung von Maßnahmen, die der ökologischen Nachhaltigkeit und der ressourcenschonenden Wiederverwertung von historischen Bauteilen dienen, aufgenommen. Dies erfolgt beispielsweise, indem dieser Aspekt nun als ein Bewertungskriterium neben anderen Kriterien wie dem Denkmalwert bei der Entscheidung zur Förderprojektauswahl und Förderhöhenfestlegung geführt wird. Zweitens. Ohne das Ehrenamt und das Engagement Initiativen, Vereinen und Verbänden sowie einzelner sonen wäre es nicht möglich, Denkmäler in ihrer Vielfalt und historischen Bedeutung zu bewahren. neue Denkmalförderrichtlinie des Landes Hessens tert deren Arbeit, da der Kreis der Förderberechtigten weitert wurde. Statt langjähriger Pachtverträge genügt die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur stellung und Maßnahmendurchführung. Außerdem die Öffentlichkeit von dem geförderten Kulturdenkmal profitieren, zum Beispiel weil es frei zugänglich ist. wird eine Stärkung des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements bewirkt.

Protokoll ↗