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Prof. Dr. Roman Poseck

13.05.2025 Sitzungen 21/39

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Klaes! Mit dem Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ fördern wir seit 2015 insgesamt mehr als 120 Projekte, Initiativen und Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie und gegen die verschiedenen Phänomenbereiche des Extremismus. Wir leben in herausfordernden Zeiten. Eine solche Zeit spielt radikalen und extremen Kräften in die Hände, die versuchen, Menschen mit vermeintlich einfachen Lösungen anzuziehen. Radikalisierung und Extremismus sind eine Bedrohung für unsere Demokratie und auch für unsere Sicherheit. Der Rechtsextremismus ist dabei die größte Bedrohung für unsere Demokratie. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das vergangene Jahr 2024 zeigt, dass rechtsradikal motivierte Straftaten gegenüber dem Vorjahr um 57 % angestiegen sind – eine alarmierende Entwicklung. Aber auch der Linksextremismus ist eine erhebliche Gefahr. Auch in diesem Bereich ist die Zahl der Straftaten angestiegen. Im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität links gab es im Jahr 2024 einen Zuwachs um 21 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Hinzu kommen Erscheinungen des religiösen Extremismus, insbesondere des Islamismus, die eine große Gefahr für unsere Grundwerte und gleichzeitig auch für unsere Sicherheit darstellen. Mehr denn je ist es erforderlich, allen Phänomenbereichen der Radikalisierung und des Extremismus entschlossen entgegenzutreten. Dabei sind Politik, Sicherheitsbehörden und Gesellschaft gleichermaßen zum Handeln aufgerufen. Hessen handelt an dieser Stelle. Unsere Sicherheitsbehörden sind sehr wachsam. Sie begegnen allen radikalen Tendenzen sowohl durch eine konsequente Strafverfolgung als auch durch umfassende Präventionsangebote. In diesem Zusammenhang ist es auch ein starkes Signal, dass trotz knapper Haushaltsmittel für die neue Förderperiode des Programms „Aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“ wieder Landesmittel in Höhe von 8,8 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Wir können die Förderung also in unveränderter Höhe fortsetzen. Dies ist eine klare Prioritätensetzung gegen jede Form des Extremismus, eine Prioritätensetzung des Haushaltsgesetzgebers und somit der schwarz-roten Regierungsmehrheit. Die neue Förderperiode beginnt am 1. Juli 2025. Interessenbekundungen konnten bis zum 25. April abgegeben werden und sind in großem Umfang eingegangen. Mit Verpflichtungsermächtigungen haben wir im Übrigen die Möglichkeit geschaffen, Förderungen über mehrere Jahre auszusprechen, um so für die Träger der Projekte auch mehr Planungssicherheit zu ermöglichen. Somit ist sichergestellt, dass wir dieses Programm weiter auf hohem Niveau fortführen und damit alle Anstrengungen gegen den Extremismus unternehmen.

Protokoll ↗