Dr. Daniela Sommer
Nächster Redner ist der Abgeordnete Ziegler von der SPD. (Lisa Gnadl (SPD): Was? – Zuruf SPD: Das war der letzte Tagesordnungspunkt!) – Ach, entschuldigen Sie. (Zuruf: D i e Abgeordnete!) – Die Abgeordnete Ziegler, und zwar nicht von der SPD, sondern von der CDU. Entschuldigen Sie, das ist sicherlich der späten Zeit geschuldet. – Frau Ziegler, Sie haben natürlich jetzt das Wort. Bitte schön. (Zuruf SPD: Es ist spät! – Maximilian Ziegler (Vogelsberg) (SPD): Ich bin wach! – Sebastian Sack (SPD): Es ist für alle die sechste Stunde, Frau Präsidentin!) Christin Ziegler (Schwalm-Eder) (CDU): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Abschlussprüfung ist nicht das Ende des Lernens, sondern der Beginn neuer Möglichkeiten. Dieses Zitat bringt eines auf den Punkt: Prüfungen sind entscheidende Meilensteine im Leben junger Menschen. Eine gute Vorbereitung gibt Sicherheit, nimmt Ängste und sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler ihr volles Potenzial ausschöpfen können. Ich erinnere mich noch gut an meine eigenen Prüfungszeiten, an den Druck, an die Unsicherheiten, aber auch an das gute Gefühl, wenn man sehr gezielt lernen konnte. Meine Lehrkräfte sorgten jedenfalls immer für gezieltes Üben – ja, auch mit Prüfungsaufgaben vorangegangener Jahre. Diese waren zwar eine wertvolle Hilfe, doch sie allein haben mich nicht durch meine Prüfungen gebracht. Entscheidend war immer die richtige Einbettung durch die Lehrkräfte in den Unterricht. Es wurden nicht nur Aufgaben verteilt, sondern Zusammenhänge erklärt, Lösungen nachvollziehbar gemacht und Strategien mit Leidenschaft vermittelt. Genau deshalb müssen wir hier heute genauer hinschauen. Dieser Antrag fordert, dass alte Prüfungsunterlagen zentral und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Der Grundgedanke, nämlich Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler, ist richtig und wichtig. Da sind wir voll und ganz bei Ihnen, liebe GRÜNE. Wir wollen natürlich, dass jedes Kind die besten Voraussetzungen hat, um erfolgreich lernen zu können – unabhängig vom Elternhaus oder vom Geldbeutel. Wir als CDU standen schon immer für Chancengerechtigkeit in der Bildung. Wir müssen aber doch fragen: a) Ist der vorgeschlagene Weg notwendig? b) Ist er rechtlich überhaupt umsetzbar? Denn unsere hessischen Schulen haben längst funktionierende Lösungen. An Gymnasien werden Prüfungsunterlagen sowie Lösungs- und Bewertungshinweise nach Durchlaufen aller schriftlichen Abiturprüfungen im Nachgang zur Verfügung gestellt und können dann natürlich für die Prüfungsvorbereitung der nächsten Jahrgänge genutzt werden. Im Haupt- und Realschulbereich können die Schulen zusätzliche Exemplare der Prüfungsunterlagen mitbestellen, die nach dem Abschluss aller Prüfungen ebenfalls für die Prüfungsvorbereitung zukünftiger Jahrgänge genutzt werden können. Sie haben doch einige Lehrkräfte in Ihren Reihen, liebe GRÜNE. Herr May, Sie müssten das doch wissen. Ich war als Lehrkraft bereits in alle drei Prüfungsformen involviert, deshalb war ich ein wenig über diesen Antrag verwundert. Ich sage Ihnen auch, warum: Ich habe während meiner gesamten Lehrtätigkeit weder selbst ein Problem wahrgenommen, noch habe ich es von Kolleginnen und Kollegen geschildert bekommen. (Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wenn ich es nicht sehe, gibt es kein Problem, oder was?) Unsere hessischen Lehrkräfte nutzen alte Prüfungen längst gezielt im Unterricht, bereiten ihre Klassen intensiv vor und geben wertvolle Hinweise zur Bearbeitung. Das zeigt uns: Vielleicht sollten wir das Vertrauen in unsere hessischen Lehrkräfte stärken und nicht durch zentrale Vorgaben untergraben. (Beifall CDU und SPD) Es gehört schließlich zu ihren Kernaufgaben, Schülerinnen und Schüler gleichermaßen tagtäglich auf Klassenarbeiten und auch auf Prüfungen vorzubereiten. Auch Schulbibliotheken und digitale Plattformen bieten Zugriff auf Übungsmaterialien. Die zentrale Frage lautet daher nicht, ob alte Prüfungen genutzt werden, sondern ob eine zusätzliche zentrale Onlinebereitstellung nötig, praktikabel und lich zulässig ist. Genau hier gibt es nämlich Klärungsbedarf. Es gibt einen Grund, warum Prüfungsunterlagen nicht einfach öffentlich zugänglich sind. Die öffentliche Bereitstellung würde in vielen Fällen mit Urheberrechtsverletzungen hergehen, zum Beispiel beim Verwenden von Gedichten oder Auszügen aus Romanen. Diese Frage müssen ernst nehmen und ihr nachgehen. Bildungspolitik nicht aus Symbolpolitik bestehen. Sie muss durchdacht, rechtlich sauber und auch umsetzbar sein. Deswegen tet mein Vorschlag: Lassen Sie uns diese Thematik und lösungsorientiert im Ausschuss beraten – im unserer hessischen Schülerinnen und Schüler, zielgerichtet, praxisnah und mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
