André Stolz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute den 27. März 2025, und ich frage mich auch bei diesem zweiten Antrag zum Thema Bau: Wo war die AfD die letzten Jahre, während alle Fraktionen sich zu diesem Thema geäußert haben? Jetzt haben Sie gemerkt, es gibt das Thema, und Sie bringen natürlich den zweiten Antrag auch noch mit, obwohl man das auch in einen Antrag hätte gießen können. Das bietet uns aber die Möglichkeit, auf die Erfolge der christlich-sozialen Koalition hinzuweisen. (Beifall CDU und SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Schulz, ich möchte eigentlich nicht oberlehrerhaft daherkommen, aber zur Klarstellung, weil Sie auch immer sehr korrekt auftreten: Es gibt seit fünf Jahren keine hessische Kappungsgrenzenverordnung mehr, von der Sie sprechen. Die Inhalte sind zwar in der Mieterschutzverordnung aufgegangen, aber diese Verordnung gibt es seit 2020 nicht mehr. Die Mieterschutzverordnung muss auch nicht aktiv aufgehoben werden, wie Sie schreiben, sondern ist zeitlich befristet und läuft automatisch aus. (Dimitri Schulz (AfD): Sie darf nicht verlängert werden!) Aber nun zum Inhaltlichen. Wir haben unbestritten – da sind wir uns alle einig, da muss man gar nicht streiten – in Deutschland einen Wohnungsmangel. In dieser Situation, in der wir uns befinden, brechen zudem seit drei Jahren drastisch die Baugenehmigungen ein. Das kommt verschärfend hinzu. Gründe sind – natürlich kennen wir das – gestiegene Zinsen, gestiegene Preise und die staatlich induzierten Baukosten. Da müssen wir ran, da muss die Politik handeln, da sind wir mit 37 % in Deutschland die Spitze in Europa. Wir als christlich-soziale Koalition handeln bei diesem Thema. Ich sage Ihnen das ganz klar, wir schaffen mit dem Baupaket I, und den folgenden, die bis heute größte Deregulierung im hessischen Baurecht, die wir bisher erlebt haben. Auch wenn Sie das nicht hören wollen: Es wird die größte Deregulierung im hessischen Baurecht sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Das wird natürlich zu einer spürbaren Erhöhung des Angebotes führen, aber – wie Sie wissen, wenn Sie mir zugehört haben – leider nicht sofort. Die steigenden Zahlen an Baugenehmigungen, die möglicherweise nächstes Jahr kommen, führen zu einer Angebotssteigerung eineinhalb Jahre später. Dann muss man noch zusätzlich berücksichtigen, dass wir natürlich noch eine unterschiedliche Entwicklung haben, was den Nachfrageüberhang zwischen ländlich strukturierten Räumen und Räumen mit angespannter Situation betrifft. Um es klar zu sagen: Nur kostendeckende, bürokratiesenkende und flächenausweisende Maßnahmen bringen dauerhaft mehr Angebot und so auch dauerhaft sinkende oder nicht steigende Mieten. – Um diese Zeit zu überbrücken, brauchen wir gezielte, dosierte, temporäre und räumlich begrenzte Eingriffe in der Zwischenzeit, um die Situation in den angespannten Märkten zu lindern, liebe Kolleginnen und Kollegen. Hier gehen wir verdammt dosiert vor. Wir schaffen die Maßnahmen ab, die ungerechtfertigte Eingriffe in das Privateigentum darstellen, und führen gemäßigt die Maßnahmen weiter, die abfedernde Wirkungen auf Mietsteigerungen erzielen – jetzt kommt es –, ohne Schaden anzurichten. Aus diesem Grund wird die christlich-soziale Koalition – das kann man nachlesen, das haben wir auch schon besprochen – das sogenannte Umwandlungsverbot – das ist genau der Genehmigungsvorbehalt, von dem Sie sprechen – von Miet- in Eigentumswohnungen eben nicht verlängern, sondern abschaffen. (Beifall Tanja Jost (CDU)) Wir schaffen somit bestehende Investitionshindernisse und Eingriffe in das Privateigentum ab. Auch bei der Kündigungssperrfrist – das ist bekannt – verkürzen wir die Zeit wieder von acht auf sechs Jahre. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dafür bedarf es keines Antrags der AfD am 27. März 2025. (Beifall CDU) Kommen wir zur Mietpreisbremse. Sie behaupten, das sei dummes Zeug, und Investitionen in den Neubau würden dadurch verhindert. Ist das so? Sie wissen und das Haus weiß, dass die Union kein Fan einer Mietpreisbremse ist. Jedoch muss man anerkennen, dass dieses Vehikel in angespannten Situationen temporär helfen kann. Das bestätigt zumindest auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das DIW. Sie sagen, es besteht durch die Mietpreisbremse eine zumindest messbare Bremswirkung. Ich habe gesagt, die Mietpreisbremse bekämpft nicht die Ursachen, aber sie führt zu einer Linderung der Symptome. Die neue Bundesregierung – das gehört auch zur Wahrheit – wird die Mietpreisbremse nicht wie die alte verschärfen und auch nicht auf vier Jahre ausweiten, sondern auf zwei Jahre, um dann 2027 die Marktsituation zu beobachten. Die Mietpreisbremse, die wir dann hier im Hessischen Landtag beschließen bzw. verlängern werden, ist räumlich begrenzt. Sie wird nicht verschärft. Sie gilt nicht für Neubauten ab 2014. Das sind eigentlich auch keine Neubauten mehr. Selbst für Bestandsimmobilien, möglicherweise aus dem Jahr 1900, gilt sie nicht, wenn eine Sanierung durchgeführt wurde.
