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Frank Lortz

27.03.2025 Sitzungen 21/37

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte und kommen zu Abstimmung in dritter Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Drucks. 21/2075 zu Drucks. 21/1832 zu Drucks. 21/1303. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Zweiten Berichts ab. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, SPD. Wer ist dagegen? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD, FDP, Herr Kollege Müger. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass das Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften in dritter Lesung verabschiedet und zum Gesetz erhoben wurde. (Beifall CDU und SPD) Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf: Dritte Lesung Gesetzentwurf Fraktion der CDU, Fraktion der SPD Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes und des Hessenkassegesetzes – Drucks. 21/2081 zu Drucks. 21/2057 zu Drucks. 21/1706 – Berichterstatter ist der Kollege Alexander Hofmann. Sie haben das Wort. Alexander Hofmann (Wiesbaden), Berichterstatter: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen: CDU und SPD gegen AfD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Freie Demokraten.

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