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Prof. Dr. Roman Poseck

27.03.2025 Sitzungen 21/37

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die hessischen Kommunen. (Beifall CDU und SPD) Dieses Hohe Haus wird voraussichtlich gleich die Kommunalrechtsnovelle beschließen. Diese Kommunalrechtsnovelle ist ein Meilenstein. (Robert Lambrou (AfD): Ein bisschen dick aufgetragen!) Sie stärkt die Funktions- und Handlungsfähigkeit der Kommunen, und sie entlastet die Kommunen an entscheidenden Stellen. Das ist genau das, was unsere Kommunen in herausfordernden Zeiten wie diesen benötigen. (Beifall CDU und SPD) Ich will dabei deutlich machen, es geht nicht um Eigeninteressen. Die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Kommunen ist ein Allgemeininteresse. (Robert Lambrou (AfD): Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen!) Deshalb weise ich es entschieden zurück, dass SchwarzRot hier Eigeninteressen bedient. Nein, wir haben ein Interesse an funktionsfähigen Kommunen. Das ist das, was uns bei dieser Reform antreibt. (Lebhafter Beifall CDU und SPD) In der Tat, wir gehen dabei im engen Schulterschluss mit den Kommunen vor. Die Kommunen gehen durchaus auch mit dem Land und der Landesregierung kritisch um. Das ist auch ihr gutes Recht. Ich habe gerade heute eine Diskussion mit Landräten, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern aus Nordhessen geführt. (Robert Lambrou (AfD): Reden Sie mal nicht mit CDU-Landräten, sondern mit denen von anderen Parteien!) Für diese Veränderungen, die wir heute hier beschließen können, bekomme ich ausschließlich Zuspruch. Auch die Kommunalen Spitzenverbände – – (Robert Lambrou (AfD): Von welchen denn konkret?) – Die waren von verschiedenen Parteien, zum Glück nicht von Ihrer Partei, Herr Lambrou. So weit sind wir in diesem Land zum Glück nicht. (Beifall CDU, SPD und Lara Klaes (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)) Wir wollen die Abläufe in unseren Kommunen wieder effizienter machen. Dazu verfolgen wir ein Maßnahmenbündel. In der Tat geht es dabei auch um die Umstellung des Auszählverfahrens auf d’Hondt. Das kann man hier diskutieren, dafür habe ich auch Verständnis. Jedes Auszählverfahren hat Vor- und Nachteile, aber die Dimension der Debatte hat mich schon überrascht. D’Hondt ist auch nach Ansicht der Gerichte ein anerkanntes Auszählverfahren, das auch dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit Rechnung trägt. (Beifall CDU und SPD) Die Gerichte haben immer wieder dargestellt, dass es drei anerkannte Auszählverfahren gibt, zwei sind hier gerade auch schon genannt worden, d’Hondt ist das dritte. Es ist eben gesetzgeberischer Ermessensspielraum, welches Auszählverfahren gewählt wird. Es gibt keine einzige Gerichtsentscheidung, die das Auszählverfahren d’Hondt jedenfalls bislang infrage stellt. Wir verfolgen mit der Umstellung auf d’Hondt in der Tat das Ziel, der Zersplitterung in den kommunalen Parlamenten entgegenzuwirken. Auch das ist kein Eigeninteresse, sondern das ist ein legitimes Ziel, gerade wenn man bedenkt, dass Sitzungen ausufern, dass Anfragen ausufern und dass in den kommunalen Parlamenten vor allen Dingen Ehrenamtler tätig sind. (Robert Lambrou (AfD): Das nennt man Basisdemokratie!) Ich habe in der Debatte am Dienstag sehr deutlich gemacht, wie sich die Zusammensetzung der kommunalen Parlamente in den letzten Jahren entwickelt hat, eben hin zu immer mehr Zersplitterung. In Frankfurt sind es inzwischen 16 Gruppierungen, (Robert Lambrou (AfD): Das ist absolut demokratisch!) die in den kommunalen Parlamenten sitzen. (Unruhe – Glockenzeichen) Die Umstellung auf d’Hondt ist moderat; denn die Wahlrechtsgleichheit bleibt gewahrt. Es bleibt auch weiter kleinen Parteien möglich, in die Parlamente einzuziehen. Wir führen ja gerade keine Sperrklausel ein. Die Umstellung auf d’Hondt ist gleichermaßen zielgerichtet, weil sie eben genau diesem Phänomen der Zersplitterung entgegenwirkt. (Beifall CDU und SPD – Zuruf Robert Lambrou (AfD)) Auch das habe ich am Dienstag nachgewiesen. Das Stadtparlament in Frankfurt hätte beispielsweise fünf Gruppierungen weniger. Das bedeutet kürzere Sitzungen, das bedeutet effizientere Abläufe, und trotzdem findet sich der Wählerwille immer noch in den Parlamenten wieder. Es gibt doch keinen Anspruch von Kleinstparteien, in die Parlamente einzuziehen. Die Umstellung auf d’Hondt ist nur Teil eines Maßnahmenbündels. Daneben erleichtern wir die Verkleinerung der Parlamente. Darüber hinaus schaffen wir die Ein-Personen-Fraktionen ab, ein Phänomen, das es bisher nur in Hessen gegeben hat. Sehr geehrte Frau Gronemann, die Umstellung auf d’Hondt und die Erleichterung der Verkleinerung sind kein Entweder-oder, sondern ein Sowohl-als-auch. Wir schaffen eben nur die Möglichkeit für die Parlamente. Wenn die Parlamente aber aus guten Gründen, beispielsweise aufgrund der Vielfalt einer Stadt oder einer Gemeinde, der Verkleinerung absehen, dann akzeptieren wir das. dann greift eben auch d’Hondt, um der Zersplitterung gegenzuwirken. Dieses Paket, das heute hier auf dem Tisch liegt, die größte Kommunalrechtsnovelle der letzten zehn Wir bauen vor allen Dingen auch massiv Bürokratie den Kommunen ab, indem auf Ausschreibungen tet wird, indem auf Abschlüsse verzichtet wird. Das auch, wir haben Vertrauen in die Kommunen. Wir ihnen Luft zum Atmen gerade in diesen nicht ganz chen Zeiten geben. (Beifall CDU und SPD) Wir stärken das kommunale Mandat. Wir stärken das munale Ehrenamt. Wir ermöglichen mehr Tätigkeit für Kommunen im wirtschaftlichen Bereich, und wir die Partizipation junger Menschen und von Senioren. das sind gute Schritte, all das sind Schritte, die von Praxis begrüßt werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn diese Novelle auch im Hohen Hause eine breite Zustimmung erfährt. – Dank. (Anhaltender Beifall CDU und SPD)

Protokoll ↗