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Frank Lortz

27.03.2025 Sitzungen 21/37

Vielen Dank, Kollege Bernd Vohl. – Das Wort hat Abgeordnete Oliver Stirböck, FDP, Offenbach-Stadt. Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Die HGO-Novelle lehnen wir ab. D’Hondt ist ein Anschlag auf die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt AfD) Das von Ihnen gewählte System macht die Großen größer und die Kleinen noch kleiner. In den beschickten Gremien wie Magistrat, ehrenamtlicher Magistrat, sichtsräten etc. werden die Großen schlichtweg nur unter sich bleiben. Ich halte das nicht für fair. (Beifall Freie Demokraten und vereinzelt AfD) Der spanische Kulturphilosoph Ortega y Gasset hat gesagt: „Das Heil der Demokratien, von welchem Typus Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab: vom Wahlrecht. Alles dere ist sekundär.“ Das zeigt, wie wichtig doch die Debatte über das recht ist, die wir heute führen, und welche Auswirkungen das letztendlich auch auf die Zusammensetzung von menten hat. Sie sagen, das jetzt sei nur eine moderate Reform. Aber haben vor einer so weitreichenden Reform nicht einmal ne solide Datenerhebung zusammengebracht und versucht, einen Konsens in diesem Hause herzustellen. Das Sie nicht gemacht, das ist mit heißer Nadel gestrickt falsch. (Beifall Freie Demokraten und Vanessa Gronemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Sie sagen, Sie bewegen sich im Gestaltungsspielraum Gesetzgebers. Der Innenminister sagte, so war es zu das alles geschehe im Schulterschluss mit den Kommunalen Spitzenverbänden. So ganz eindeutig ist das nicht. HSGB hat sich im März 2024, als erstmals vom Vorhaben der neuen Koalition zu lesen war, in einer Stellungnahme noch so zitieren lassen: „… zunehmend wird in der verfassungsrechtlichen Debatte das Zuteilungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers als gegenüber dem Proporzverfahren nach Hare/Niemeyer vorzugswürdig angesehen Insofern wäre eine Umstellung des Auszählverfahrens auf Sainte-Laguë/Schepers wie bei der tagswahl zu präferieren, um hier eine Einheitlichkeit zu erhalten. Vor einer Umstellung des Auszählverfahrens ten die Auswirkungen der verschiedenen Auszählverfahren empirisch zunächst einmal … werden.“ wir Das ist ausgefallen. „Eine Umstellung des Auszählverfahrens ist nach diesseitiger Einschätzung nicht bis zu den nächsten Kommunalwahlen umsetzbar und eher als eine langfristige Thematik anzusehen.“ Ich finde, das zeigt ganz deutlich, dass es von dort auch kritische Anmerkungen gegeben hat. der (Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) In der Anhörung wird dann mehr oder weniger in einem einzigen Satz einem Wechsel auf d’Hondt zugestimmt. Auch von dem durch den HSGB ins Spiel gebrachten VorHerren! schlag, als milderes Mittel eine verhältnismäßige Begrenzung des Rechts, schriftliche oder elektronische Anfragen an die Verwaltung stellen zu können, einzuführen, war trotz Nachfrage im Ausschuss plötzlich nichts mehr zu hören. noch Ich kann an dieser Stelle feststellen, unsere RechtsaufAuf- fassung, die Rechtsauffassung der Freien Demokraten, noch zur Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Zuteilungsverfahrens hat sich jedenfalls nicht geändert. Insofern wird mit der Verabschiedung des Gesetzes auch noch nicht das letzte Wort gesprochen sein, meine sehr geehrten Daeinmal men und Herren. (Beifall Freie Demokraten) und Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Anmerkung. Mit an- den geplanten Änderungen von Kommunal- und Wahlgesetzen wird der demokratische Grundkonsens verlassen. Wahl- (Alexander Bauer (CDU): Unfassbar!) Man versucht mit allen Mitteln, die eigene Position zu Parlasichern. Man hat Angst und ist zugleich zerfressen von Machthunger. Dabei kennt man keine Grenzen. Wir werSie den jedenfalls nicht zustimmen, selbst wenn das neue Auseizählverfahren uns Mandatszuwächse bescheren würde. Wir greifen nicht zu solch schmutzigen Tricks. haben und (Zurufe CDU und SPD) Meine Damen und Herren, diese Anmerkungen stammen gar nicht von mir. Diese Anmerkungen stammen aus einer Pressemitteilung der bayerischen SPD aus dem Jahre 2017. des (Robert Lambrou (AfD): Ah, die SPD hat immer hören, recht!) Die Überschrift war: „SPD warnt vor demokratiegefährDer denden Änderungen des Kommunalwahlrechts“. Genau das machen Sie jetzt hier. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Fünf Jahre zuvor … (Unruhe – Glockenzeichen) hatte sich die SPD in Baden-Württemberg über einen BundesWechsel von d’Hondt hin zu Sainte-Laguë/Schepers gefreut, da – Zitat – „die Neuregelung des Auszählverfahrens … zu mehr Gerechtigkeit“ führt. – Das bislang angewandte müss- d’Hondt-Verfahren habe große Parteien begünstigt und den demokratischen Willen der Wählerinnen und Wähler nicht ermittelt optimal abgebildet. Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. – Herzlichen Dank. (Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Richter (AfD): Die SPD ist keine große Partei mehr!)

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