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Cirsten Kunz-Strueder

SPD 27.03.2025 Sitzungen 21/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verweise zunächst einmal auf meine Rede, die ich zur ersten Lesung des hier vorliegenden Gesetzentwurfs gehalten habe. Ich habe an dieser Stelle noch einmal herausgestellt, wie wichtig unsere Kommunalpolitik vor Ort ist, weil sie eben vor Ort wirkt und sich vor Ort bewähren muss. Die Kommunen sind das Herz unserer Demokratie. (Beifall SPD, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Deswegen war es für uns so wichtig, die Impulse aus der kommunalen Familie aufzunehmen, sie bei der Erstellung des Gesetzes einzubeziehen und ihre Anregungen aus der Anhörung auch aufzunehmen. Das haben wir mit den nun vorliegenden Änderungsanträgen gemacht. So haben wir zum Beispiel nun einen Antrag dazu vorliegen, dass nicht länger der oder die Älteste, sondern der oder die Dienstälteste die konstituierende Sitzung leiten möge. Ich gehe davon aus, dass bei der Einführung des Begriffes „der oder die Älteste“ nicht der oder die Älteste gemeint war, der oder die frisch in dem Gremium ist, sondern dem Gremium schon lange angehört und über reichlich Erfahrung verfügt, quasi Dienstälteste. Mit dem Blick darauf, dass nun viele, ich nenne sie mal, „Spätberufene“ unterwegs sind, begrüße ich diese Klarstellung, die der Änderungsantrag von CDU, SPD und GRÜNEN mit sich bringt. Eine konstituierende Sitzung birgt einige Stolpersteine. Es ist hilfreich, jemandem mit möglichst breiter Erfahrung die Leitung dafür zu übertragen. (Beifall SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wollen wir mit unserem Änderungsantrag erreichen. Über eine andere Änderung habe ich heute schon an dieser Stelle gesprochen, nämlich über den Antrag zur Änderung des Status des politischen Beamten. Wir stärken die Teilhabe von jungen Menschen, darüber habe ich am Dienstag gesprochen. Ich möchte es trotzdem noch einmal nach vorne stellen, weil es uns einfach so wichtig ist. Mit der nun vorliegenden Gesetzesänderung sorgen wir dafür, dass Kindern und Jugendliche in den Organen der Gemeinde, in den Ausschüssen sowie den Ortsbeiräten Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden können. Diese Möglichkeiten zu schaffen, war uns eben besonders wichtig. (Beifall SPD und CDU) Wir haben am Dienstag schon gehört, dass die, die sich selbst als Retter der Beteiligung gerieren, weil sie keinen Ausschlusskatalog für Bürgerbegehren verabschieden wollen, beim Retten der Beteiligung wie immer nicht alle meinen. Beteiligung verteidigt die AfD nur wohldosiert, nicht für junge Menschen, sondern augenscheinlich nur da, wo es Sprengkraft birgt, gerade dann, wenn komplexe, für die Zukunftssicherheit unseres Landes immens wichtige Zusammenhänge drohen, in Bürgerentscheiden auf ein Ja oder Nein reduziert zu werden, befeuert durch einen aufgeheizten sachfremden Wahlkampf. Wir wollen deswegen einen Ausschlusskatalog für Bürgerbegehren, um wichtige Infrastrukturprojekte vorantreiben zu können. Es wird auch weiterhin im Rahmen der Planfeststellung etablierte Mechanismen der Öffentlichkeitsund Bürgerbeteiligung geben. (Beifall SPD und CDU) Auch die Frage der Zersplitterung ist mehrfach besprochen worden. Wir wollen dem entgegenwirken, damit unsere Kommunen handlungs- und kompromissfindungsfähig bleiben. Die Umstellung auf d’Hondt, ein Auszählverfahren, das dafür sorgt, dass nicht länger 0,6 gleich 1 ist, sondern eine Erfolgschancengleichheit herstellen wird, wird auch aus der kommunalen Familie begrüßt. Gleichzeitig erkennen wir an, dass man vor Ort am besten weiß, wie es passt. Wir überlassen es den Vertretungskörperschaften, sich mit einfacher Mehrheit zu verkleinern. Vor Ort kann man bewerten, wie groß das Gremium sein muss, um die Bevölkerung und die Ortsteile und die Ortschaften angemessen abzubilden. Mir und meiner Fraktion war ein weiterer Kernpunkt besonders wichtig. Wir ermöglichen den Kommunen im Bereich Wohnungsbau und bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien wirtschaftliche Betätigung. Hier braucht es einfach Tempo. (Beifall SPD und CDU) Weil der Markt nicht immer dort wirkt, wo er müsste, muss die öffentliche Hand tätig werden Das wollen wir ermöglichen. Gerne Markt vor Staat, da Staat, wo der Markt versagt, damit beispielsweise nungen bezahlbar bleiben. Um diese Möglichkeit zu stärken, haben wir § 121 den Weg gebracht. Aufkommende Verunsicherungen, spielsweise seitens der Handwerkerschaft, wollen mit nun erzielten Einigung im vorliegenden Änderungsantrag auflösen. Gut so, auch hier haben wir zugehört, auch haben wir eine gute Lösung für alle Beteiligten auf Weg gebracht, die eine breite Zustimmung findet. So werbe ich hier heute ebenfalls für breite Zustimmung dem Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, um mit mehr gung die erweiterten Handlungsspielräume auf den Weg bringen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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