Frank Lortz
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Sitzung wieder. Bevor Herr Dr. Grobe das Wort zur Geschäftsordnung erhält, darf ich Ihnen einen Hinweis zum Angemessenheitsbericht geben. Nach § 22 des Hessischen Abgeordnetengesetzes ist die Präsidentin bzw. der Präsident des Landtages dazu verpflichtet, dem Landtag jährlich einen Bericht über die Angemessenheit der Entschädigung von Abgeordneten und zur Anpassung von Leistungen zu erstatten. Ich gebe Ihnen diesen Bericht zu der zum 1. Juli 2025 ermittelten Anpassung, der heute Vormittag als Drucks. 21/2095 in Ihre Postfächer verteilt wurde, zur Kenntnis. – Der Angemessenheitsbericht wird vom Plenum zur Kenntnis genommen, was hiermit geschehen ist. Jetzt noch für das Protokoll: Der Kollege René Rock ist ab sofort krankheitsbedingt entschuldigt und der Kollege Moritz Promny ab 17:30 Uhr. Jetzt bekommt Herr Dr. Grobe das Wort zur Geschäftsordnung. Bitte sehr.
