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Prof. Dr. Roman Poseck

27.03.2025 Sitzungen 21/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den FDP-Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Ich will es durchaus einräumen: Dieser Gesetzentwurf geht an vielen Stellen in die richtige Richtung. Er ist aber unsorgfältig, und er ist vor allen Dingen auch nicht notwendig gewesen. (Beifall Stephan Grüger (SPD)) Dieser Gesetzentwurf geht in die richtige Richtung, weil er auch vorsieht, dass die Präsidenten der Flächenpräsidien in Hessen, die Polizeipräsidenten vor Ort, aus dem Kreis der politischen Beamten herausgelöst werden. Genau so soll es für die Präsidentin oder den Präsidenten des Hessischen Landeskriminalamtes sein. Das ist im Ergebnis richtig. Das ist eine konsequente Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom Mai des vergangenen Jahres. Aber dieser Gesetzentwurf ist unsorgfältig. Herr Schneider hat darauf gerade an mehreren Stellen hingewiesen. Ich will wiederholen: Es fehlt dem Gesetzentwurf beispielsweise an einer Übergangsregelung. Wir müssen an Stelle sorgfältig arbeiten und ein Gesetz schaffen, das sich stimmig ist. Das ist Ihr Gesetzentwurf gerade dieser Stelle nicht. Darüber hinaus war es auch nicht wendig, dass Sie diesen Gesetzentwurf in die Debatte gebracht haben. Wir haben doch von Anfang an dass wir prüfen werden, welcher Handlungsbedarf für sen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes folgt. Das haben wir sorgfältig, aber auch zügig gemacht. Daher war klar, dass wir auch seitens Schwarz-Rot die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ren. Wir reagieren auf das Bundesverfassungsgericht nicht auf Ihren Gesetzentwurf. Ich finde es bemerkenswert, wenn Sie immer wieder Handlungen der Regierung Ihre Anträge, auf Ihr Tun zurückführen. Ich erinnere mich gut daran, dass Sie bei der letzten batte einen Abschiebeflug, den wir nach Pakistan geführt haben, mit Ihrem Antrag in Verbindung haben. (Stephan Grüger (SPD): Der Glaube an die wirksamkeit!) Den hatten wir lange vorher geplant, und auch hier es völlig unabhängig von Ihrem Antrag klar, dass SchwarzRot an dieser Stelle handeln wird. (Beifall CDU und SPD) Wir handeln sachgerecht; denn das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom Mai des vergangenen Jahres noch einmal die Maßstäbe für das Berufsbeamtentum und die Abgrenzung zu den politischen präzisiert. Es ist selbstverständlich, dass das auch in Gesetzgebung einfließt. Dabei geht es aber nicht Nordrhein-Westfalen 1 : 1 kopieren; denn die Lage Nordrhein-Westfalen ist bei den Polizeipräsidenten andere. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gilt unmittelbar nur für Nordrhein-Westfalen. Deshalb die Begründung Ihres Gesetzentwurfs auch unvollständig, wenn Sie allein auf diese Parallele zu Nordrhein-Westfalen abstellen. Aber auch wir sind zu dem Schluss gekommen, dass re Polizeipräsidenten vor Ort nach den neuen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr politische amte sein dürfen. Das ist eine Stärkung des Berufsbeamtentums. Das Berufsbeamtentum ist ein Stützpfeiler ein Stabilitätsanker unseres Staates. Es ist richtig, dass es an dieser Stelle weiter stärken. Wir nehmen auch den Präsidenten des Landeskriminalamtes aus dem Kreis der politischen Beamten heraus. weiß, dass das Hohe Haus darüber in der vergangenen Legislaturperiode intensiv beraten hat, will aber hinweisen, dass damals die Rechtsprechung des verfassungsgerichtes eine andere war. Sie ist präzisiert im Hinblick auf politische Beamte noch einmal gefasst worden. Das war damals so nicht absehbar. verständlich reagieren wir aber an dieser Stelle auf neue Entwicklung der Rechtsprechung. Frau Weegels, wenn Sie sagen, in der vergangenen laturperiode seien die Polizeipräsidenten politische te geworden, dann ist das schlicht falsch. Sie waren vorher schon. Darüber hinaus sind wir zu dem gekommen, dass wir keinen Handlungsbedarf im auf den Präsidenten des Landespolizeipräsidiums Das scheint mir in diesem Haus Konsens zu sein. Auch dieser die Anhörung hat eindeutig ergeben, dass es an dieser in Stelle keinen Handlungsbedarf gibt. Der Landespolizeipräan sident nimmt andere Aufgaben wahr, er ist unabhängiger, not- er agiert im politischen Raum – anders als die Präsidentinein- nen und Präsidenten, die wir vor Ort haben. gesagt, Die Anhörung hat auch keinen Handlungsbedarf für den HesPräsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz ergeben. Selbstverständlich wäre eine andere Regelung auch verfassungskonform, das ist gar keine Frage; aber es gibt auf keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit für eine Ändereagierung. Es gab lediglich einen Sachverständigen, der eine und Änderung an dieser Stelle angeregt hat. Alle anderen Sachverständigen haben gesagt, dass es vertretbar ist, den Präauf sidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz im Kreis der politischen Beamten zu belassen. So wollen wir es an dieser Stelle auch tun. DedurchDass Sie ausgerechnet hier den Verfassungsschutz angreigebracht fen, spricht Bände, sehr geehrte Frau Weegels. In Ihrem Antrag kommt Ihr gespaltenes Verhältnis zum Verfassungsschutz zum Ausdruck. Selbst- (Sandra Weegels (AfD): Woran liegt das denn bitte?) war Die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: Gerade in der heutigen Zeit der Bedrohungen für unsere Demokratie (Dr. Frank Grobe (AfD): Eure! Eure Demokratie!) und unsere Verfassung ist es unerlässlich, dass wir einen starken Verfassungsschutz haben. Dazu bekennen wir uns auch an dieser Stelle. Beamten (Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die und vereinzelt Freie Demokraten) darum, Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, Sie sind nun in wahrlich keine glaubwürdigen Vertreter für das Berufsbeeine amtentum. Sie diskreditieren Beamte. Sie diskreditieren Institutionen. ist Ich will noch ein weiteres Beispiel hinzufügen. Sie haben neue Idole entdeckt: Donald Trump und Elon Musk. (Dr. Frank Grobe (AfD): Antidemokraten!) unseSie können sich vielleicht damit auseinandersetzen, wie die aktuell mit Beamten in den Vereinigten Staaten umgehen. Be- (Dr. Frank Grobe (AfD): Das sind keine Berufsbeund amten!) wir Da zeigt sich das wahre Staatsverständnis, dem auch Sie anhängen. Das unterscheidet Sie grundlegend von uns. Ich (Anhaltender Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) darauf Wir haben Vertrauen in die Beamten. Wir vertrauen dem Bundesund Berufsbeamtentum. Wir werden heute Nachmittag als Anstrenger nex zur Kommunalrechtsreform einen Änderungsantrag beraten, der das Berufsbeamtentum noch einmal stärkt, die Selbstdiese Polizeipräsidenten vor Ort und den Präsidenten des Landeskriminalamtes aus dem Kreise der politischen Beamten herausnimmt und sie damit zu Lebenszeitbeamten macht. LegisDas ist eine gute Entwicklung. Das ist die konsequente BeamUmsetzung unseres Rechtsstaats. Dafür werbe ich an diees ser Stelle noch einmal. – Vielen Dank. Schluss Hinblick (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜsehen. NEN)

Protokoll ↗