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Heiko Scholz

AfD 27.03.2025 Sitzungen 21/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Herr Staatsminister Schwarz, liebe Kollegen des CDU-geführten Kultusministeriums, in Bezug auf Ihre heutige Gesetzesinitiative kam mir spontan ein Satz in den Sinn: Niemand hat die Absicht, Handys an unseren Schulen zu verbieten. (Heiterkeit Sandra Weegels (AfD)) Bis vor einer Woche noch wollten Sie, Herr Staatsminister, von einem hessischen Handyverbot alias Schutzräume mit einem Verweis auf eine nahende Bundeslösung – Herr May sprach es gerade an – scheinbar nichts wissen. Man habe Sie medial jeweils fehlinterpretiert, und das mehrfach. Nun doch eine Kehrtwende – man höre und staune. Vielleicht ahnten Sie ja bereits, dass die AfD-Fraktion einen eigenen Änderungsantrag zum Hessischen Schulgesetz in der Tasche hat. In diese Zwickmühle, einen solchen inhaltlich ohne Gesichtsverlust ablehnen zu müssen, wollten Sie sich nun wahrlich nicht begeben. Es ist schon ein Kreuz mit dieser verflixten Brandmauer – nicht wahr, Herr Staatsminister? (Beifall AfD) Nun, man kennt es ja zur Genüge von der CDU: Was geht uns das Geschwätz von gestern an? – Wie auch immer, AfD wirkt. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, es erfüllt uns im Hinblick auf unsere Schüler und Lehrer mit Freude, dass sich unser Kultusminister nun doch des von uns im Januar 2025 vorgelegten Antrags mit dem Titel „Lernen ohne Ablenkung – Normierung der Smartphone-Nutzung an unseren Schulen“ angenommen hat, obwohl unser Antrag von Ihnen zerrissen sowie mit Nichtachtung und vehementer Ablehnung versehen wurde. Ihre Begründung: Dieser wäre vollkommen überflüssig und vor allem ein Schritt in die Vergangenheit. Also dann: zurück in die Zukunft, meine Damen und Herren. (Beifall AfD) Eines möchte ich an dieser Stelle noch feststellen: Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Ihr Gesetzesänderungsantrag atmet zwar den Geist der AfD-Fraktion zur Regelung der Mobiltelefonnutzung an hessischen Schulen, bleibt jedoch an entscheidenden Stellen weit dahinter zurück. Zur Erinnerung: Es waren wir, die zuerst eine grundsätzliche Untersagung der Smartphone-Nutzung im Grundschulbereich angeregt haben. Und es war ebenfalls die AfD-Fraktion, die zuerst auf eine individuelle altersangemessene Regelung – kein Verbot – in den weiterführenden Schulformen gedrängt hat. Sie schmücken sich also hier mit fremden Federn, und das auch noch sehr mangelhaft. (Beifall AfD) Das sind Vorschläge, die der Herr Kollege Sommer – ich sehe ihn gerade nicht, doch, da ist er, Sie sehen, ich habe Ihren Namen sehr wohl behalten – als „zurück in die digitale Steinzeit“ beschrieben hat und die ferner von Ihnen als – ich zitiere – „plattes Verbot“ tituliert worden sind. Kollege Sommer kann unseren Antrag Drucks. 21/1530 – bitte einmal nachlesen – einfach nicht gelesen haben. Ansonsten müsste aus politischer Redlichkeit heraus seine Bewertung der Vorschläge seiner Partei analog ausfallen, oder nicht, Herr Sommer? – Aber das machen Sie mit sich aus. (Zuruf Sebastian Sommer (Hochtaunus) (CDU)) Was ist eigentlich aus Ihrem Anspruch geworden, vor einer landeseigenen Regelung eine gemeinsame Absprache im Hinblick auf die Smartphone-Nutzung im schulischen Kontext auf der Ebene der Kultusministerkonferenz zu suchen, Herr Staatsminister? Das hatten Sie noch in der letzten Sitzung des Kultuspolitischen Ausschusses so angekündigt und verteidigt. Hat vielleicht die Mahnung der AfD, Hessen müsse hier keinesfalls auf andere Bundesländer warten, letztendlich Früchte getragen? Die Frage ist erlaubt. Ich zitiere aus unserem Antragstext: „Das Land Hessen sollte hier im Interesse der hiesigen Schüler, Lehrer und Eltern wissenschaftlich begründete landeseigene Regeln mit Vorbildcharakter etablieren, anstatt auf die Schaffung entsprechender bundeseinheitlicher Vorgaben zum Umgang mit Smartphones an Schulen zu warten.“ – Abgelehnt. Eines haben wir jedoch gelernt: Ganz nach dem Vorbild Ihres Parteivorsitzenden und Fast- oder Vielleicht-Bundeskanzlers ist auch die Halbwertszeit schwarzscher Aussagen verdammt kurz. Das scheint mittlerweile in der CDU zum guten Ton zu gehören. (Beifall AfD) Wie bereits erwähnt, bleibt der Gesetzentwurf weit zurück. Indem Sie die Nutzungserlaubnis von Smartphones an unseren Schulen in letzter Konsequenz dem einzelnen Lehrer überlassen, legen Sie die Axt an dessen Autorität an. Wir alle kennen die von Ihnen teils aktiv mitverschuldeten und tolerierten Zustände an vielen hessischen Schulen. Glauben Sie allen Ernstes, ein Lehrer oder eine Lehrerin werden mit dieser fehlenden schulgesetzlichen Rückendeckung Ihr sogenanntes Handyverbot auf Biegen und Brechen durchsetzen wollen oder können? – Sie gehen fälschlicherweise flächendeckend von Idealzuständen an unseren Schulen aus, Herr Staatsminister. Ihrem Gesetzentwurf fehlt es an klaren Vorgaben, welche unseren Schulleitungen und Pädagogen eindeutige und vor allem unmissverständliche Handlungsspielräume aufzeigen, auf welche sie sich im Schulalltag auch berufen können. Genau hier liegt Ihr größtes Versäumnis. Mit dem von Ihnen vorgelegten Gesetzesänderungsantrag entziehen Sie sich bewusst Ihrer politischen Verantwortung. (Beifall AfD) Wiederholt verlagern Sie die Entscheidungshoheit an die Schulen und lassen somit wieder einmal unsere Lehrer im Stich, Herr Staatsminister. Sie erzeugen Verwirrungen, wo es klarer, unmissverständlicher Regeln bedarf. Die Schulen erwarten das von Ihnen. Viele Lehrer und Schulleiter wünschen sich laut Medienberichten noch strengere Regeln. In diesem Gesetzentwurf fehlt es an der gebotenen Schärfe. Kannregelungen, wie etwa die Möglichkeit des Einbehaltens der Geräte, müssen unseres Erachtens durch verpflichtende Sanktionen ersetzt werden. Auch die Frage nach der Haftung bei tatsächlicher oder behaupteter Beschädigung aufbewahrter oder konfiszierter Mobiltelefone lassen Sie offen, wie unter anderem der Landesvorsitzende des schen Lehrerverbandes Boris Krüger sowie Stefan mann, Vertreter des Landesverbandes Bildung und hung, kritisieren. In diesem Sinne freuen wir uns schon auf die Anhörung Kultuspolitischen Ausschuss und kündigen an dieser unsererseits einen Änderungsantrag an, welcher der agogischen Anforderung an unseren hessischen gerecht werden wird. Dass wir Ihren Gesetzentwurf in der vorliegenden ablehnen, versteht sich von selbst. – Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

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