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Christian Wendel

CDU 27.03.2025 Sitzungen 21/37

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf fen wir eines der zentralen bildungspolitischen dieser Zeit auf. Wir haben die Chancen und Herausforderungen der digitalen Welt im Blick und stellen die Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt. enormen Ablenkungspotenzial ständiger Handy- und al-Media-Nutzung – worüber sich auch nahezu alle ten einig sind – setzen wir mit diesem Gesetzentwurf klares, ein durchdachtes, ein maßvolles Konzept entgegen. Hessen übernimmt auch hier Verantwortung, Hessen voran. (Beifall CDU und SPD) Blicken wir einen kurzen Moment zurück: Am 9. 2007 wurde Geschichte geschrieben. Das war ein Tag, die Welt ganz sicher ein Stück weit verändert hat. stellte das erste iPhone vor und brachte es im Verlauf ses Jahres auch in Europa auf den Markt. Das Zeitalter mobilen digitalen Endgeräte begann. Heute sind sie nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken. Das gilt insbesondere für die Generationen, die Leben ohne mobile digitale Endgeräte überhaupt mehr kennen. Smartphones und weitere mobile Endgeräte haben die zwischenmenschliche Kommunikation verändert, und sie haben Auswirkungen auf unser Leben – positive und negative. Ich Deshalb halten wir es für so wichtig, entsprechend dieser Differenzierung den Umgang mit mobilen digitalen Endgeräten in unseren Schulen klar und praxisnah zu regeln. Genau dies macht die Hessen-Koalition mit dem vorliegenden Gesetzentwurf. (Beifall CDU und SPD) und Wort- In § 2 des Hessischen Schulgesetzes wird der Bildungsdie und Erziehungsauftrag der Schule formuliert. In § 3 des wisHessischen Schulgesetzes sind die Grundsätze für die VerRügen wirklichung dieses Auftrags festgehalten. Ich zitiere: „Es ist Aufgabe der Schule, drohendem LeistungsEs versagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der Sprache sowie der körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung mit vorbeugenden am Maßnahmen entgegenzuwirken.“ über TagesDieser Grundsatz muss auch im digitalen Zeitalter AnwenDringli- dung finden. Die Einrichtung von Schutzzonen ist eine Hand- angemessene, maßvolle und richtige Antwort für unsere AbgeSchulen auf die Herausforderungen und Gefahren, die mit Haus. der unreflektierten Nutzung von digitalen Endgeräten einhergehen. Ich bin unserem Kultusminister sehr dankbar, dass er dieses wichtige Thema so stark in die bundesweite Diskussion, auch auf der Ebene der Bildungsministerkonferenz, eingebracht hat. Die Koalitionsfraktionen greifen das wichtige Anliegen mit diesem Gesetzentwurf auf, der weit über die Grenzen Hessens hinaus Beachtung findet. Hessen ist bundesweiter Vorreiter, meine Damen und Herren. Minuten (Beifall CDU und SPD) sich Wir schaffen damit Freiräume für konzentriertes Lernen, Bitte mehr soziale Interaktionen abseits von Bildschirmen und ein besseres und sichereres Lernumfeld. Mit der Aufnahme der Regelung in das Hessische Schulgesetz setzen wir einen einheitlichen Rahmen für alle Schulen in Hessen. Die Schulen haben bisher selbst über Nutzungsregelungen entschieden. Lehrkräfte und Schulleitungen müssen sich greizuweilen im Einzelfall gegenüber Schülerinnen und SchüThemen lern oder auch gegenüber Eltern rechtfertigen, wenn diese mit Regelungen vor Ort nicht einverstanden sind. dabei Dem Mit der klaren Rahmensetzung stärken wir Lehrkräften und Soci- Schulleitungen daher den Rücken und schaffen eine konExperkrete Entlastung vor Ort. Wir senden ein deutliches Signal ein an Schulen, Lehrkräfte und Eltern, dass sich die Koalition für unsere Schülerinnen und Schüler und für die Schulgegeht meinden insgesamt in unserer digitalen Welt einsetzt. Das ist Politik, die konkret handelt, weil sie die Wirklichkeit im Blick hat. (Beifall CDU und SPD) Januar der Wer sich den Gesetzentwurf konkret anschaut, erkennt soApple fort, dass wir hier ausdrücklich keine Verbotsdebatten fühdie- ren. Das ist eine differenzierte Regelung zur Nutzung von der Handys und anderen mobilen Endgeräten in der Schule. Dabei tragen wir natürlich auch dem Entwicklungsstand der jeweiligen Altersgruppe Rechnung. In der Grundein schule, für unsere Kleinsten, gilt die Schutzzone ohne Ausnicht nahme. In der Sekundarstufe öffnen wir die Regelung in digitale zeitlicher und räumlicher Hinsicht. Die Schulen können das dann in der jeweiligen Schulordnung definieren. Damit stärken und würdigen wir auch die Eigenverantwortung aller Beteiligten vor Ort. Auch hier hat unser Vorschlag Maß und Mitte. Natürlich gilt: Die Nutzung für schulische Zwecke, insbesondere die Verwendung für den Unterricht, kann in allen Jahrgangsstufen, von der Grundschule bis zur Oberstufe, jederzeit durch die Lehrkraft oder durch Konferenzbeschluss zugelassen werden, wenn es aus pädagogischer Sicht Sinn ergibt. Hier knüpft der Aufbau von Medienkompetenz in der Schule an; denn eines ist auch klar: In dieser digitalen Welt ist es die Aufgabe des Bildungssystems, entscheidende digitale Kompetenzen zu vermitteln. Das ist für uns ein ganz wichtiger und zentraler Punkt. Die altersgerechte Befähigung und das Bewusstsein für einen reflektierten Umgang mit diesen Medien stehen für uns im Fokus. Daher sieht der Gesetzentwurf auch vor, die Vermittlung digitalisierungsbezogener Kompetenzen in das Hessische Schulgesetz aufzunehmen. In der hessischen Schullandschaft ist das ein weiterer Meilenstein in der Bildungspolitik. Ich danke von Herzen all unseren Lehrkräften vor Ort, die in diesem so bedeutsamen Bereich der digitalen Bildung bereits eine so wichtige und unverzichtbare Aufgabe übernehmen und leisten. (Beifall CDU und SPD) Hessen sendet ein klares Signal: Wir schätzen die Vorteile der digitalen Welt und stellen die Vermittlung digitaler Kompetenzen in den Fokus. Gleichzeitig schaffen wir Schutzzonen, die Freiräume ermöglichen für konzentriertes Lernen, für soziales Miteinander und für einen klaren Fokus auf die Bildung. Meine Damen und Herren, andere Länder haben bereits angekündigt, dem hessischen Beispiel zu folgen, und beabsichtigen, vergleichbare Regelungen zu schaffen. Hessen geht voran, Hessen ist Taktgeber für die Bildungslandschaft in Deutschland. (Beifall CDU und SPD) Wir treffen mit unserer differenzierten Regelung exakt den Willen einer übergroßen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger. Eine aktuelle, repräsentative Umfrage für die Deutsche Presse-Agentur hat ergeben, dass sich lediglich 3 % der Befragten für eine vollständige Freigabe der privaten Handynutzung an den Schulen aussprechen. Die übergroße Mehrheit sieht es anders und votiert für klare und differenzierte Regeln, exakt so, wie wir sie hier mit unserem Gesetzentwurf schaffen wollen. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es wie folgt: „Die Förderung von Medienkompetenz und die Vorbeugung von Mediensucht sorgen für die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen in einer digitalen Welt. Wir werden daher Demokratiebildung und Medienbildung als fächerübergreifende Querschnittsthemen … weiter stärken …“ Genau das tut die Hessen-Koalition auch mit diesem Gesetzentwurf. Was wir vor der Wahl gesagt haben und was wir nach der Wahl vereinbart haben, das bringen wir konsequent in die Umsetzung, greifen dabei aktuelle Entwicklungen auf und bearbeiten die Themen, die den Menschen unter den Nägeln brennen.

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