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Frank Lortz

26.03.2025 Sitzungen 21/36

Vielen Dank. – Das Wort hat die Kollegin Schardt-Sauer, FDP-Fraktion. Marion, bitte. Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten): Werter Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! muss die Feierstunde kurz stören. Gut Ding braucht le. Es ist vollbracht. Insoweit ist das schon richtig. zur Vollständigkeit gehört auch: Drei CDU-Justizminister haben darüber gesprochen. Nun passiert endlich etwas. Es gab eine Initiative, einen Gesetzentwurf der FDP-Fraktion; das ist der nächste Tagesordnungspunkt. Ich wird, das Zitat des stellvertretenden Ministerpräsidenten bei der dort Würdigung der Leistungen des Kollegen Herrn Al-Waund zir sehr souverän: Es ist nicht wichtig, von wem etwas kommt; es ist wichtig, dass es den Menschen hilft. – Dann kann man auch mal sagen, dass die FDP-Fraktion das Vorhaben mit vorangebracht hat. Manchmal kann man einem Antrag der FDP-Fraktion auch zustimmen. dieser wie (Lisa Gnadl (SPD): Es ist nicht wichtig, aber man begrüßt, muss gelobt werden!) Fall So viel Souveränität sollte doch sein. Ände- (Beifall Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) auch Werter Kollege Grüger, ich kann mich noch an die Reden Denn erinnern, als Sie noch in der Opposition waren, gegenüber –, Frau Kühne-Hörmann und gegenüber Herrn Poseck. Alle Lockhaben immer gerufen und gerufen, und jetzt ist es vollJanuar endet worden, und wir kommen in die Kurve. (Zuruf Stephan Grüger (SPD)) wird. nach- Wir sind auch inhaltlich froh, dass Hessen jetzt endlich deshalb diesen Weg beschreitet. Das ist auch ein starkes Signal, wenn immer die Allianz der demokratischen Fraktionen zitiert wird: Wir sind uns in der Sache mehrheitlich einig. (Beifall Freie Demokraten, SPD und Lara Klaes den (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) etwas Studien- Das ist auch ein starkes Signal an die Studierenden und die Ruhe Betroffenen, dass die Politik sich Gedanken gemacht hat Inkraft- und auch eine Lösung auf den Weg gebracht hat. Das ist wir doch unser Auftrag. Zum Wie ist zu sagen – heute sind wir übrigens in Frauenpower, die Justiz ist in Frauenhand; Herr Minister, Sie haben Probleme –, (Beifall Jennifer Gießler (CDU), Lisa Gnadl, Dr. war, Josefine Koebe, Tanja Hartdegen (SPD) und Lara Klaes (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Studass es eine Möglichkeit gegeben hätte, das Ganze auch könstudierendenfreundlicher zu machen. Sie haben ganz elegant von „überwiegend“ gesprochen. Es waren aber schon ich zwei Lager: die Sicht der Universitäten, die wir auch reden spektieren und achten; aber ebenso achten wir die Sicht der Studierenden, die sich in ihren Stellungnahmen und in ihren Einlassungen in der Anhörung auch Mühe gegeben Aushaben, die uns auch berücksichtigungsfähig erschienen. das Den Besonderheiten des Studiums der Rechtswissenschaften hätte man durch einheitliche Regelungen besser gerecht werden können. Da teilen wir die Einschätzung der Studierenden. Das Feedback der Studierenden war in der Anhörung eindeutig. Sie wünschen sich, dass an allen Universitäten die gleichen Anforderungen gelten, damit eine wirklich gerechte Vergleichbarkeit ermöglicht wird. Das ist jetzt auf dem Weg des Wie nicht der Fall. Der Entwurf von CDU und SPD beherzigt das nur zum Teil und stellt an den entscheidenden Stellen eher schlechte Kompromisse dar. (Zuruf Jennifer Gießler (CDU)) Ich Wir hätten gesagt, eine einheitliche Regelung für das ErWei- langen des Bachelors hätte hier für Klarheit gesorgt. Nun Aber müssen sich die Studierenden bei diesem Weg, der mehrheitlich beschlossen wird, darauf einstellen, dass jede Uni eigene Ideen hat, wann die Erteilung des Abschlusses gerecht erscheint. fand (Zuruf Tanja Hartdegen (SPD)) In einem Studiengang, in dem ansonsten, gerade beim juristischen Staatsexamen, alles sehr genau und sehr klar geregelt wird, was wann wie stattfindet – ich glaube, es ist im rechtswissenschaftlichen und medizinischen Bereich sehr klar geregelt –, wäre es durchaus möglich gewesen. Dass diese Entscheidung jetzt den Hochschulen obliegt, stellt, bei aller Wertschätzung, eine Gefahr bei der Vergleichbarkeit her. Werte Kollegin Hartdegen, Sie sind darauf eingegangen, dass der Änderungsantrag jetzt alles aufgreift, beispielsweise die Frage der Rückwirkung. Bei dem Zeitraum haben Sie sich, glaube ich, in der Jahreszahl vertan. Die Forderung der Studierenden war eher, dass man die Probleme auf 2017 festlegen kann. Das war auch keine irgendwie gegriffene Zahl, sondern in NRW ist man diesen Weg gegangen. In NRW ist dieser Weg übrigens unter Schwarz-Grün beschritten worden. Von daher haben wir es nicht so ganz verstanden, zumal es eine Einmaligkeit gewesen wäre, warum man diese Studierenden nicht auch noch abgeholt hat. Aus diesem Grund haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Bedauerlich, wir hätten mit Sicherheit noch einige Menschen auf ihrem Lebensweg unterstützen und abholen können. Der Verwaltungsaufwand der Universitäten, das war auch interessant in der Anhörung, wäre durchaus überschaubar gewesen, ob man das Jahr 2017 oder das Jahr 2021 genommen hätte.

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