hessischer-landtag.de ↗

Jennifer Gießler

CDU 26.03.2025 Sitzungen 21/36

Dann noch einmal: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein besonderer Tag: ein besonderer Tag für zahlreiche junge Menschen, die viele Jahre für diese Gesetzesänderung gekämpft haben, und auch ein besonderer Tag für mich, da auch ich die Einführung eines integrierten Bachelors im Jurastudium während meines Studiums gefordert habe. (Beifall CDU und SPD) – Da kann man schon einmal klatschen. – Ein Bachelor of Law, der zukünftig auf Antrag verliehen wird, wenn Studentinnen und Studenten die Voraussetzungen zur Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung erfüllen und eine Bachelorarbeit oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen erbracht haben. Wir verändern damit nicht die Struktur unserer Juristenausbildung, wir ergänzen sie. Wir setzen Anreize. Das Studium wird insgesamt attraktiver, und die Studentinnen und Studenten haben einen Anreiz, kontinuierlich gute Leistungen während der gesamten Studiendauer zu erbringen. Wir nehmen auch den psychischen Druck heraus, nach einem langen Studium von mindestens viereinhalb Jahren trotz umfangreicher erbrachter Leistungen und erworbener Fachkenntnisse keinen akademischen Abschluss vorweisen zu können. Und wir geben jungen Menschen, die das erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden haben, dennoch Berufsperspektiven. (Beifall CDU und SPD) Sie gehen dem Arbeitsmarkt nicht verloren, und die vielen Jahre des Studiums sind auch nicht umsonst. Im Rahmen des allgemeinen Fachkräftemangels können diese jungen Menschen Stellen besetzen, für die nicht zwingend eine Volljuristin oder ein Volljurist benötigt wird, nachdem sie das universitäre Studium erfolgreich durchlaufen haben. Auch können sich vielfältige Möglichkeiten zur Spezialisierung der Fachbereiche und der Studentinnen und Studenten entwickeln. Das haben wir auch in der Anhörung gehört. Ob im Wirtschaftsrecht, in der Digitalisierung oder, oder, oder – hier stärken wir die Autonomie der Universitäten. In der Anhörung hat uns Herr Prof. Dr. Towfigh von den an der EBS gemachten Erfahrungen berichtet: dass ein Bachelor of Law keinesfalls ein Loser-Bachelor ist, sondern vielmehr am Arbeitsmarkt wahrgenommen und als Berufsabschluss akzeptiert und auch nachgefragt wird. (Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit unserem gemeinsamen Änderungsantrag von CDU und SPD entsprechen wir dem Wunsch, der in der Anhörung geäußert wurde, und ändern den Stichtag, ab wann der Bachelor verliehen werden kann, vom 11. März 2020 auf den 1. Januar 2020, damit insbesondere auch der Examensdurchgang von der Regelung umfasst wird, der im Februar und März 2020 die erste staatliche Pflichtfachprüfung abgelegt hat und dann im Sommer 2020 unter dem Eindruck der Corona-Schutzmaßnahmen die mündliche Prüfung abgelegt hat. Dies war mein Examensdurchgang. Zwar konnten sich die meisten meiner Kommilitonen für die schriftlichen Prüfungen, die vom 24. Februar bis 3. März 2020 stattfanden, gut von der nahenden, noch recht unbekannten Corona-Erkrankung abschotten. Spätestens aber zu den mündlichen Prüfungen im Frühsommer – meine fand am 5. Juni statt – waren die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie jedoch sehr präsent. Die Angst um die eigene Gesundheit und die der Angehörigen hat manche Examenskandidatinnen und -kandidaten in der Vorbereitung auf die Prüfungen stark eingeschränkt, sodass wir diesen Examensdurchlauf mit unserem Änderungsantrag berücksichtigen. (Beifall CDU und SPD) Die Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes sollen am 1. Oktober 2025 in Kraft treten, damit die betroffenen Universitäten die Möglichkeit haben, ihre Studienordnungen zu ändern und entsprechend anzupassen. Ich freue mich sehr, dass wir heute den integrierten Bachelor of Law einführen: ein Mehrwert für die Studentinnen und Studenten und zusätzliche Berufsmöglichkeiten für junge Menschen. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)

Alle Reden von Jennifer Gießler Protokoll ↗