Prof. Dr. Roman Poseck
Danke. Wir können uns gerne nachher darüber unterhalten, Herr Martin. – Darüber hinaus ist es aus meiner Sicht sinnvoll, einen Gleichlauf zwischen aktivem und passivem Wahlrecht beizubehalten. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das kann man doch beides machen!) Darüber hat der Hessische Landtag auch vor einigen Jahren beraten und einmütig entschieden, nämlich als die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 Jahre abgesenkt wurde. Diesen Gleichlauf wollen Sie von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN jetzt mit Ihrem Gesetzentwurf wieder beseitigen. Ich finde es jedenfalls richtig, dass aktives und passives Wahlrecht in der Altersgrenze laufen. Auch das spricht dafür, es bei der Altersgrenze 18 Jahren zu belassen. (Beifall CDU) Darüber hinaus halte ich einen Gleichlauf der Altersgrenzen bei den verschiedenen Wahlen für sinnvoll. Richtig Die Ampel hat die Altersgrenze für die Europawahl 16 Jahre abgesenkt. Aber bei der hessischen Landtagswahl und bei der Bundestagswahl verbleibt es jedenfalls bis Weiteres bei der Altersgrenze 18 Jahre. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS GRÜNEN): Und in anderen Bundesländern?) Ich finde es insgesamt richtig, dass diese drei Wahlen denfalls dieselbe Altersgrenze haben; denn es gibt Wahl von größerer oder geringerer Bedeutung. (Beifall CDU – Felix Martin (BÜNDNIS GRÜNEN): Das ergibt keinen Sinn!) Alle Wahlentscheidungen haben eine grundlegende tung. Ich sehe nicht, dass das Wahlalter für die Wahl Hessischen Landtag absehbar geändert wird. Dafür ten Sie jedenfalls eine Volksabstimmung. Ich sehe dass eine solche Volksabstimmung durch das Hohe auf den Weg gebracht werden wird. (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS GRÜNEN): Wir haben es in der Hand!) Wenn Sie das Wahlalter für Bundestagswahlen wollten, dann müssten Sie das Grundgesetz ändern. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): CDU ändert gerade derzeit gerne das Grundgesetz!) Bei den Mehrheitsverhältnissen, die es im Deutschen destag aktuell gibt, ist es jedenfalls nicht absehbar, es eine verfassungsändernde Mehrheit aus der demokratischen Mitte heraus gibt. Es ist also mehr als realistisch, dass es bei der Bundestagswahl bei 18 Jahren bleiben dass es bei der Wahl zum Hessischen Landtag bei 18 ren bleiben wird, und dann ist es folgerichtig, dass wir Wahlalter auch für die Kommunalwahlen in Hessen ändern. (Beifall CDU) Wir haben darüber hinaus andere Möglichkeiten, und Jugendliche und ihre Interessen in den Kommunen einzubeziehen. Wir stärken die Beteiligung junger schen. Das Hohe Haus wird morgen voraussichtlich Kommunalrechtsreform beschließen; darin ist eine kung der Jugendbeiräte vorgesehen. Das ist ein wichtiger Schritt, um mehr Partizipation von jungen Menschen ermöglichen; denn natürlich sind sie wichtig. Sie sind sere Zukunft. Sie haben eigene Interessen, und wir sie auch im geeigneten Rahmen einbeziehen. Aber bedarf es eben nicht der Absenkung des Wahlalters. Darüber hinaus ist Hessen, was die Bundesländer in nicht so schlechter Gesellschaft. Ich räume ein, inzwischen eine Mehrheit der Bundesländer das Wahlalter bei Kommunalwahlen abgesenkt hat. Wir sind aber in ter Gesellschaft mit unseren Nachbarn in Rheinland-Pfalz, wo zwei Parteien regieren, die sich hier gegen eine kung aussprechen, (Zuruf Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) gleich- und wir sind in guter Gesellschaft mit unserem Nachbarvon land Bayern. (Felix Martin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Und im Norden gibt es auch noch einige Bundesländer! Die Mehrheit unserer Nachbarn ist dafür, zum Beispiel Niedersachsen! – Zuruf Julia Herz (BÜNDNIS ist: 90/DIE GRÜNEN)) auf Von daher spricht viel dafür, dass es auch in Hessen bei der auf Altersgrenze von 18 Jahren bei Kommunalwahlen bleibt. Die Landesregierung jedenfalls unterstützt den Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an dieser Stelle 90/DIE nicht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) jekeine
