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Prof. Dr. Roman Poseck

26.03.2025 Sitzungen 21/36

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Über Altersgrenzen lässt sich immer wieder streiten. Es wird immer Argumente für oder gegen eine bestimmte Altersgrenze geben. Am Ende ist es Sache der Politik, Altersgrenzen festzulegen. Aus Sicht der Landesregierung sprechen jedenfalls gute Gründe dafür, an der Altersgrenze 18 für die Kommunalwahlen in Hessen festzuhalten. Das möchte ich gerne etwas erläutern. Diese Gründe ergeben sich vor allen Dingen aus einem Gleichlauf zu anderen Altersgrenzen, und das an drei verschiedenen Stellen. Zunächst einmal ist auch für mich von überragender Bedeutung, dass 18 Jahre Volljährigkeit bedeuten. Es spricht sehr viel dafür, einen Gleichlauf zwischen dem Wahlrecht und der Volljährigkeit anzunehmen. Volljährigkeit bedeutet nämlich, dass der Mensch mit allen Rechten und Pflichten ausgestattet ist. Ich sehe jedenfalls auch einen Wertungswiderspruch darin, dass Menschen zwar an Wahlen teilnehmen dürfen, aber nicht einen Vertrag in einem Fitnessstudio oder einen Vertrag über ein Moped abschließen dürfen. (Beifall CDU – Zurufe Lara Klaes (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) und Wiebke Knell (Freie Demokraten)) Das erschließt sich mir jedenfalls nicht. Ich glaube, Sie sind nicht daran interessiert oder auf dem Weg, die Grenze der Volljährigkeit insgesamt abzusenken. Von daher ist die Volljährigkeit eine entscheidende Wertungsgrenze in unserer Rechtsordnung. Ich will nur am Rande darauf hinweisen, dass wir im Strafrecht sogar noch andere Grenzen haben, (Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eben!) indem wir für Heranwachsende bis 20 Jahre noch Übergangsregelungen einräumen. Das zeigt jedenfalls, dass der Reifeprozess, der den vollwertigen Entscheidungen zugrunde liegt, ein längerer ist und man nicht einfach sagen kann: Wir nehmen jetzt einmal 16 statt 18 Jahre.

Protokoll ↗