Birgit Heitland
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist die Arbeitsweise unseres Innenministers: immer schnell bei der Sache und immer vorne dabei. (Beifall CDU und SPD) Ich danke zunächst unserem Vorsitzenden Oliver Ulloth für den vorliegenden Bericht, und ich freue mich, erneut etwas zu unserer Arbeit vortragen zu dürfen. Wenn man diesen Bericht liest, wird mir bewusst, dass diese verantwortungsvolle Aufgabe verdeutlicht, wie wertvoll unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist – ein Gut, das gerade in der heutigen Zeit besonders geschätzt werden sollte. Das Petitionsrecht, verankert im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung, ermöglicht jedem Bürger, direkt an das Parlament heranzutreten und Einfluss auf die politische Gestaltung zu nehmen. Jede Petition wird dabei gleichermaßen gewürdigt, unabhängig davon, ob sie von Einzelpersonen, von Gruppen oder Initiativen eingereicht wird. Es genügt – entgegen der landläufigen Annahme, dass eine Ansammlung von Unterschriften erforderlich sei – bereits eine einzige Unterschrift, um eine gründliche Prüfung sicherzustellen. Das wurde heute schon mehrfach genannt. Ich warne auch immer vor den privaten Plattformen, die eine schnelle Behandlung und Erfolg suggerieren. Nein, wir im Hessischen Landtag sind das Original. (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Es ist entscheidend, das Petitionsrecht als Jedermannsrecht stark zu fördern, um die Bürgerinnen und Bürger noch besser über ihre Mitwirkungsmöglichkeiten zu informieren und ihre aktive Beteiligung an unserer Demokratie weiter zu unterstützen. Dank Initiativen wie Planspielen an den Schulen, der Präsenz in sozialen Medien und der Teilnahme am Hessentag wird die demokratische Teilhabe weiter gestärkt und sichtbar gemacht. Deshalb möchte ich den Dank für die Arbeit des Petitionsreferats unter der Leitung von Daniela Engelhardt auch schon vorziehen. Durch Ihre kompetente Arbeit und transparente Öffentlichkeitsarbeit helfen Sie der Funktionsfähigkeit des Ausschusses und fördern die Abgabe von Petitionen – das Ganze mit einer Empathie und Zugewandtheit, die wirklich ihresgleichen sucht. Vielen Dank dafür. (Beifall CDU, SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten) All das trägt zur Sichtbarkeit bei, und das ist in der Tat sehr wichtig. Auch im Jahr 2024 galt es, im Petitionsausschuss wieder die verschiedensten Petitionen mit der nötigen Aufmerksamkeit zu bearbeiten. Von den 876 abschließend bearbeiteten Petitionen konnten 16 % positiv beschieden werden. Diese Zahl klingt zunächst natürlich sehr niedrig, aber sie zeigt uns auch zwei positive Aspekte. Zum einen ist sie ein Indiz dafür, dass unsere hessischen Behörden und Institutionen nach Recht und Gesetz arbeiten, also ein Beleg für das rechtsstaatliche Handeln der Verwaltung. Zum anderen zeigt sie die funktionierende Gewaltenteilung in unserer hessischen Demokratie, in der der Landtag als legislatives Organ den Richterinnen und Richtern als Judikative keine Vorgabe in ihren Entscheidungen machen kann. Wir als Mitglieder des Petitionsausschusses agieren vielmehr als Vermittler zwischen Petent und Behörde und versuchen, bestmögliche und einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Diese Vermittlerrolle spiegelt sich auch in der Arbeitsweise des Ausschusses wider, in der es nicht um politische Profilierung geht, sondern um das Erreichen von Konsenslösungen zum Wohle der Petentinnen und Petenten. Neben Themenfeldern wie datenschutzrechtlichen Fragestellungen oder Aspekten der allgemeinen Justiz, Baustreitigkeiten oder verkehrsrechtlichen Schwierigkeiten standen häufig auch aufenthaltsrechtliche Petitionen im medialen Fokus. 24,6 % der Petitionen, insgesamt 257, waren aufenthaltsrechtliche Petitionen. Das ist ein Zuwachs von rund 47 %. Auch wenn negativ beschiedene aufenthaltsrechtliche Petitionen zunächst herzlos erscheinen, so unterliegen auch sie einer sorgfältigen sachlichen Prüfung unter Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Lieber Kollege Stirböck, ich finde, gerade in der jüngsten Vergangenheit haben wir Verfahren schneller beenden können und sind in vielen Fällen zügig vorangekommen. Ich möchte noch einen Hinweis auf die Härtefallkommission geben. Wenn eine aufenthaltsrechtliche Petition nicht positiv beschieden werden kann, dann haben wir in Hessen die Möglichkeit der Härtefallkommission. Dazu benötigen wir eine abgeschlossene Petition. Das führt dazu, dass sie in der Statistik als nicht erfolgreich zählt. In dieser Härtefallkommission wird der Fall aber mit sehr viel Humanität behandelt, und in ganz vielen Fällen konnten wir hier in Hessen bereits helfen.
