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Dr. Daniela Sommer

26.03.2025 Sitzungen 21/36

Vielen Dank, Herr Minister. Damit sind wir am Ende der Debatte und kommen zur Abstimmung, zunächst über die Drucks. 21/2038. Das ist der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das sind CDU, SPD und die AfD. Wer enthält sich? – Das sind die Freien Demokraten. Damit ist dieser – – (Zurufe) – Ah, Entschuldigung. – Der Herr Abgeordneter Gaw sich enthalten, und die zwei anderen fraktionslosen geordneten stimmen dagegen. Damit bleibt aber Abstimmungsergebnis. Der Entschließungsantrag ist lehnt. Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 48. Das ist Dringliche Antrag der Fraktion der AfD, Drucks. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD und die beiden fraktionslosen ordneten. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und fraktionslose Abgeordnete Gaw. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 52. Das ist Dringliche Entschließungsantrag, Drucks. 21/2085. dem Entschließungsantrag von CDU und SPD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das CDU, SPD. Wer ist dagegen? – Das sind BÜNDNIS DIE GRÜNEN, die Freien Demokraten, die AfD und beiden fraktionslosen Abgeordneten. Herrn Gaw habe übersehen. – Sie haben dafür gestimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit ist dieser Antrag angenommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: Erster Bericht des Vorsitzenden des Petitionsausschusrichtszeitraum 2024 – Drucks. 21/1837 – Die Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses, Herr Oliver Ulloth. Bitte sehr, Sie haben Wort. Oliver Ulloth, Berichterstatter: Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzender des Petitionsausschusses freue ich Ihnen gemäß § 13 des Hessischen Petitionsgesetzes Bericht für das Jahr 2024, das Auftaktjahr in die 21. periode, vorzustellen. Art. 17 des Grundgesetzes und Art. 16 der Hessischen Verfassung garantieren jedem das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung wenden. Unsere Aufgabe ist es dabei, zu prüfen, ob die hörden rechtskonform handeln, ihre Ermessensspielräume angemessen nutzen und ob Anregungen sowie Vorschläge geeignet sind, unser Zusammenleben zu verbessern. Prinzip ist ein effektives und wichtiges Instrument der bestimmung. (Beifall CDU und SPD) Mit der Konstituierung des Landtags im Jahr 2024 wir ein neues 16-köpfiges Gremium aus erfahrenen ginnen und Kollegen – stellvertretend nenne ich dabei ne Vertreterin im Ausschussvorsitz, Katrin Schleenbecker – und motivierten Newcomern – da nenne ich mal Kollegen Hans Christian Göttlicher – gewinnen, die in Arbeit eingestiegen sind. Wir versuchen an dieser dafür zu sorgen, dass die Arbeit im Petitionsausschuss nahtlos weitergeht. Ich denke, man kann sagen, dass gelungen ist. Wir haben am Anfang eine Schulung durchgeführt, eine umfassende Schulung, damit die Kolleginnen und Kollegen auch gut in die Arbeit finden. Wir werden von der Landtagskanzlei, von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bis jetzt und auch in der Zukunft jederzeit gut unterhat stützt. Abdasselbe (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ abgeDIE GRÜNEN) Neben den regulären Ausschusssitzungen setzen wir verder stärkt auf Ortstermine und runde Tische. Wir setzen auf 21/2072. starke Präsenz beim Hessentag, letztes Jahr in Fritzlar, mit einem eigenen Stand. Wir haben Möglichkeiten geschafAbgefen, dass Bürgerinnen und Bürger direkt mit Abgeordneten SPD, sprechen können. Seit 2024 sind die Kanzleisprechstunden der neu, in denen auch die Möglichkeit besteht, mit uns ins Gespräch zu kommen, unsere Arbeit in der Öffentlichkeit sichtbarer und transparenter zu machen. Das machen wir der auch gerne im Rahmen von Schulprojekten. Nah dran zu Wer sein, das ist unser Ziel an der Stelle. sind Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten, in denen de90/ mokratische Grundwerte und rechtsstaatliches Handeln oftdie mals hinterfragt werden, ist die Bewahrung von Vertrauen ich in die parlamentarische Arbeit sehr entscheidend. Der Petitionsausschuss ist für dieses Parlament von ganz besonderer Bedeutung. Er hat eine Schlüsselfunktion inne. Unser Ziel ist es, bei jedem Anliegen, und zwar unabhängig von der Anzahl der Unterstützerinnen und Unterstützer, Be- mit großer Sorgfalt und Unabhängigkeit diesen zu begegnen. Dies kann im Petitionsausschuss allerdings nur gelingen, wenn sich alle Abgeordneten dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend handeln und sich entsprechend verhalten. Leider war das im vergangenen Jahr nicht das in jedem Fall gegeben. Ende August 2024 wurde ein Ereignis bekannt, das in keiner Weise akzeptabel ist. In einem selbst veröffentlichten Video, das unter anderem durch die „hessenschau“ verbreitet wurde, äußerte sich der Abgeordnete Maximilian Müger, AfD, in höchst provokanter Weise: Mit einem Sturmmich, gewehr in der Hand sprach er über das Thema Migration. den Er verwendete den Begriff „Remigration“ und forderte Wahl„freie Waffen für freie Bürger“ und gab schließlich drei Schüsse mit dieser Waffe ab. Stellen Sie sich einmal vor, Sie hätten eine Petition in einer aufenthaltsrechtlichen Angelegenheit eingereicht zu und müssten dann erfahren, dass genau dieser AbgeordneBete möglicherweise in Ihrer Petitionsangelegenheit mitentscheidet. Dieses In meiner Funktion als Petitionsausschussvorsitzender sah Mit- ich mich daher gezwungen, umgehend Konsequenzen zu ziehen, um weiteren Schaden für diesen Ausschuss abzuwenden. Um die Integrität des Petitionsausschusses zu wahren, habe ich am 4. September 2024 entschieden und den Ausschuss darüber informiert, dass Herr Müger mit sokonnten fortiger Wirkung keine aufenthaltsrechtliche Petition mehr Kollebearbeiten darf, weder die, die er bereits hatte, noch in meiZukunft. den (Beifall CDU, SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/ die DIE GRÜNEN) Stelle Meine Damen und Herren, ich will das noch einmal betodas nen: Ich werde niemals zulassen, solange ich diese Funktion innehabe, dass einzelne Abgeordnete mit persönlichen Verfehlungen diesen besonderen Ausschuss für unser Haus in Verruf bringen. Die im Nachgang erfolgte Entscheidung der AfD-Fraktion, Herrn Müger aus ihrer Fraktion auszuschließen, (Maximilian Müger (fraktionslos): Ich bin selbst gegangen! – Gegenrufe – Glockenzeichen) führte zum Verlust seiner Mitgliedschaft im Petitionsausschuss sowie seiner Sprecherfunktion im Ausschuss. Als Konsequenz nahm der Abgeordnete Bletzer den frei gewordenen Platz ein, und der Abgeordnete Resch ist seither Fraktionssprecher der AfD in diesem Ausschuss. Nicht weniger wichtig für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Ausschusses ist, dass wir bei unserer Arbeit dafür sorgen, dass die Petitionen möglichst zeitnah bearbeitet werden, und das in allen Themenfeldern. Das Petitionsgesetz verpflichtet unsere Ministerien, innerhalb von acht Wochen Stellung zu nehmen. In komplexen Fällen haben wir, die Vorprüfungskommission, das heißt die Sprecherinnen und Sprecher gemeinsam mit mir, eine weitere Karenz von zwei Wochen eingeräumt und bitten darum, dass man die einhält, damit wir anfangen können, die Fälle zu bearbeiten. Das ist leider in der Vergangenheit nicht immer gelungen. Wir würden darum bitten, dass das in Zukunft noch besser gelingt. Um Zeitverzögerungen zu vermeiden, ist es ebenfalls wichtig, sich direkt an den Petitionsausschuss zu wenden. Auch wenn ich prinzipiell jede politische Teilhabe gut finde, ist die Nutzung von privaten Petitionsplattformen eher problematisch. Es kommt dazu, dass oft künstliche Hürden geschaffen werden, sei es durch Quoren, die es eigentlich nicht gibt, oder dass Einzelne glauben, bevor sie das Quorum erreicht haben, die Petition noch nicht einreichen zu können. Ein Beispiel des vergangenen Jahres war ein Bauvorhaben, bei dem die Initiatoren sich selbst gewünscht haben, mit der Bearbeitung zu warten, bis sie das vermeintliche Quorum, das es gar nicht gibt, erreicht wird. Unser Ausschuss konnte deswegen nicht rechtzeitig handeln. Ich betone deshalb erneut: Für die Einreichung einer Petition reicht eine einzige Unterschrift. (Beifall CDU und SPD) Zu jeder Einbringung des Petitionsberichts gehört natürlich auch, dass ich ganz kompakt eine Übersicht über die Zahlen gebe. Im Jahr 2024 gingen insgesamt 1.046 Petitionen ein. Das ist ein Zuwachs um 111 Petitionen im Vergleich zum Vorjahr. Besonders auffällig: 257 Fälle, also 25 % der Fälle, betrafen das Aufenthaltsrecht. Das ist ein Anstieg von 47 % im Vergleich zum Vorjahr. Aus dem Justizbereich erreichten uns 77 Eingaben, davon kamen 41 Petitionen direkt von Strafgefangenen. An dieser Stelle gilt mein Dank meinem Ausschussvorsitzendenkollegen des Unterausschusses für Justizvollzug, Hartmut Honka, und den Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Unterausschuss aktiv sind, die für uns diese Petitionen bearbeiten. Auch wenn die Einleitung von Petitionen durch eine Unterschrift erfolgen kann, haben uns 14 Petitionen mit mehr als 30 Unterschriften erreicht. Beispiele dafür sind: die Behandlung des Themas häusliche Gewalt an Schulen, 30.450 Unterschriften; „Schützt das hessische Bürgerbegehren“, 14.814 Unterschriften; oder die dauerhafte Gesamtförderung der „Sommerwerft“ in Frankfurt am Main, 6.545 Unterschriften. Insgesamt konnten 16 % der Fälle positiv bzw. teilweise positiv beschieden werden. Das zieht ein rechtsstaatliches Handeln unserer Kommunen, Behörden und Ministerien nach sich. Das ist ein sehr positives Signal, bedeutet aber gleichzeitig, dass es uns braucht, um im einen oder anderen Einzelfall nach einer guten Lösung zu suchen. Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die sich dafür einsetzen, dass in Hessen das Petitionsrecht gewahrt wird und diejenigen, die sich an uns wenden, Hilfe bekommen. Das sind zum einen Sie, die Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsausschuss, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Abgeordnetenbüros, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und Behörden. Auf der Besuchertribüne sitzt unser Team des Petitionsreferats um Frau Engelhardt. Auch Ihnen ein ganz großes Dankeschön für Ihre Unterstützung. (Beifall CDU, SPD, und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗