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Prof. Dr. Roman Poseck

27.02.2025 Sitzungen 21/34

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute findet die dritte Lesung des Gesetzentwurfs zur Beamtenbesoldung statt, und aller Voraussicht nach wird das Hohe Haus gleich die Verschiebung der Besoldungserhöhung von August auf Dezember beschließen. Lassen Sie uns doch bei den Fakten bleiben und eine angemessene Einordnung dieser Maßnahme vornehmen. Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass diese Verschiebung schmerzvoll, aber notwendig ist. Sie ist schmerzvoll, weil die Beamten die Leistungsträger in unserem Staat sind, weil sie wichtige Aufgaben bei der Polizei, in der Verwaltung, in der Finanzverwaltung, in den Schulen, in der Justiz und an vielen anderen Orten wahrnehmen. Die Stabilität unseres Landes und unseres Staates hängt entscheidend von den Leistungen der Beamten ab. (Beifall CDU und SPD) Deshalb ist es auch folgerichtig, dass wir alles dafür tun, unsere Beamten angemessen zu besolden. In diesem Jahr kommt es zu einer in der Geschichte des Landes Hessen beispiellosen Erhöhung der Beamtenbesoldung, nämlich in Höhe von insgesamt 10,3 %. Dabei wird es auch trotz der angespannten Haushaltslage bleiben. Die erste Besoldungserhöhung in Höhe von 4,8 % ist bereits zum 1. Februar wirksam geworden; das ist auch nicht angetastet worden. Jetzt gehen wir einen schwierigen Schritt, nämlich dass wir die zweite Erhöhung von August auf Dezember verschieben. Das tut weh, das trifft die Beamten auch; das räume ich ein. Aber noch einmal: Das ist eine Maßnahme, die notwendig ist und die ich im Gesamtgefüge auch für gut verantwortbar halte. Denn auch die Beamtenbesoldung und insbesondere ihre Erhöhung können sich nicht völlig von der Gesamtentwicklung abkoppeln. Wir haben nun einmal eine ausgesprochen schwierige Haushaltslage mit einem außergewöhnlichen Konsolidierungsbedarf von mehr als 2 Milliarden Euro in diesem Jahr. Dann ist doch klar, dass eine Landesregierung alle Ausgaben auf den Prüfstand stellt, und dabei können auch die Personalausgaben nicht gänzlich außer Betracht bleiben. Entscheidend ist aber: Es kommt zu dieser Erhöhung in Höhe von 10,3 % in diesem Jahr, insoweit behalten wir das bei, was wir immer wieder in Aussicht gestellt haben. Dass wir die Besoldungserhöhung für August tatsächlich noch im Respekt-Paket haben, ist letztlich auch Respekt vor dem Parlament; denn dies gilt noch heute, aber wir werden es selbstverständlich umgehend korrigieren. Ich lasse mir den Respekt für unseren Beamten nicht von Ihnen absprechen. (Beifall CDU und SPD – Zuruf Christoph Sippel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)) Wir stehen auch weiter hinter unseren Beamten, wir bringen unseren Beamten Respekt, Wertschätzung und Rückendeckung entgegen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch nicht wirklich davon abhängen, ob eine Besoldungserhöhung im August oder im Dezember stattfindet. Das ist doch nun wahrlich viel zu kleinlich. Selbstverständlich müssen wir auch den Blick auf die gesamte Gesellschaft werfen.

Protokoll ↗