Ingmar Jung
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich weitestgehend, auch vollumfänglich, den Kollegen Müller und Hofmann anschließen. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchem Müller?) – Ich mag zwar auch den aus Witzenhausen, aber ich meine jetzt den aus Fulda. Allerdings stimme ich dem aus Witzenhausen auch gelegentlich zu. Da Herr Dr. Naas auf einer Regelung bestanden hat, will ich an der Stelle klarstellen und das auch für uns deutlich sagen: Herr Dr. Naas, die Regelung, die Sie angesprochen haben, führt in der Tat zu höheren Baukosten. Sie führt zu höheren Liefer- und Transportkosten und am Ende auch dazu, dass wir durch den großen Transport auch mehr CO - Ausstoß haben. Vor allem – das ist wohl das schlagendste Argument –: Der VGH sagt uns schon seit 2015 sehr deutlich, dass er diese Regelung wohl für verfassungswidrig hält. Deswegen muss sie tatsächlich geändert werden. Sie wird in unserem Entwurf zur Änderung des Waldgesetzes nicht mehr drin sein. Das kann ich Ihnen heute deutlich sagen. Wir sind trotzdem der Meinung, dass wir, nach zehn Jahren Bannwalddebatte, am Ende nicht einfach eine Regelung aus einer Zeit von vor über zehn Jahren wieder ins Gesetz schreiben können und dann ist alles gut, sondern wir wollen eine rechtssichere, praktikable Lösung finden, die zum einen den Bannwaldschutz gewährleistet, zum anderen aber auch die Ausnahmen ermöglicht, die wirtschaftlich sinnvoll, aber vor allen Dingen auch verfassungsrechtlich geboten sind. Das wird in unserem Entwurf enthalten sein. Wir werden darüber hinaus eine schonende Reform des Waldgesetzes vornehmen. Ich sage Ihnen ein paar Stichworte: Der Waldbrandschutz muss da geregelt werden. Wir brauchen einige Klarstellungen bei den Waldstatusregelungen. Wir brauchen eine Anpassung an die neue Kartellrechtslage. Alles das werden wir in einer Novelle aus einem Guss vorlegen. Das können wir dann gemeinsam beraten. Ich freue mich, wenn wir dann ein besseres Waldgesetz haben als vor der Beratung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD)
