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René Rock

27.02.2025 Sitzungen 21/34

Danke, Herr Abgeordneter Marxen. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Müller das Wort. Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die FDP beim Schutz der Bann- und Erholungswälder zurück in längst vergangene Zeiten. Der Erhalt der über § 13 Hessisches Waldgesetz geschützten Schutz- und Bannwälder ist heute aber noch wichtiger als vor zwölf Jahren. Angeblich geht es um ein Zurück in das Jahr 2013. In der Ausschussberatung hat Frau Knell aber zugegeben, dass Sie tatsächlich noch weiter zurückgehen und § 13 Absatz 2 des Hessischen Waldgesetzes noch weiter zusammenstreichen wollen. Da ist von einem besonderen Schutz des Bannwalds in waldarmen Gebieten und in der Nähe von Ballungsräumen die Rede. Einen solchen Schutz gab es nämlich schon 2013. Diesen Passus wollen Sie gleich mit rausfliegen lassen. Die Auswertung der Anhörung zu dem FDP-Gesetzentwurf durch den Landwirtschaftsausschuss ist in gewisser Weise ein Spiegel der gesellschaftlichen Interessen. Eher gemeinwohlorientierte Institutionen, wie der Hessische Städtetag, lehnen den Gesetzentwurf ab, und zwar deutlichen Worten. Nur ein Satz: „Eine Rückkehr zu schwächeren Standards sei Rückschritt, der weder ökologisch noch gesellschaftlich zu verantworten sei.“ (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das erklärt der Hessische Städtetag. Das sagen auch und die IG BAU. Die VhU wiederum macht ganz was ihr Interesse ist: ein möglichst geringer Schutzstatus, um die Ausbeutung von Rohstoffen zu ermöglichen, hängig von Schäden, die der Allgemeinheit entstehen. These, die die VhU aufstellt und die Sie hier wiederholt haben, Herr Dr. Naas, nämlich dass durch die Regelungen im geltenden Gesetz ein Abbau von Rohstoffen in wäldern unmöglich ist, (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Ja!) stimmt einfach nicht. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Doch!) – Nein, das stimmt nicht. – Aber Sie müssen eben die Hessischen Waldgesetz formulierten Bedingungen – das ist am Ende kein Problem –, und Sie müssen anhören, zu deren Schutz und Nutzen diese Bannwälder einen Schutzstatus erhalten haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die FDP setzt unternehmerisches Interesse mit wohlinteresse gleich. Das kann manchmal so sein, mal kann es zutreffen, aber es ist nicht generell so. es um die wenigen, sehr wichtigen Schutz-, BannErholungswälder geht, dürfen wir es uns nicht so machen. Die Wälder kann man nicht einfach auf ein bargrundstück umziehen lassen. Wenn jemand an den unterliegenden Kies will, geht das nur mit Motorsäge Bagger, und weg sind diese jahrzehntealten Wälder. sind unersetzbar und müssen in der Regel an genau Stelle vorhanden sein. Deshalb bedarf es auch eines gesellschaftlichen Konsenses, wenn die zu Recht und Bedacht ausgewählten Bannwälder tatsächlich in eine schaftliche Nutzung überführt werden sollen. Im Ausschuss gab es keine Mehrheit für Ihren Gesetzentwurf. Das ist schon einmal ein gutes Zwischenergebnis. Ich gehe davon aus, dass auch heute keine Mehrheit zustande kommt. Nachdem ich mir allerdings angehört be, was die Regierungsfraktionen und Minister Jung diesem Thema bisher gesagt haben, habe ich die allergrößten Sorgen, dass die Regierungskoalition dem Druck der Wirtschaft nachgibt und noch im Laufe dieser turperiode mit einer eigenen Initiative den so wichtigen Bannwaldschutz schleifen will. Liebe Kolleginnen und Kollegen – vor allem von SPD –, ich appelliere an Sie: Bleiben Sie bei der Linie, Sie auch früher schon vertreten haben. Schützen Sie Bannwald für die Bevölkerung und für die Natur. Sie nicht zu, dass der Schutzstatus herabgesetzt wird. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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