hessischer-landtag.de ↗

Prof. Dr. R. Alexander Lorz

25.02.2025 Sitzungen 21/32

Ohne jetzt alle 421 – oder wie viele – Kommunen im Blick zu haben: Ich glaube, ein Hebesatz von null war nicht dabei. Das könnte auch tatsächlich ein bisschen problematisch werden in den Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen. Deswegen war das, glaube ich, nicht Teil unserer Empfehlungen. Aber, noch einmal: Ihre ursprüngliche Frage zielte auf das Modell, das wir für die Grundsteuer in Hessen gewählt haben. (Beifall J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU)) All Ihre Nachfragen zu den Hebesätzen haben mit der Frage des Modells nichts zu tun. (Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Natürlich!) Lassen Sie uns also die beiden Debatten einfach auseinanderhalten. Wir können gerne über das Modell diskutieren. Zu dem Modell darf ich Ihnen aber auch sagen, dass selbst der Bund der Steuerzahler, der nun wirklich – das ist auch sein Job – nicht dafür bekannt ist, bei Steuerreformen, die nicht klar auf eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind, „Hurra“ zu rufen, uns bescheinigt hat: Dieses Modell, das wir in Hessen gewählt haben, um die Grundsteuermessbeträge zu berechnen, ist fair, gerecht, handhabbar, einfach. Gegen das Modell gibt es keine Einwände. Über die Hebesätze kann man dann kommunenspezifisch oder kommunenscharf diskutieren. Auf diese weitere Debatte freue ich mich. Dazu beantworte ich auch ohne Zweifel viele Briefe.

Alle Reden von Prof. Dr. R. Alexander Lorz Protokoll ↗