Prof. Dr. R. Alexander Lorz
Lieber Herr Kollege Pürsün, noch einmal: Das alles sind Fragen, die mit dem zugrunde liegenden Modell nichts zu tun haben, sondern die Frage der Aufkommensneutralität – – Wir werden ja am Donnerstag in diesem Hohen Hause dazu noch einmal eine Debatte haben. Da können wir uns auch gerne über die Frage der Hebesatzempfehlungen unterhalten. Aber, noch einmal: Die Frage, wie der Grundsteuermessbetrag zustande kommt, ist davon vollkommen unabhängig. Was schließlich die Frage der Hebesatzempfehlungen selbst angeht – so viel will ich dann vielleicht doch von der Debatte vorwegnehmen –, das ist zunächst einmal eine rein mathematische Operation, die durchaus komplex ist. Deswegen haben wir uns da auch wissenschaftlicher Unterstützung bedient. Aber es ist eine rein mathematische Operation, wenn man die neue Steuerbemessungsgrundlage hat und das alte Grundsteueraufkommen kennt – egal, in welcher Kommune –, dann einfach anhand dessen festzustellen, was für ein Hebesatz wieder zu genau dem gleichen Grundsteueraufkommen in dieser Kommune führen würde. Was die Kommune dann tatsächlich aus dieser Empfehlung macht, bleibt ihre politische Entscheidung. Aber, wie gesagt, das können wir gerne am Donnerstag in der Debatte noch weiter vertiefen.
