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Karsten Bletzer

AfD 25.02.2025 Sitzungen 21/32

WalVielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung: Wie stellen sie und die ihr unterstellten Behörden sicher, dass eine Ausbreitung der Vogelgrippe in Hessen auf Geflügel unterbunden wird? KolVizepräsident Frank Lortz: Herr Staatsminister Jung. Ingmar Jung, Minister für Landwirtschaft und Umdie Partei- welt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat: dass, Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Abgeordneter, bei aus der Geflügelpest oder umgangssprachlich „Vogelgrippe“ fliegen handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die Bahndurch Influenza-A-Viren ausgelöst wird. Eine vollständig nach sichere Verhinderung der Ausbreitung der hoch pathogeoder nen aviären Influenza auf Geflügelbestände in Hessen ist nicht möglich. immer Das Virus ist in Wildvögeln weit verbreitet, und in der aktuellen Risikoeinschätzung vom 6. Dezember 2024 stuft das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ausbreiwichtige tung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie eine Übertraan- gung auf Geflügel und gehaltene Vögel für ganz Deutschland als hoch ein. Wichtigster Ansatz zum Schutz der Geflügelbestände sind Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen, die einen Eintrag in Haltungsbestände verhindern können. Geflügelhalter können durch Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen das Risiko für die Geflügelbestände wirksam reduzieren. Die Geflügelpest-Verordnung macht dazu Vorgaben. Dazu zählen unter anderem das Verbot der Fütterung und Tränke von Geflügel in Bereichen, zu denen Wildvögel Zugang haben, sowie die Verhinderung des Kontakts von Hausgeflügel mit Wildvögeln, beispielsweise an Gewässern. Frage Im Fall von regionalen Ausbrüchen können die örtlichen Behörden weitere Maßnahmen anordnen, zu denen regelPromäßig eine Pflicht zur Aufstallung von Geflügelbestän– den zur weiteren Erhöhung der Biosicherheit gehört. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird von den Veterinärbehörden bei Betriebsbesuchen kontrolliert. Der LHL berät über Möglichkeiten zur Erhöhung der Biosicherheit und Tierseuchenvorsorge. Weitere wichtige Faktoren sind die Aufklärung und Sensibilisierung der Bevölkerung sowie Rolle ein Monitoring von Wildvögeln, um regionale BelastungsKonnekschwerpunkte frühzeitig zu identifizieren. Destikönnen. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hat in einer Pressemitteilung vom 9. Januar 2025 auf die aktuelle GefahrenZiel lage aufmerksam gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger Frage wurden aufgefordert, tote Indikatorvögel – meist wildes Wassergeflügel – den Veterinärbehörden zu melden. Die wol- Verbände wurden ebenfalls informiert. Außerdem sammeln Probennehmer der Vogelschutzwarte am Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie regelmäßig Proben von Wildvögeln in den von Hessen definierten Risikogebieten. Dadurch können die regionalen Verbreitungen der HPAI-Viren abgeschätzt und die Geflügelhalter in akut gefährdeten Regionen informiert werden. Um einen möglichen Eintrag des Virus schnell zu erkennen bzw. ausschließen zu können, gilt für alle Geflügelhalter, dass beim Auftreten von erhöhten Sterberaten innerhalb von 24 Stunden – ich sage Ihnen die Zahlen: ab drei Tieren bei einer Bestandsgrößer bis 100 und ab mehr als 2 % der Tiere bei einer Bestandsgröße von über 100 – und bei erheblichen Veränderungen der Legeleistungen oder der Gewichtszunahme ein Tierarzt hinzuziehen und das Vorliegen einer Geflügelpest abzuklären ist.

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