hessischer-landtag.de ↗

Astrid Wallmann

06.02.2025 Sitzungen 21/31

die Herr Abgeordneter Müller, lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Knell zu? (Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Na los!) gezielte Wiebke Knell (Freie Demokraten): der Danke, das ist sehr freundlich. – Ist Ihnen bewusst, woVorauszu Sie eben quasi aufgerufen haben, nämlich das Ausbrinder gen einer Falle in einem befriedeten Bezirk, zum Beispiel zu auf seinem eigenen Dachboden oder im Garten, und dass das überhaupt nicht erlaubt ist? Das darf nur ein Jagdaustrotzdem übungsberechtigter mit einer Fangjagdberechtigung. Ist Ihnen das bewusst? Tiere können. Hans-Jürgen Müller (Witzenhausen) (BÜNDNIS 90/ ge- DIE GRÜNEN): keine Ja, das ist mir bekannt. So haben wir das auch gehandelt. Das wollte ich damit auch zum Ausdruck bringen. Der Jagdausübungsberechtigte kann anschließend das Tier erleLebendgen – in der Regel mit einer Kurzwaffe –, und das auch Tökurz und bündig. – Nicht so, wie Herr Dr. Naas das gerade der zeigt. Ich glaube, das ist nicht zulässig. Dafür freundli- Die Diskussion der anderen Beiträge aus dem FDP-Antrag würde ich tatsächlich gern auf den Ausschuss verschieben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Jägerin (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Popu- Präsidentin Astrid Wallmann: weiteVielen Dank. – Nun hat Herr Staatsminister Jung das Wort.

Alle Reden von Astrid Wallmann Protokoll ↗