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Dr. Daniela Sommer

06.02.2025 Sitzungen 21/31

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Patrick Schenk von der AfD. Patrick Schenk (Frankfurt) (AfD): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist etwas ungewöhnlich, mich an dieser Stelle zu sehen. Aber ich, meine ganze Fraktion und, so hoffe ich, auch dieses Haus, wünschen unserer Kollegin Sandra Weegels alles Gute und beste Genesung. (Beifall AfD) Zum sage und schreibe fünften Mal reden wir jetzt über einen Gesetzentwurf zur Besoldung der hessischen Beamten. Allerdings ist dieser nun der zweite im gleichen Kontext. Letztes Mal hatte man die Inflationsausgleichsprämie, Staatssekretärsbesoldungsgruppe und eine Besoldungsanhebung zum Februar und August in einem Gesetzentwurf verarbeitet. Nun umfasst der vorliegende Gesetzentwurf eine Verschiebung der Besoldungsanpassung von August in den Dezember. Wie Sie sich sicherlich alle hier im Raum daran erinnern werden – einige von Ihnen wahrscheinlich ungern –, war es die AfD-Fraktion, die zum damaligen Gesetzentwurf folgende Änderungen beantragte: erstens die Streichung der Besoldungserhöhung des Chefs der Staatskanzlei, zweitens eine Besoldungserhöhung bereits im Februar um 7,9 %, damit der Sockelbetrag für jeden hessischen Beamten gerade in den unteren Besoldungsgruppen erreicht wird. So viel zum Thema, die AfD würde keine konkreten Vorschläge unterbreiten. (Beifall AfD) Nun müssen die Beamten nach dem Willen der Koalition aber mit der zweiten Erhöhung bis zum Dezember warten. Hinzu kommt, dass Stimmen innerhalb der Behörden laut werden, die wie folgt argumentieren: Die Inflationsausgleichszahlung würde von August bis Dezember aufgrund der ausbleibenden Erhöhung in Teilen wieder aufgezehrt. Was heißt das ganz konkret? – Die Beamten fühlen sich betrogen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wären Sie damals unserem Änderungsantrag gefolgt, wäre diese Durststrecke etwas milder ausgefallen, da jeder Beamte durch die Erhöhung von 7,9 % im Februar fürs Erste immerhin bereits den Sockelbetrag erreicht hätte. Aber da es Ihnen damals wichtiger war – und heute haben wir das wieder gehört –, an Brandmauern festzuhalten, statt zum Wohle der Beamten zu agieren, haben Sie dagegen gestimmt. (Beifall AfD) Jetzt wird die Blamage eher komplettiert. Denn Sie müssen Ihr eigenes Gesetz wieder einkassieren. Dazu haben wir schon einen Teil der ewig gleichen Floskeln gehört: Die Umsetzung der Haushaltsvorgaben steht dem entgegen. Wir haben es uns in dieser Frage nicht leicht gemacht. Die Beamten müssen Sonderopfer bringen. Die Erhöhung kommt ja, aber eben nur später. Und als Sahnehäubchen – das war ja zu Beginn zu hören –: Es ist sowieso wegen der verheerenden wirtschaftlichen Misere die Ampel an allem schuld. Natürlich ist die Ampel schuld an der desaströsen wirtschaftlichen Lage in unserem Land. Aber wie sich gerade die CDU, die seit Jahrzehnten auf Landesebene Verantwortung trägt, hier aus der Verantwortung zu ziehen versucht, das hat schon etwas Groteskes. (Beifall AfD) Dann auch noch zu argumentieren, anderen ginge es ja schlechter als den Beamten – es ist immer ganz schlecht, sich nach unten zu orientieren –, das ist nun wirklich schäbig. Denn die Menschen hier gegeneinander auszuspielen, während man selbst nicht zu seiner eigenen Verantwortung stehen will, ist mittlerweile leider ein Markenkern einer immer überheblicher daherkommenden und unreflektierteren CDU. (Beifall AfD) Besonders interessant ist die Rolle des Koalitionspartners SPD in dem Zusammenhang. Die SPD vergisst ja ganz gern mal was, und ich glaube, sie würde ganz gerne die Wahlplakate des vergangenen Landtagswahlkampfes vergessen machen. Erinnern Sie sich noch? – Tausend neue Lehrerstellen, Tausend neue Pflegerinnen, Tausend neue Vollzugsbeamte. (Zuruf AfD: 6.000!) – 6.000 waren es. – Ja, das macht sich auf Plakaten gut. Aber wenn man dann in der Regierungsverantwortung ist, wird das doch lieber gerne schnell vergessen gemacht. (Beifall AfD) Lassen Sie mich abschließend folgendes Fazit ziehen: Wertschätzung und Anerkennung der hessischen Beamten gehen hier nur so weit, bis im Landeshaushalt Löcher zu stopfen sind. Und wer ist da einfacher zu schröpfen als unsere Staatsdiener, die zwar enttäuscht zurückbleiben, aber deren Gunst Ihnen grundsätzlich egal sein kann? Denn eines können sie nicht: Sie können nicht streiken. Den Chef der Staatskanzlei, verehrte Landesregierung, betrifft dieser Haushaltsengpass nicht. Er wurde in die B-10-Besoldung angehoben und kann sich entspannt und süffisant lächelnd zurücklehnen, während wir hier als AfDFraktion für diejenigen in die Bresche springen, die unsere Sicherheits-, Verwaltungs- und Schulsysteme am Laufen halten. (Beifall AfD) Es ist kein schönes Signal, das hier heute von der Landesregierung ausgeht. Die AfD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf – es wird Sie nicht verwundern – daher nicht zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Anhaltender Beifall AfD)

Protokoll ↗