Gerhard Bärsch
Entbürokratisierung ist in aller Munde. Fakt ist, ganz Deutschland, und somit auch Hessen, stöhnt unter der Last einer Bürokratie, die wirklich ihresgleichen weltweit sucht. Insofern freuen wir uns sehr über den Vorstoß der FDP, die Anzeigepflicht für Apotheken bei den Gesundheitsämtern abzuschaffen, da die Daten bereits beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege liegen. Auch wenn wir hier mit Sicherheit nicht den großen Wurf erleben werden, so ist ein erster Schritt angesichts der Daten und Fakten um die Apotheken in unserem Land zwingend notwendig. Ganz klar zum Ausdruck bringen muss man aber, dass die Verantwortung für diese katastrophale Situation allein die Regierungsparteien der letzten Jahre zu tragen haben. Denn, wenn wir deutschlandweit mit rund 17.000 Apotheken, wovon 1.350 in Hessen angesiedelt sind, ein Niveau der Siebzigerjahre erreicht haben, ist das kein Grund zur Freude, sondern bei einer weiter stetig sinkenden Anzahl von Neueröffnungen und 530 weniger Apotheken als 2023 deutschlandweit sehr besorgniserregend. In Hessen haben in den vergangenen zehn Jahren 180 Apotheken aufgegeben – gerade in der Fläche ein erhebliches Problem. Entsprechend punktet immer mehr der Onlinehandel. Die direkte Fürsorge vor Ort, durch gut ausgebildetes Fachpersonal, wird immer schwieriger zu gewährleisten – vor allem, da dieses Personal an allen Ecken und Kanten fehlt, wobei durch den Abbau von Bürokratie selbstverständlich die bestehenden Fachkräfte entlasten könnten. Wie überall in unseren Unternehmen, wird zu viel Zeit und Geld in völlig unnötige bürokratische Vorgaben gesteckt, was dem Kunden in seiner Betreuung und dem Unternehmen in der Steigerung der Kundenbindung durch direkte Ansprache und Beratung fehlt. Wenn sogar die Zahl der Apotheken in unseren Großstädten zurückgeht, also in Frankfurt, in Wiesbaden, in Darmstadt und auch im wunderschönen nordhessischen Kassel, dann ist Gefahr im Verzug, und wir müssen als verantwortliche Politiker agieren. Insofern sind wir diesem Gesetzentwurf gegenüber sehr positiv gestimmt, wissen allerdings auch, dass es angebracht ist, die Entbürokratisierung umfangreicher zu gestalten. Der Dokumentations- und Bürokratieaufwand in den Apotheken umfasst z w e i h u n d e r t Stichpunkte. Man mag sich gar nicht vorstellen, wie das alles vom Unternehmen her bewältigt werden kann und was das auch für ein Bürokratiemonster unserer Behörden ist; die Arbeitsstunden wollen ja auch bezahlt werden. Das pharmazeutische Personal und die Geschäftsführung haben allein 60 Punkte, wie zum Beispiel Beratungsbefugnisse, Aufzeichnungsbefugnisse, Abzeichnungsbefugnisse, Datenschutz, Nachweise für Präqualifizierung zur Belieferung mit Hilfsmitteln, jährliche Belehrungen bzw. Unterweisungen, Ersthelferkurse, Brandschutzhelfernachweise und vieles mehr. Dazu kommt der gesamte Bereich von Labor und Rezeptur, was längst nicht nur die Herstellung von Arzneimitteln umfasst, sondern mit der jährlichen Eichung der Waagen beginnt und mit den Überprüfungen des Gefahrstoffschranks und des Laborabzugs endet. Es gibt umfangreiche Überprüfungen, ob durch den Zoll oder durch das Finanzamt, durch das Gewerbeaufsichtsamt oder durch das Ordnungsamt. Man fragt sich bereits an dieser Stelle, wann dort jemand überhaupt zur effektiven Arbeit am Kunden kommt. Denn es geht weiter über die dokumentationspflichtigen Aufgaben, ob Rückrufe von Fertigarzneimitteln oder die Dokumentationspflicht für Medikamente, die Heimversorgung, die Substitution von Methadon, den Versandhandel, den Botendienst, die Nichtverfügung von Arzneimitteln. Bevor ich hier weiter aufzähle: Es sind hier allein 60 Punkte abzuarbeiten. Dann die pharmazeutischen Dienstleistungen, die zusätzliche Medikationsanalyse, die Substitution der Betäubungsmittel, die Rezeptsammelstelle – hier sind es dann 15 Punkte, die abgearbeitet sein wollen. Bereits hier ist man doch schon nicht mehr gewillt, diesen Wust an Aufwand für ein Unternehmen überhaupt noch aufzunehmen. Die Apotheker wiederum sind, übrigens wie in vielen anderen Unternehmen auch, verpflichtet, sich damit jeden Tag auseinanderzusetzen. Somit wäre es angebracht, die Unternehmer in unserem Land nicht nur zu loben, sondern sie effektiv zu entlasten, und selbstverständlich auch deren Mitarbeiter. Der Gesetzentwurf der FDP sollte somit ein Schritt in die richtige Richtung sein und in den kommenden Wochen und Monaten nicht für sich allein stehen – weshalb eine Anhörung durchaus sinnvoll sein sollte, um die wesentlichen Punkte, die wir noch weiter ändern können, entweder mit in den Gesetzentwurf aufzunehmen oder eben neu auszuarbeiten. Ebenfalls sollten wir darauf hinwirken, dass die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände die Bürokratie für die Apotheken in unserem Land nicht noch ausweitet; denn hier sind weitere Dokumentationspflichten geplant. Bei aller Liebe, irgendwann muss das doch mal aufhören, wir können doch Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht immer höher steuerlich belasten, damit der Wasserkopf unserer Verwaltung diesen Wust an Informationen verarbeitet und zugleich die Unternehmen mit immer mehr Pflichten weiter belastet. Dass da die Kosten der Produkte in entsprechende Höhen schnellen und die Inflation noch anheizen, bedarf wohl keiner gesonderten Diskussion. Wer will sich denn das alles noch freiwillig antun? Angesichts des unternehmerischen Risikos in der heutigen Zeit, des wachsenden Wettbewerbsdrucks – denn schließlich möchten nun auch neue Anbieter in den Markt einsteigen, zum Beispiel dm-Drogerie plus der Onlinedienstleister – ist die Arbeit als Apotheker mit Sicherheit sinnstiftend und erfüllend, aber eben auch frustrierend und mit einem bedeutenden wirtschaftlichen Risiko verbunden. Das zu verändern sollte unser Ziel sein. Somit unterstützen wir diesbezüglich in Zusammenarbeit mit den Apothekern jeglichen Ansatz, der sowohl den Apothekern als auch deren Kunden helfen kann. (zurück zum Text auf Seite 2041)
