Dr. Daniela Sommer
Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretärin Müller das Wort. Bitte schön. Karin Müller, Staatssekretärin im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Entbürokratisierung: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Lassen Sie mich bitte zunächst eine kleine Bemerkung festhalten: Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die Fraktion der Freien Demokraten erneut in die Diskussion um die Entbürokratisierung einbringt. Entbürokratisierung ist eine Teamleistung, deshalb freut sich die Landesregierung über alle konstruktiven Vorschläge. Aber, wie wir auch heute schon mehrfach gehört haben, kommt dieser Vorschlag nicht originär von den Freien Demokraten, sondern, wie ebenfalls schon erwähnt, aus dem sogenannten „Whitepaper zum Bürokratieabbau“ der Kammern in Hessen, die diese Abschaffung wortgleich gefordert haben. Deswegen nur noch in aller Kürze dazu: Es ist bei der Änderung des § 12 Absatz 1 im Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst nicht damit getan, die Meldepflicht beim Landesamt für Gesundheit und Pflege abzuschaffen. Um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen, muss auch noch eine entsprechende Regelung in § 2 Absatz 2 Heilberufsgesetz geändert werden. Das scheint nicht vollständig recherchiert worden zu sein. Wie auch immer, das Hessische Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst läuft, wie auch schon erwähnt, zum 31.12.2025 aus. Wie Frau Staatsministerin Stolz mitgeteilt hat, wird eine Anpassung der Regelung im Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und der entsprechenden Regelung im Heilberufsgesetz im Rahmen dieser Gesetzgebung erfolgen. Das zeigt erneut, dass die Hessische Landesregierung es ernst meint mit dem Abbau von überbordender Regulierung und der Schaffung einer effizienten, schnellen und bürgernahen Verwaltung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und SPD)
