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Dr. Ralf-Norbert Bartelt

CDU 05.02.2025 Sitzungen 21/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Der Antragsteller hält es für entbehrlich, dass selbstständig tätige Apothekerinnen und Apotheker ihre Tätigkeit bei dem örtlichen Gesundheitsamt anzeigen müssen. Dies ist so vorgesehen im Hessischen Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst. Der Antragsteller wünscht die Streichung dieses entsprechenden Absatzes. Das ist dem Grunde nach inhaltlich durchaus nachvollziehbar. Insofern kann ich mir vorstellen, dass wir in dem Ausschuss – oder meinetwegen auch in zwei Ausschüssen, wie auch immer – eine einvernehmliche Lösung herbeiführen können. (Vereinzelter Beifall CDU – Beifall Freie Demokraten) Allerdings gebe ich zu bedenken, dass das entsprechende Gesetz ohnehin bis zum Ende dieses Jahres befristet ist, sodass wir vielleicht darüber sprechen könnten, dass man das gemeinsam berät. Vielleicht hat man noch zusätzliche Ideen, dieses Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst zu optimieren. Aber ich bitte, doch den Ball bei einer solch kleinen Meldung flach zu halten. (Vereinzelter Beifall – Zuruf Dr. Stefan Naas Demokraten)) Ich möchte hier zwei Minuten dazu verwenden, die gentlichen Kernanliegen der Apotheker, was für sie ders wichtig ist, stichwortartig in fünf Punkten zu Zweifelsohne ist die Streichung der Meldepflicht ein davon. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Selbst schlagen!) Sie haben das entdeckt, und das erkenne ich auch an. Aber die wesentlichen Punkte sind folgende. Erstens: sandapotheken. Internetapotheken und Versandapotheken nehmen den niedergelassenen Apotheken sehr viele anteile weg. Ihnen bleibt dann die Intensivberatung Akutmedikation. Das wirkt sich negativ auf betriebswirtschaftliche Kalkulationen aus. Da müssen wir schauen, wir hier – das ist sehr kompliziert – Änderungen herbeiführen können. Zweiter Punkt: Honorierung. Die Honorierungen sind mehr als zehn Jahren unverändert, und der Beratungsbedarf ist größer geworden. Auch dem müssen wir Rechnung tragen. Dritter Punkt: drohende Mangelversorgung. Während seit Jahren über Mangelversorgung im ländlichen etwa von Hausärzten, diskutieren, ist in den letzten die Mangelversorgung im ländlichen Raum neu kommen – Apotheken und Zahnärzte. Auch da müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen. Vierter Punkt: Lieferengpässe. Lieferengpässe führen den Apotheken zu einem erhöhten Beratungsaufwand. derzeitige Bundesgesundheitsminister möchte diese liche Beratung mit 50 Cent honorieren. Da fühlen sich Apotheken – freundlich ausgedrückt – nicht ausreichend wertgeschätzt. Auch das müssen wir berücksichtigen. Möglicherweise müssen wir überlegen, welche Deregulierungsmaßnahmen hier dazu führen können, die Schwierigkeiten wegen der Lieferengpässe etwas abzumildern. Letzter Punkt: das – Gott sei Dank gestoppte – ApothekenReformgesetz. Das hätte zur Folge gehabt, dass es theken light“ gibt und Apotheken ohne Apotheker. das muss von der künftigen Bundesregierung noch überdacht werden. Ich bin sehr optimistisch, dass wir zu guten Lösungen kommen; denn bei den Kundgebungen der Apotheker haben alle demokratischen Parteien Landtags – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Freie Demokraten – (Andreas Lichert (AfD): Tätä!) diesen Anliegen positiv gegenübergestanden, sodass sehr optimistisch bin, dass wir hier im Sinne der gung der Menschen mit guten Medikamenten gemeinsam zu Lösungen kommen werden. – Herzlichen Dank für Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD)

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