Dr. Daniela Sommer
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Lieber Herr Prof. Roßnagel, Ihnen und Ihrem Team einen herzlichen für Ihren Bericht, für Ihre Tätigkeit und für das ment. Dafür den herzlichen Dank des gesamten und Ihnen noch einen schönen Tag. (Allgemeiner Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit nächsten Tagesordnungspunkt fortfahren, möchte ich Protokoll geben, dass Herr Abgeordneter Bausch ab Uhr entschuldigt fehlt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4: Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der Freien Demokraten NutGesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den diesen öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) – Drucks. 21/1584 – berückVereinbarte Redezeit: fünf Minuten. Zur Einbringung hat sich Herr Abgeordneter Pürsün von den Freien Demokraten zu Wort gemeldet. Sie aber IhYanki Pürsün (Freie Demokraten): aber Sicher- Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbst nur die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Man muss diesen Schritt tatsächlich gehen, auch wenn er manchmal der schwierigste ist. In diesem Fall ist der erste Schritt, zu dem wir Sie mit Bereich unserem Gesetzentwurf mitnehmen möchten, gar nicht schwierig – das Gegenteil ist der Fall –, und er kann ein Zeichen setzen, dass es Ihnen in diesem Haus mit dem viel beschworenen Bürokratieabbau tatsächlich ernst ist. von Denn um nicht mehr und um nicht weniger als um Bürokratieabbau geht es in unserem Gesetzentwurf. Er greift als im solcher nur einen von zahlreichen Punkten auf, welche der der Landespolitik im Herbst des vergangenen Jahres in einem an umfassenden Forderungskatalog der Kammern der freien zeigt Berufe überreicht wurden. imWir machen uns im konkreten Fall einen Vorschlag der daLömaligen Präsidentin der Landesapothekerkammer Hessen, Frau Ursula Funke, zu eigen. An dieser Stelle vielen Dank für ihren Vorschlag und für ihren Einsatz für Hessen. Herr (Beifall Freie Demokraten) AnIch Dieser Vorschlag, der mit zahlreichen weiteren Vorschläwir gen von Vertretern der freien Berufe in einem Whitepades per zum Bürokratieabbau veröffentlicht wurde, wurde im ande- Herbst 2024 an die Landesregierung übergeben, sicherkünstlilich nicht als bloße Lektüre, sondern doch wohl eher als beraten, Handlungsauftrag. Ein Handeln der Landesregierung ist gute indessen bis dato nicht zu erkennen. Warum nicht? Sieht Interman vor lauter Bäumen den Bürokratiewald nicht mehr? wir Weiß man ob der überbordenden Bürokratie nicht, wo man anfangen soll, oder hat diese Landesregierung zu viele Ministerien und steht sich selbst im Weg? Oder – das eiwäre die denkbar schlechteste Antwort – ist es der Lanund desregierung egal? „Bürokratiemonster Deutschland“ oder „Deutschland, Weltmeister der Bürokratie“ – sicherlich keine Titel, mit denen man sich gerne schmücken sollte. Das gilt auch im Bereich der Apotheken, und dort nicht nur hinsichtlich des von unserem heutigen Gesetzentwurf betroffenen Sachverhalts. Dieser ist schnell erklärt. Die Eröffnung und der Betrieb einer öffentlichen Apotheke erforDr. dern zahlreiche Anträge, Genehmigungen und Meldungen, Dank Engage- die oft mit erheblichem Aufwand verbunden sind. Diese Vorgaben dienen der ordnungsgemäßen Verwaltung und Hauses dem Gesundheitsschutz, sind aber nicht in allen Fällen notwendig. In Hessen gibt es eine Anzeigepflicht gemäß § 12 Absatz 1 dem des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundzu heitsdienst, die für Selbstständige im Gesundheitswesen 16:50 und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt. Ziel dieser Pflicht ist es, dass das zuständige Gesundheitsamt über die Tätigkeit informiert ist, um die Berufsausübung zu überwachen. Für die Überwachung von Apotheken ist jedoch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege verantwortlich, das auch die Erlaubnisse erteilt und Inspektionen durchführt. Von daher ist die doppelte Anzeigepflicht, die das HGöGD vorsieht, schlicht überflüssig. Sie kostet Zeit, sie kostet Geld – nicht nur die Apotheken, sondern auch den ohnehin schon großen Verwaltungsapparat. (Beifall Freie Demokraten) Rheinland-Pfalz, liberal regiert, ist den Weg der Entbürokratisierung bereits gegangen. Beispielsweise regelt § 14 Absatz 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst, dass Apothekerinnen und Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte von der Anzeigepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt ausgenommen sind. Von daher schlagen wir Ihnen vor, wie im Gesetzentwurf beschrieben, in § 12 HGöGD folgenden Absatz 4 aufzunehmen: „Absatz 1 gilt nicht für Apothekerinnen und Apotheker, die eine öffentliche Apotheke betreiben.“ Die sicherlich dem Grundsatz nach sinnvolle Überwachung der Apotheken nimmt dadurch nicht den geringsten Schaden, aber es würde ein erster, wenn auch kleiner Schritt in Richtung der Entlastung von Bürokratie gegangen. Daher können wir es uns nicht vorstellen, dass dieser Antrag hier im Landtag nicht auf eine breite Mehrheit trifft. Folgen Sie uns auf dem Pfad der Tugend der Entbürokratisierung. (Beifall Freie Demokraten)
