Prof. Dr. Roman Poseck
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich den Vorrednerinnen und Vorrednern des Hohen Hauses anschließen. Ich darf Ihnen, lieber Herr Prof. Roßnagel, im Namen der Landesregierung ganz herzlich für Ihre Arbeit und Ihren 52. Tätigkeitsbericht danken. (Beifall CDU und vereinzelt SPD) Wenn man sich diesen Tätigkeitsbericht anschaut, der 280 Seiten stark ist, dann bekommt man einen Eindruck davon, wie profund aufseiten des hessischen Datenschutzbeauftragten gearbeitet wird, wie vielfältig die Aufgabenstellungen sind, denen Sie sich, denen sich auch Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tagtäglich widmen. Deshalb an dieser Stelle vom gesamten Kabinett ein herzliches Dankeschön für Ihre Arbeit. Ihr Tätigkeitsbericht ist für unsere Arbeit über alle Maßen wichtig. Er ist ein Leitfaden in Sachen Datenschutz für die Landesregierung, für das gesamte Bundesland Hessen. (Beifall CDU und SPD) Datenschutz ist eine zentrale Aufgabe für uns alle, für den Staat, für die Wirtschaft, für die Gesellschaft und letztlich auch für jede und jeden Einzelnen. Wir leben nun einmal in einer sehr dynamischen Welt, in der die Digitalisierung immer wichtiger wird. Deshalb ist es gleichzeitig wichtig, dass wir Grenzen setzen und Gefahren benennen. Deshalb brauchen wir den Datenschutz. Wir leben in einem Bundesland, in dem der Datenschutz Verfassungsrang hat. Art. 12a der Hessischen Verfassung hebt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hervor. Das unterscheidet uns im Übrigen von vielen anderen Bundesländern und auch vom Bund; denn dort wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer noch aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet. Es ist bemerkenswert, dass bei der Volksabstimmung im Jahr 2018 mehr als 90 % der Wählerinnen und Wähler für Art. 12a gestimmt haben. Das war der höchste gemessene Wert bei dieser Volksabstimmung. Das heißt, der Datenschutz ist auch etwas, was die Menschen haben wollen. Ich freue mich darüber, dass Sie, Herr Datenschutzbeauftragter, in Ihrem Tätigkeitsbericht, insgesamt gesehen, zu guten Ergebnissen gekommen sind. Es beruhigt mich, dass Sie feststellen, dass der Datenschutz in Hessen weithin akzeptiert ist und dass es im Berichtsjahr, das heißt im Jahr 2023, keine gravierenden Verstöße gegeben hat. Das ist auch deshalb ein gutes und erfreuliches Ergebnis, weil wir auch in unserem Bundesland Zeiten großer Veränderungsprozesse haben, beispielsweise im Rahmen der Digitalisierung; und das, was Sie als Ergebnis festgestellt haben, zeigte eben, dass bei uns der Datenschutz bei allen Veränderungsprozessen immer berücksichtigt wird, immer höchste Priorität hat. Das ist gut und richtig so. (Beifall CDU und SPD) Ihr Bericht und auch Ihr heutiger Redebeitrag haben deutlich gemacht, dass wir viele gemeinsame Themen haben, bei denen wir Hand in Hand arbeiten. Ich will an dieser Stelle nur das Stichwort Cybersicherheit nennen. Sie kümmern sich darum, aber auch wir als Landesregierung kümmern uns mit dem Kompetenzzentrum Hessen3C darum, das wesentlich dazu beiträgt, dass wir in den Kommunen und auf der Landesebene resilient sind. Wir beraten dabei auch Unternehmen, wenn es um das Thema Cybersicherheit geht. Noch einmal einen herzlichen Dank dafür, dass Sie die gesamte Bandbreite dieser Themen bedienen und wir in Ihnen immer einen kompetenten und zuverlässigen Ratgeber haben. Es ist keine Frage – das hat auch die Debatte gezeigt –: Es gibt auch Spannungsfelder, es gibt auch Zielkonflikte. Der Datenschutz ist wichtig, der Datenschutz darf aber nicht über allem stehen. Die Notwendigkeit einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung ist schon angesprochen worden. Es ist auch die Notwendigkeit von Innovationen angesprochen worden. Sie selbst haben auf die Spannungsfelder hingewiesen, die sich nicht zuletzt durch die zung künstlicher Intelligenz ergeben. Wir müssen in Spannungsfeldern und in diesen Zielkonflikten Lösungen mit Augenmaß finden, bei denen sowohl der Datenschutz als auch die weitere Entwicklung unseres Landes sichtigt werden. Lieber Herr Stirböck, ich habe eigentlich gedacht, dass ein Fürsprecher für den Datenschutz seien. Sie haben vor allem die Innovationen vorangestellt. Da will ich nen durchaus zustimmen. Innovationen sind wichtig, wenn es um die Sicherheit geht, dann ist auch die heit wichtig. In solchen Fällen sind Sie leider immer bedingt dabei, den Datenschutz nach vorne zu stellen. (Widerspruch Freie Demokraten) Ich will an dieser Stelle hervorheben: Auch im der inneren Sicherheit gibt es Spannungsfelder zwischen dem Datenschutz auf der einen Seite und der Sicherheit auf der anderen Seite. Wir als Hessische Landesregierung haben das beispielsweise für das Thema Speicherung IP-Adressen dahin gehend gelöst, dass wir die Speicherung von Verbindungsdaten im Interesse unserer Sicherheit, Interesse der Bekämpfung des Kindesmissbrauchs und Bekämpfung des Terrorismus für notwendig halten und dieser Stelle Sicherheit vor Datenschutz steht. Das beispielhaft, dass wir uns diesen Abwägungsprozessen mer wieder stellen und dabei versuchen müssen, zu sungen zu kommen, die unterschiedliche Gesichtspunkte miteinander in Einklang bringen. Ich komme zum Schluss. Herzlichen Dank, lieber Roßnagel, auch dafür, dass Sie uns immer wieder als sprechpartner – auch spontan – zur Verfügung stehen. erinnere mich gut an die intensiven Gespräche, die zum Ende des vergangenen Jahres über die Reform hessischen Polizeirechts geführt haben, als es unter rem um die Ergänzung der Einsatzmöglichkeiten cher Intelligenz ging. Sie haben uns dabei sehr gut und ich glaube, es ist uns gemeinsam gelungen, dabei Ergebnisse im Interesse des Datenschutzes und im esse der Sicherheit zu erzielen. Diesen Weg sollten gemeinsam weiter beschreiten. Alles Gute für Ihre weitere Tätigkeit und noch einmal nen herzlichen Dank an Sie und Ihre Mitarbeiterinnen Mitarbeiter. (Beifall CDU und SPD)
