Gerhard Bärsch
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einem Bild beginnen: Stellen Sie sich vor, wir würden ein Haus bauen wollen – ein Haus der starken Elternvertretung. Doch anstatt ein solides Fundament zu gießen, legen wir Papier als Grundlage. So gut die Absicht auch sein mag, ein stabiles Gebäude wird darauf nicht entstehen. Denn gut gemeint heißt noch lange nicht gut gemacht. (Beifall AfD) Verstehen Sie mich nicht falsch: Das Ziel, die Elternvertretung in der Kinderbetreuung zu stärken, ist absolut begrüßenswert. Es ist ein Ziel, das wir alle teilen. In Hessen wurde die Landeselternvertretung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Dezember 2022 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch verankert. Dies stellte in der Tat eine bedeutende Entwicklung in der Elternbeteiligung dar. Betrachten wir aber zunächst den Kernpunkt Ihres Gesetzentwurfs: die Umwandlung des § 27a HKJGB von einer Kann- in eine Sollbestimmung. Klingt zunächst nach einer großen Veränderung, oder? Doch in Wahrheit ist als würde man einen Schneemann von der linken auf rechte Seite des Gartens stellen – am Ende schmilzt trotzdem. (Beifall AfD) Die vorgeschlagene Sollbestimmung würde lediglich deuten, dass Elternvertretungen dort gegründet werden len, wo es möglich ist. Wo dies nicht möglich ist, darauf verzichtet. Es ist aber schon jetzt möglich, Elternvertretungen zu etablieren, wo Eltern zur Mitarbeit bereit sind. Die Umwandlung in eine Sollbestimmung demnach kaum zu einer tatsächlichen Zunahme an vertretungen auf kommunaler Ebene beitragen Das angestrebte Maß an Verbindlichkeit wird durch Änderung mitnichten erreicht. Interessanterweise hat sich die antragstellende Fraktion eine Sollbestimmung und nicht für eine Istbestimmung schieden. Dies lässt vermuten, liebe Kollegen der dass Sie sich der Schwierigkeiten, um nicht zu der Unmöglichkeit, bei der Umsetzung einer tatsächlich verbindlichen Anordnung bewusst sind und daher auf solche verzichtet haben. Während das Ziel einer flächendeckenden Interessenvertretung nachvollziehbar ist, ignoriert dieser Ansatz die vielfältigen lokalen Gegebenheiten und die bewährten Strukturen in unseren Kommunen. Bezüglich der schlagenen bezahlten Freistellung für Elternvertreter bis zu zwölf Arbeitstagen pro Jahr sehen wir ebenfalls Herausforderungen. Während wir das Ziel unterstützen, finanzielle Barrieren für ein Engagement in der Elternvertretung abzubauen, fürchten wir, dass die vorgeschlagene Lösung auch Probleme schaffen könnte. Darüber hinaus wird der Begriff der „dringenden betrieblichen Erfordernisse“ innerhalb Ihres Gesetzentwurfs legal definiert; zudem fehlt eine auch nur exemplarische Aufzählung möglicher Fallgruppen. Ich komme zur vorgeschlagenen jährlichen Finanzhilfe mindestens 120.000 Euro für die Landeselternvertretung. In wirtschaftlich angespannten Zeiten, in denen wir Euro zweimal umdrehen müssen, erscheint dies wenig führend. Es ist insbesondere fraglich, da aus dem entwurf keine Berechnungsgrundlage hervorgeht. Wäre nicht sinnvoller, Fördergelder nach tatsächlichem oder für konkrete Projekte zu gewähren? Auch die Verpflichtung des Ministeriums zur Durchführung der Wahlen für weitere fünf Perioden sehen wir tisch. Dies widerspricht dem Prinzip der Selbstorganisation und Eigenverantwortung, das gerade im Bereich Elternvertretung von zentraler Bedeutung ist. (Beifall AfD) Den vorgeschlagenen jährlichen Bericht zur Erfüllung Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz halten wir gegen für sinnvoll. Liebe Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen. Wir terstützen die grundsätzliche Intention des Gesetzentwurfs, die Elternbeteiligung in der Kinderbetreuung zu voll und ganz. Er gleicht jedoch einem Pflaster auf gebrochenen Bein: gut gemeint, aber unzureichend. wir brauchen, ist ein ganzheitlicher Ansatz, ein Ansatz, bestehende Barrieren abbaut, ohne neue zu errichten, es, Ansatz, der die Autonomie unserer Kommunen respektiert die und auf bewährten Strukturen aufbaut, und ein Ansatz, der er finanzielle Ressourcen effizient und zielgerichtet einsetzt. Aus den skizzierten Gründen können wir dem vorliegenden Entwurf in seiner jetzigen Form nicht zustimmen und empfehlen seine Überarbeitung in den weiteren Beratunbegen. Lassen Sie uns gern im Ausschuss gemeinsam daran solarbeiten, ein solides Fundament für eine starke Elternverwird tretung zu schaffen. Wir könnten uns hierzu auch eine dort Anhörung vorstellen. – Vielen Dank. wird (Beifall AfD) Elternkönnen.
