Heike Hofmann
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst grundsätzlich etwas zu den Strukturen der frühkindlichen Bildung in Hessen und zu den Anstrengungen sagen, die die Landesregierung unternimmt, um dem Fachkräftemangel im Erzieherbereich zu begegnen. Voraussetzung für den Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder ist die Einhaltung der gesetzlich festgeschriebenen Mindeststandards. Diese Mindeststandards gemäß § 45 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch dienen dem Schutz der Kinder und sollen die Gewährleistung des Kindeswohls in der Tageseinrichtung sicherstellen. Das heißt, dass die festgelegten Standards in Bezug auf die Qualifikation der beschäftigten Fachkräfte, die maximale Größe und Zusammensetzung der Gruppe sowie der Mindestpersonalbedarf jederzeit einzuhalten sind. Die Mindeststandards für Tageseinrichtungen für Kinder werden seit dem 1. Januar 2014 in den §§ 25a ff. HKJGB geregelt. Dabei wird im sogenannten Fachkraftkatalog des § 25b HKJGB festgelegt, welche Berufsgruppen als Fachkräfte für die Leitung bzw. die Mitarbeit in einer Kindertageseinrichtung anerkannt werden. Die Regelungen zum personellen Mindestbedarf in § 25c HKJGB legen fest, wie viel Fachpersonal in einer Tageseinrichtung für Kinder mindestens erforderlich ist. Der Mindestpersonalbedarf richtet sich nach der Zahl der vertraglich oder satzungsgemäß aufgenommenen Kinder in der Einrichtung, dem Alter der Kinder und ihrer vertraglich festgelegten Betreuungszeit. Wie Sie wissen, habe ich in meiner Regierungserklärung bereits erwähnt, die Kitas in Hessen sehen sich aufgrund eines Fachkräftebedarfs im Erzieherbereich enormen Herausforderungen gegenübergestellt. Im Rahmen all unserer Möglichkeiten unterstützt die Landesregierung, diesen zu begegnen. Die bestehende Fachkräftelücke, die insbesondere aus dem ungedeckten Bedarf an Betreuungsplätzen resultiert, kann zum einen nicht durch den Zugang von Personen aus der Ausbildung geschlossen werden. Sie wissen, dass wir die Zahl der PivA-Plätze enorm erhöht haben. Es gilt des Weiteren, und das tun wir auch, die Erzieherausbildung noch attraktiver zu machen; denn dieser Beruf der Erzieherin und des Erziehers ist einfach wunderbar, macht sehr viel Freude und ist eine hoch verantwortungsvolle Tätigkeit, nicht nur im Sinn unserer Gesellschaft, sondern auch für die Einrichtung, die Eltern, die Familien und die Kinder. Wir sind aber an einem Punkt angekommen – das habe ich in meiner Regierungserklärung deutlich gemacht –, wo wir über neue Maßnahmen nachdenken müssen. Hier setzen wir bei den angesprochenen Assistenzkräften an. Sie sollen Erzieherinnen und Erzieher nicht, wie suggeriert, aus dem Markt drängen oder diese gar ersetzen, sondern unterstützen. Wir wollen die Fachkräfte mit den Kita-Assistenzen unterstützen. Ich denke, dass das eine absolut zielführende Maßnahme ist. Deshalb sollen diese zusätzlichen Kräfte in den Einrichtungen Aufgaben im nicht pädagogischen Bereich übernehmen. Die Tätigkeiten der Kita-Assistenzen sind vielseitig. Ich hatte bei meiner Regierungserklärung folgendes Beispiel gebracht: Ein Kind kommt in die Kita, man hilft, Schuhe auszuziehen oder, wenn es zum Spielen rausgeht, Schuhe wieder anzuziehen. Oder sie unterstützen die Fachkräfte bei der Einhaltung und Umsetzung der Hygieneregeln, beim Küchendienst, beim Einkaufen, bei Reinigungsarbeiten von Spiel- und Beschäftigungsmaterial, als Begleitung bei Ausflügen, bei der Vorbereitung von Veranstaltungen, Telefondienst und vielem mehr. Aufgrund des Fachkräftemangels und der nicht gedeckten Bedarfe besteht vor Ort die Schwierigkeit vor allem darin, die vorhandenen Fachkräfte in der Kinderbetreuung zu sichern und zu entlasten. Genau da knüpft die Kindertagesstätten-Assistenz an. Zudem setzt die Landesregierung mit dem Förderprogramm „Starke Teams, starke Kitas“ weitere erforderliche Akzente und unterstützt die Einrichtungen und die Fachkräfte. Das Förderprogramm „Kita-Assistenz“ baut darauf auf, indem gezielt Personen außerhalb des pädagogisch qualifizierten Personals gewonnen und den Bedarfen vor Ort entsprechend eingesetzt werden, um die vorhandenen Fachkräfte zu entlasten und ihre Arbeitsbedingungen attraktiv zu gestalten. So soll und kann die Personalstruktur in der hessischen Kindertagesbetreuung insgesamt weiter gestärkt werden. Meine Damen und Herren, Sie sehen, wir tun vieles, um eine gute Betreuung unserer Kleinsten sicherzustellen. Ich freue mich darüber, dass ich Sie als Parlamentarier an unserer Seite weiß.
