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Astrid Wallmann

05.02.2025 Sitzungen 21/30

Vielen Dank. – Für die Beantwortung darf ich das Wort Herrn Staatssekretär Kuhn, Chef der Staatskanzlei, Herr Kuhn, Sie haben das Wort. Benedikt Kuhn, Staatssekretär und Chef der kanzlei: Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr ordneter! Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben unter dem Vorsitz unseres Ministerpräsidenten Boris Rhein am 6. November 2023 die rung der Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beschlossen. Sie haben bei dieser Gelegenheit eine klare Zielsetzung formuliert: zum einen den Verwaltungsaufwand bei Kommunen zu reduzieren, zum anderen aber auch brauch, beispielsweise durch Überweisung von Leistungen in die Herkunftsländer, zu verhindern. Hierdurch soll besondere Schlepperkriminalität bekämpft werden, die Mittel dafür verwendet werden, wofür sie eingesetzt werden sollen: um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Die gleiche Zielsetzung haben wir mit einem weiteren schluss der Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Juni – zur Einführung einer sogenannten Bargeldobergrenze Höhe von 50 Euro – untermauert. Eine Umgehung der Bezahlkarte und dieser Ziele organisierte Tauschbörsen ist nachdrücklich zu kritisieren, was unser Ministerpräsident getan hat; denn dabei es sich unzweifelhaft um ein missbräuchliches Verhalten, welches die vom Gesetzgeber zum Ausdruck gebrachten Ziele konterkarieren soll.

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