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Astrid Wallmann

05.02.2025 Sitzungen 21/30

Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, Sie haben das Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, gend und Soziales: Herr Pürsün, wir alle wissen, dass die Kommunen der Vielfältigkeit ihrer Aufgabenwahrnehmung vor Herausforderungen stehen. Das Land unterstützt durch vielfältigsten, auch finanziellen Maßnahmen die Erfüllung der Aufgaben der Kommunen. Wir sind im engen tausch mit den Kommunen, mit den Kommunalen verbänden, damit sie dieser Aufgabenerfüllung, vor wenn es sich um durch übergeordnete Behörden übertragene Pflichtaufgaben handelt, besser nachkommen können. Es ist trotzdem richtig und zutreffend, dass wir in Beziehungsgeflecht unterschiedlichste Zuständigkeiten ben zwischen Kommunen, Bund und Ländern – das auch gut so –, auch zur Aufgabenerfüllung. Es bleibt dass gemäß § 28 SGB VIII die Zuständigkeit für die hungsberatung bei den Kommunen liegt und als Pflichtleistung entsprechend finanziert wird.

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