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Heike Hofmann

05.02.2025 Sitzungen 21/30

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Hessische Landesregierung hat ein großes Interesse daran, die Stellen zur Erziehungsberatung in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen. Auch wenn mir die Statistik, auf die Sie sich beziehen, nicht bekannt ist, möchte ich kurz einordnen, dass nach § 28 SGB VIII das Angebot der Erziehungsberatung dem Träger der örtlichen Jugendhilfe zufällt und damit eine kommunale Pflichtaufgabe ist. Nichtsdestotrotz beteiligt sich Hessen seit Jahren an der Finanzierung und Bereitstellung eines professionellen Beratungsangebots für Jugendliche und Eltern. Wie die anderen Bundesländer auch, finanziert Hessen das bundesweite Angebot bke-Onlineberatung für Jugendliche und Eltern der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung über den Königsteiner Schlüssel mit. Die mitwirkenden Fachkräfte stammen aus dem gesamten Bundesgebiet von kooperierenden Trägern der örtlichen Erziehungsberatungsstellen und sind hier im Rahmen ihrer Arbeitszeit tätig. Die bke-Onlineberatung verbindet somit länderübergreifend die kommunalen und freien Trägerstrukturen, und zwar sowohl in der Erreichbarkeit für Ratsuchende und Fachteams als auch in ihrer Fachlichkeit. Eltern und Jugendliche finden ein bundesweit erreichbares Angebot vor, das die Präsenzberatung ergänzt und durch die Nutzung des Mediums Internet sehr niedrigschwellig zugänglich ist. Es freut mich, dass ich heute wegen Ihrer Frage dem Hause dieses Angebot noch einmal präsentieren kann und dem einen oder anderen in Erinnerung rufen kann. (Zuruf Freie Demokraten: Darum geht es ja nicht!) Sie sehen, meine Damen und Herren, Hessen ist in der Erziehungsberatung nicht untätig. Im Gegenteil, wir leisten unseren Beitrag dazu, dass den Ratsuchenden ein umfangreiches Angebot an Beratungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt wird. (Zuruf Freie Demokraten)

Protokoll ↗