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Ingmar Jung

05.02.2025 Sitzungen 21/30

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, nein, das planen wir nicht. Die Impfung mit zugelassenen Impfstoffen ist hier nicht per se verboten. Sie setzt aber einen bei der EU angemeldeten Impfplan voraus, und einen solchen streben wir für Hessen nicht an. Die Legalisierung der Impfung ist nicht die Lösung für die Herausforderungen der Geflügelpest. Im Gegenteil, schafft sie neue Probleme und hat auch wirtschaftliche Folgen. Geimpfte Tiere unterliegen strengen unionsrechtlichen Auflagen und Einschränkungen in der Haltung und müssen deutlich strenger überwacht werden. Damit eine verdeckte Infektion mit Geflügelpestviren im Bestand frühzeitig erkannt wird, müssen die sogenannten geimpften Betriebe beispielsweise monatlich von einem Tierarzt kontrolliert werden. Dabei muss eine bestimmte Anzahl an Proben entnommen und im Labor untersucht werden. Für geimpfte Tiere bestehen zudem regelmäßig Handelsbarrieren und Einfuhrverbote von Drittländern, und jede Verbringung kann nur mit behördlicher Genehmigung erfolgen. Aus diesem Grund ist auch die Impfung von einzelnen kleinen Beständen oder von Liebhaberbeständen sinnvoll, da diese nicht nur einen hohen Kostenaufwand für die Halter bedeutet, sondern auch für die gesamte on die Gefahr von Handelsbeschränkungen mit sich Der Aufwand und die wirtschaftlichen Folgen einer fung sind daher deutlich größer als ein möglicher Diese Einschätzung steht im Einklang mit den allermeisten tierhaltenden Betrieben.

Protokoll ↗