Timon Gremmels
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Heidt-Sommer, in der Tat bestand hier eine Regelungslücke, die zu einer Benachteiligung des Abendpersonals gegenüber den anderen Beschäftigten geführt hat. In Abstimmung mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz ist es mir gelungen, in Anlehnung an die außertarifliche Regelung einer Corona-Sonderzahlung kurzfristig noch eine freiwillige Sonderregelung für Inflationsausgleichszahlungen im Jahr 2024 für das Abendpersonal zu realisieren. Die Inflationsausgleichszahlung erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis mit dem Land Hessen am 21. Oktober 2024 bestand. Die Höhe der Inflationsausgleichszahlung beträgt für Beschäftigte, die vertraglich zu 28 Diensten verpflichtet sind und diese auch erbracht haben, 800 Euro. (Beifall Marius Weiß (SPD))
