Astrid Wallmann
das Vielen Dank. – Herr Staatsminister Schwarz, Sie haben das Wort. und Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Verehrte Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Meier, ich dareinmal glaube, dass schon ein Blick auf die Lebenswirklichkeit der Menschen genug an Erfahrungsstudie ist; denn meine Lebenserfahrung ist, dass die Menschen einander verstehen de- wollen, meine Lebenserfahrung ist, dass die Menschen so miteinander reden, dass die Sprache nicht zusätzlich verkompliziert wird, und meine Lebenserfahrung ist, dass in The- Zeiten von Herausforderungen, in denen es zum Teil SchüRege- ler 13 oder 14 verschiedener Nationalitäten in einer Klasse gibt, die Sprache klar, einfach und deutlich sein sollte. die auch Herr Abgeordneter Meier, ich will aber nochmals auf das amtliche Regelwerk hinweisen, auf das ich gerade Bezug genommen habe. Es gibt Gott sei Dank den Rat für deutsche Rechtschreibung. Der Rat für deutsche Rechtschreibung wurde damit betraut, die Einheitlichkeit der deutschen Rechtschreibung im deutschen Sprachraum zu der gewährleisten und die Rechtschreibung auf der Grundlage Dr. des orthografischen Regelwerks weiterzuentwickeln. Er ist somit die maßgebende Instanz in Fragen der deutschen Rechtschreibung und gibt mit dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung das Referenzwerk für die deutsche Rechtschreibung heraus. stellen Sonderzeichen zur Kennzeichnung geschlechtergerechter Sprache sind seitens des Rats für deutsche Rechtschreibung – wie erläutert – nicht vorgesehen; denn Sonderzeichen werden nicht dem Bereich der deutschen Orthografie zugeordnet. Das hat der Rat für deutsche Rechtschreibung am 15. Dezember 2023 im amtlichen Regelwerk erneut mit dem Ergänzungspassus „Sonderzeichen“ bestätigt. Dafür führt der Rat für deutsche Rechtschreibung gute Gründe an. Ich nenne Ihnen diese Gründe. Die geschriebeund ne deutsche Sprache müsse von Schülerinnen und Schülern erst noch gelernt werden. Ich halte das für einen plausiblen Grund. Gerade in den ersten Jahrgangsstufen, bis in die Sekundarstufe I hinein, gehe es vor allem um den seitens Erwerb einer sicheren Rechtschreibkompetenz. Rücksicht zu nehmen sei auf die Erwachsenen, die nicht in der Lage kommt, seien, auch nur einfache Texte zu lesen und zu schreiben. Schließlich solle auch Menschen, die Deutsch als Zweitoder Fremdsprache erlernen, der Sprach- und Schrifterwerb nicht erschwert werden. Darauf habe ich soeben hingewiesen. Dem werden Sonderzeichen zum Zweck der Darstellung geschlechtergerechter Sprache schlicht nicht das gerecht, zumal diese Zeichen in der geschriebenen Sprache auch andere Bedeutungen haben können. Aus der Sicht der Hessischen Landesregierung soll bevorzugt die Verbindung der weiblichen und der männlichen Form verwendet werden, wobei die feminine Form weitere grundsätzlich voranzustellen ist. Daneben sind Umschreidie bungen und Alternativformulierungen möglich, welche die zur Geschlechter nicht ausdrücklich benennen und in Übereinuniver- stimmung mit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung stehen. Das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
