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Astrid Wallmann

05.02.2025 Sitzungen 21/30

Vielen Dank. – Zur Beantwortung darf ich dem Minister für Kultus, Bildung und Chancen, Herrn Staatsminister Schwarz, das Wort erteilen. Armin Schwarz, Minister für Kultus, Bildung und Chancen: Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Meier! Mit dem von Ihnen verwendeten Begriff Genderverbot suggerieren Sie, dass geschlechtergerechte Ausdrucksweisen von der Landesregierung generell verboten seien. Dem möchte ich ausdrücklich widersprechen. Das Gegenteil ist zutreffend. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Geschlechtergerechte Schriftsprache muss jedoch dem amtlichen Regelwerk entsprechen. Das geht so auch ganz klar aus der Musterdienstanweisung des Hessischen Ministerpräsidenten hervor. (J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Sehr gut!) Im Übrigen sind meinem Haus im Zusammenhang mit dem Verbot der Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung geschlechtergerechter Ausdrucksweisen in der Schriftsprache zum Stichtag 5. Dezember 2024 zwölf Fälle von Remonstrationen bekannt. Der Stichtag liegt in der Vorwoche des Plenums, in dem Ihre mündliche Frage zum ersten Mal auf der Tagesordnung stand. Auf eine erneute Anfrage bei den Staatlichen Schulämtern haben wir verzichtet. Wir haben uns schließlich gemeinsam das Ziel gesetzt, nicht zu viele Daten zu erheben, um nicht zu viel Bürokratie aufzubauen. Auch das ist ein Beitrag dazu in Unterstützung meines Kollegen Manfred Pentz. (Vereinzelter Beifall CDU)

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