Sandra Weegels
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bauer, das war eben sehr viel von „Und täglich grüßt das Murmeltier“, aber das passt zu der Debatte über die Novellierung des HSOG. Da muss man nämlich festhalten, dass das alles einen sehr skurrilen Verlauf genommen hat. (Beifall AfD) Die Koalition hat es mit ihrem mehr als fragwürdigen Vorgehen bei der Vorlage des Änderungsantrags, der letztlich nichts anderes ist als ein Erweiterungsantrag, tatsächlich geschafft, die gesamte Opposition geschlossen gegen sich aufzubringen. Herzlichen Glückwunsch dazu. (Beifall AfD) Das Fatale daran ist, dass das überhaupt nicht hätte sein müssen. Wir haben als Oppositionsführer den ursprünglichen Gesetzentwurf von Anfang an konstruktiv begleitet und nach der Anhörung immer wieder darauf hingewiesen, dass die Landesregierung die Anmerkungen der Anzuhörenden, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Normenbestimmtheit, ernst nehmen solle. Doch was macht die Landesregierung mit den Bedenken, die nicht nur wir, sondern auch die Kollegen der anderen Oppositionsfraktionen hatten? Sie suggeriert zunächst, dass sie einen Änderungsantrag einbringen wolle, mit dem nachgebessert wird. Dann aber kommt Ende letzter Woche dieser Änderungsantrag, der „mal eben so“ bis dahin weder diskutierte noch ausreichend beleuchtete neue Befugnisse für die Polizei- und die Ordnungsbehörden enthält – und zwar ganz weitreichende. Die sollen wir heute beschließen, ohne dass der Opposition die Möglichkeit ausreichender parlamentarischer Mitwirkung eingeräumt worden wäre. Verehrte Landesregierung, dafür sollten Sie sich schämen. (Beifall AfD) Denn so ein Vorgehen lässt erhebliche Zweifel an Ihrem Demokratieverständnis aufkommen, auch wenn Sie das Wort Demokratieförderung noch so oft in den Mund nehmen. Jetzt wollen Sie die Demokratieförderung sogar als polizeiliche Maßnahme festschreiben. Meine Damen und Herren, polizeiliche Aufgaben und Aufgabenbereiche sind Grundlage und Voraussetzung für Grundrechtseingriffe. Welche Grundrechtseingriffe sollen oder dürfen denn mit der Demokratieförderung ausreichend begründet werden? Äußern Sie sich doch einmal dazu, Frau Kollegin Gnadl. (Beifall AfD) Eigentlich war es das Ziel der Koalition, den Polizei- und den Ordnungsbehörden verlässliches Handwerkszeug an die Hand zu geben, um bestmöglich für die Sicherheit der Menschen in Hessen sorgen zu können. Herr Bauer, Stichwort: klare Regelungen. – Ich sage Ihnen: Sie machen genau das Gegenteil; denn Sie werfen mit unbestimmten Rechtsbegriffen wie mit Bonbons um sich. (Beifall AfD) Sachverständige hätten sich über die im Gesetz festgeschriebene Aufgabenerweiterung mit Sicherheit eine fundierte Meinung bilden können. Leider werden wir es nicht erfahren, weil die Koalition den von allen Oppositionsfraktionen gestellten Antrag auf eine weitere Anhörung abgeschmettert hat. Meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, ich frage mich an dieser Stelle, ob unsere Plenardebatte am Dienstag Sie so gar nicht zum Nachdenken gebracht hat. Ist Ihnen nicht aufgefallen, dass ausnahmslos alle Vertreter der Oppositionsparteien, so unterschiedlich sie sonst auch sind, geschlossen die gleichen Bedenken mit der gleichen Argumentation vorgebracht haben? (Widerspruch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn AfD, FDP und die GRÜNEN bei einem innenpolitischen Thema einmal so geschlossen argumentieren, sollte man doch erwarten dürfen, dass die schwarz-rote Koalition so weit innehält, dass sie für eine so umfassende Novellierung eine ordentliche Anhörung und Diskussion im Ausschuss zulässt. (Beifall AfD) Aber: Fehlanzeige. Offensichtlich ist die Koalition mittlerweile so selbstherrlich geworden, dass sie die berechtigten Argumente der Opposition schlichtweg kaltlassen. Es ist ja beileibe nicht so, dass wir – wie die FDP und die GRÜNEN – dem ursprünglichen Gesetzentwurf fundamental ablehnend gegenübergestanden haben – ganz im Gegenteil. Aber dieses fragwürdige und unparlamentarische Vorgehen der Koalition, ihr Gutsherrengehabe, die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit und die scheinbare Eilbedürftigkeit der Verabschiedung des Änderungsantrags führen dazu, dass wir diesen Gesetzentwurf auf keinen Fall mittragen können und mittragen werden. (Beifall AfD) Wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen und behalten uns vor, seine Verfassungsmäßigkeit an anderer Stelle prüfen zu lassen. (Beifall AfD) Eine erneute Blamage ist dann zwar nicht auszuschließen, aber das hätten Sie sich dann ausschließlich selbst schreiben. (Beifall AfD)
