Andreas Lobenstein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es war einmal ein griechischer König, der, weil er die Götter verärgerte, einen Fels immer und immer wieder den Berg hinaufrollen musste. (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Sisyphos!) – Richtig. (Beifall AfD) So oder so ähnlich fühlt man sich hierzulande als Betrachter der Diskussion zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf den Digitalpakt 2.0. Nach dem mehr oder weniger freiwilligen Ausscheiden der FDP aus der defekten Berliner Ampelregierung kam es nun laut Medienberichten zwischen dem neuen Bildungsminister Cem Özdemir und den Ländern zu einer vorläufigen Einigung auf die Eckpunkte zur Fortsetzung des Digitalpakts. Bund und Länder finanzieren anteilig zu je 50 % 5 Milliarden Euro bis 2030, die nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder aufgeteilt werden. Jedoch können die Länder die Kosten für bereits aufgelegte landeseigene schulische Digitalisierungsprogramme auf ihren jeweiligen Anteil anrechnen. Real werden somit schätzungsweise 3 Milliarden Euro in das Programm fließen – 2,5 Milliarden Euro vom Bund und 500 Millionen Euro aus den Ländern. Vom eigentlichen Anspruch der hälftigen Teilung bleibt in Summe ein Verhältnis von 80 : 20 zugunsten der Länder übrig. Für das Land Hessen ist das bestimmt kein schlechter Ausgang der Verhandlung, auch wenn sich das Gesamtvolumen des Digitalpakts gegenüber dem Vorläufer mit seinen Corona-Ergänzungen bei gleichzeitig längerer Laufzeit mehr als halbiert. Die bekannten drei sogenannten Handlungsstränge dem Digitalpakt 1.0 bleiben erhalten: der Auf- und bau und die nachhaltige Nutzung der digitalen Ausstattung und Infrastruktur, die digitalisierungsbezogene SchulUnterrichtsentwicklung – insbesondere die Aus-, FortWeiterbildung der Lehrkräfte – sowie die flächendeckende Nutzung und Weiterentwicklung länderübergreifender integraler Bildungsinfrastruktur, eine Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ inklusive Förderung ko-konstruktiver Forschung für evidenzbasierte Qualitätsentwicklung in der digitalen Lehrkräfteausbildung und Transfer der Erkenntnisse in die Schullandschaft. Als problematisch erachten wir insbesondere den von ehemaligen FDP-Bildungsministerin Stark-Watzinger geschlagenen Wegfall der Fortbildungsverpflichtung Lehrkräfte, zumal schon der ursprüngliche Vorschlag 30 Stunden pro Lehrer vonseiten der Fachgesellschaften für Informatik für unzureichend gehalten wurde. Für qualitativ hochwertige Fortbildung seien mindestens Stunden anzusetzen. Gerade vor dem Hintergrund der jüngst veröffentlichten ICILS-Studie aus dem Jahr 2023 ist der Wegfall der bildungspflicht mehr als fragwürdig. Unterrichten schon jetzt an unseren Schulen weiß Gott nicht nur Natives. (Beifall AfD) Gleiches gilt für eine mögliche Kostenbeteiligung Kommunen in den Ländern, die Kultusminister bekanntlich auf Nachfrage im Ausschuss nicht ausschließen wollte oder konnte. Der implizierte der FDP an den aktuellen Bildungsminister Cem lautet also, die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 mit reduzierten Anforderungskatalog sei eine vertane für mehr und bessere Bildung in Hessen. Ist das wirklich so? Es hindert uns in Hessen doch daran, entsprechende Fortbildungsverpflichtungen für Lehrkräfte schon jetzt verstärkt anzubieten. Wozu wir die Lehrerfortbildungsprogramme, etwa die der kräfteakademie? Gleiches gilt für einen Ausschluss Kostenumlage auf die Kommunen. Die FDP stand immer für eine konsequente Durchsetzung des Subsidiaritätsprinzips zugunsten der Länder. Die haben schließlich der Bildungspolitik den Hut auf. (Beifall AfD – Zurufe) Ein zusammengestauchter Anforderungskatalog zum talpakt 2.0 seitens des Bundes entbindet die Landesregierung doch nicht von ihrem individuellen bildungspolitischen Gestaltungswillen, sofern Sie nicht in Kauf wollen, dass Ihre Ambitionen für eine Wiederherstellung des Unterrichtsniveaus am Ende wieder den Berg wie Stein talwärts herabdonnern. Anzeichen dafür gibt es jenseits der zögerlichen Digitalisierung unserer bereits jetzt genug. Wir jedenfalls werden Ihnen diesbezüglich zeitnah unsere Vorschläge zukommen lassen. – Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
