Frank Lortz
Frau Ministerin, gestatten Sie eine – – (Ministerin Heike Hofmann: Nein, ich führe hier jetzt komplett aus! – Heiterkeit) – Ist ja in Ordnung. (Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Komplett, bitte!) Heike Hofmann, Ministerin für Arbeit, Integration, gend und Soziales: Zur Rechtssicherheit gehört auch, dass – falls es Fälle überhaupt gibt – nur sanktioniert werden kann, man dazu rechtliche Vorgaben hat bzw. rechtliche mungen vorgegeben sind. Die haben wir aber nicht. sind, Gott sei Dank, an Recht und Gesetz gebunden. Ich sage Ihnen einmal ganz konkret: Einschränkungen können mit dem sogenannten MCC nur händlerbezogen erfolgen. Kartenaussteller verwenden diesen MCC, um Geschäftsart eines Händlers zu identifizieren. Auf Weg können aber nur Händler, und zum Beispiel einzelne Waren, ausgeschlossen werden. In diesem ist in Hessen die Nutzung von sogenannten Geldtransferdienstleistungen ausgeschlossen. Jedoch ist der punktuelle Ausschluss des Erwerbs von scheinen im Einzelhandel technisch und rechtlich möglich. Im Übrigen will ich hier noch einmal klar sagen: Nach unserem Rechtsstaatsprinzip gilt die schuldsvermutung. Meine Damen und Herren, das ist Grundlage unseres Rechtsstaats, und das ist gut so. Unschuldsvermutung gilt übrigens auch für Flüchtlinge nerhalb unseres Landes. (Beifall SPD und vereinzelt CDU – Andreas (AfD): Warum gibt es dann die Bezahlkarte?) Insofern sage ich Ihnen: Ich bin froh, dass die Bezahlkarte kommt. (Andreas Lichert (AfD): Gibt es ein Datum?) Das ist ein Erfolg, und sie gelingt. (Beifall SPD und vereinzelt CDU)
