Lucas Schmitz
… Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und sehr Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Grobe, zugegeben, bei der selbst ersten Lesung Ihres Gesetzentwurfs war ich ein wenig überrascht. Nicht nur, dass Sie jetzt Ihre Liebe für internationale Studierende gefunden haben und sich als Anwalt nachdes studentischen Wohnens gerieren, sondern auch bei aller modisachlichen Ernsthaftigkeit, mit welchem Selbstverständnis WarSie an das Rednerpult getreten sind und davon gesprochen haben, dass dieser Gesetzentwurf auf die Zustimmung der Hochschulen treffen würde. Ich habe mich ernsthaft gezur fragt: Wie sind deine Blätter in der zweiten Lesung wohl formuliert, wenn die AfD hier so auftritt? HochKonkret sagten Sie – ich darf Sie an der Stelle zitieren –: Übrigen „Nicht wenige Hochschulen würden eine Gesetzesänderung begrüßen“. Sie riefen mir in meinem Wortbeitrag des auch zu: „Dann fragen Sie die Hochschulen!“ In einer Kanzler Ihrer inflationären Kurzinterventionen sahen Sie sich sogar der dazu veranlasst, zu sagen, dass die Idee nicht von Ihnen käme, „sondern von den Hochschulpräsidien“, mit denen Sie im ständigen Austausch stünden. Jetzt mein absolutes Highlight: Zum Abschluss dieser Kurzintervention sagten Rich- Sie – ich darf erneut zitieren –: „Lassen Sie uns einfach für eine Anhörung durchführen. Dann werden Sie feststellen, Sanie- was das Begehren der Hochschulen ist.“ von Schlecht gealtert, würde ich an der Stelle sagen. Ich glauMilbe, es ist auch ziemlich bitter, jedenfalls stelle ich es mir von sehr enttäuschend vor, wenn man sich hierhin stellt, vollden mundig den Gesetzentwurf mit einer vermeintlich begrünim deten Notwendigkeit durch die Hochschulen vorlegt und das Ergebnis das genaue Gegenteil ist. Dabei habe ich Fachmich im Vorfeld auch ernsthaft gefragt, wie Sie eigentlich damit umgehen werden, dass das Ergebnis genau das Gegenteil ist. Was wird Ihr Argument sein: fehlende Kompevor tenz in den Präsidien, politische Einflussnahme? Vielleicht Studen- ist es auch wieder die große Weltverschwörung gegen die den AfD-Fraktion. Und das, was Sie gerade gemacht haben, Herr Dr. Grobe, war die beste Roger-Stone-Manier – gerne mal googeln –, die man sich nur vorstellen kann: alles disprofi- kreditieren, alles herabwürdigen, was nicht Ihrer Meinung wollen ist, und damit überhaupt kein Gegenargument aufkommen lassen. (Beifall CDU, SPD und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten) – Zuruf Dr. Frank Grobe (AfD)) Aber wir kennen die Spielchen, und deswegen lassen wir es Ihnen an dieser Stelle nicht durchgehen. Nur, damit auch jeder weiß, wovon wir hier sprechen, will ich die eine oder andere Stellungnahme aufgreifen. Die THM spricht von einer „hochschulfremden“ Aufgabenzuweisung und massivem Bürokratieaufbau. Die Konferenz Hessischer Universitätspräsidien spricht sich klar dagegen aus, weil Wohnraumbewirtschaftung eben nicht im Aufgabenbereich der Universitäten liege. Alle, und zwar ausnahmslos alle, Studierendengruppen, egal ob links oder rechts, lehnen Ihren Vorschlag ab. Das Deutsche Studierendenwerk bekräftigt die Rechtsauffassung der CDU-Fraktion, dass dies überhaupt nichts mit der Freiheit von Forschung und Lehre zu tun hat. „Doppelstrukturen“, „realitätsfern und unfunktional“ sind weitere Worte, die sich durch die Stellungnahmen ziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Anhörung hat schwarz auf weiß belegt, dieser Gesetzentwurf ist sachlich und inhaltlich falsch. Er bringt keine Vorteile für studentisches Wohnen und ist daher vollumfänglich abzulehnen. (Beifall CDU, SPD, Angela Dorn, Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten)) Dieses Meinungsbild ergibt sich im Übrigen auch dann, wenn man den Blick außerhalb Hessens wirft, wenn man über unsere Bundeslandgrenzen hinausschaut. Es wird Sie überraschen: Nur ein kursorischer Blick in andere Bundesländer, nach Bayern, nach Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, zeigt, dass dieses Regelungsmodell, das wir in Hessen haben, gängige Praxis ist. Jetzt zum Mitschreiben: Fragen Sie einmal die Kollegen in Nordrhein-Westfalen, Ihre Kollegen der AfD-Fraktion. Die haben selbst einen Antrag eingebracht, in dem es um die Stärkung der Studierendenwerke geht, in dem es darum geht, dass Studierendenwerke im studentischen Wohnungsbau unterstützt werden sollen. Ich frage Sie: Was wollen Sie als AfD überhaupt? Sie sind sich offensichtlich nicht einmal selbst einig. (Beifall CDU, SPD und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten)) Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb ist dieser Gesetzentwurf inhaltlich falsch und abzulehnen. Eines möchte ich jedoch nicht negieren. Das Thema des studentischen Wohnens ist natürlich wichtig. Bereits in der ersten Lesung konnte ich darauf hinweisen, dass von 2013 bis 2023 die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze um 27 % auf 17.780 erhöht werden konnte. Das war der Erfolg der damaligen Landesregierung. Genau diesen Erfolg werden wir jetzt als christlich-soziale Koalition fortführen. Es steht in unserem Koalitionsvertrag. Wir wollen mehr Wohnraum für Studierende, aber eben nicht durch die Schwächung bewährter Strukturen oder durch ein Übermaß an Bürokratie. Wir lehnen den Gesetzentwurf daher vollumfänglich ab. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten))
