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Dr. Frank Grobe

AfD 10.12.2024 Sitzungen 21/27

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man das Meinungsbild der Anzuhörenden liest, könnte man meinen, dass einige Hochschulen eine 180-Grad-Wende vollzogen haben. Oder, anders ausgedrückt: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? – Denn einzig wichtig scheint, dass die Brandmauer gegen die AfD nun auch bei den Hochschulen hochgehalten wird. Komme, was da wolle – auch wenn letztlich die Studenten als Verlierer dastehen. Das ist zwar menschlich enttäuschend, doch angesichts des politischen Klimas in unserem Land nicht weiter verwunderlich. So schreibt die Hochschule Darmstadt, dass „seit fast zwei Jahren … intensive Gespräche“ zum Thema bezahlbares studentisches Wohnen mit politischen Akteuren wurden, um „die Rahmenbedingungen für Studierende verbessern“. Und weiter: „Dabei signalisierten alle nen“ – also auch Sie, meine Damen und Herren – grundsätzlich positive/konsensfähige Haltung.“ Da von Ihnen nichts dergleichen unternommen sich aber die Wohnungsnot unter Studenten durch fehlgeleitete Massenzuwanderung deutlich verschlimmert hat, haben wir uns von der AfD entschlossen, konstruktiv mitzuarbeiten, und einen von der Hochschule gewünschten Gesetzentwurf eingebracht. Hier sehen Sie die damalige Forderung der Hochschule. (Der Redner hält ein Papier hoch.) Ich lese vor, was da steht: „Einfügung eines Paragrafen, der die Hochschulen neben den Studierendenwerken mächtigt, Studentenwohnraum anzumieten“. Und wie wird das gedankt? Die Hochschule Darmstadt spricht sich „entschieden“ gegen unseren Gesetzentwurf aus und möchte alles beim Alten belassen. (Robert Lambrou (AfD): Hört, hört!) Dabei gibt sie sogar selbst zu, dass „auffällig war, dass [ich] ausdrücklich darauf hinwies, dass das Vorhaben sicher politisch blockiert würde, sollte die AfD es aktiv unterstützen“. Mehr Scheinheiligkeit geht nicht. Aber sicherlich werden Sie unseren Gesetzentwurf – dem Sie diesen heute ablehnen werden – in leicht fizierter Version im nächsten Jahr selbst einbringen. um? Weil er gut ist und den Hochschulen durch mögliche öffentlich-private Partnerschaften zusätzliche Freiräume schafft – zumal den Hochschulen immer weniger Geld Verfügung steht. Dass öffentlich-private Partnerschaften unseren schulen allgemein viel nützen können, sagen im nicht nur wir, sondern auch Ulf Richter von der Universität Siegen, der – hören Sie bitte zu – Vorsitzender Arbeitskreises Hochschulbau der Vereinigung der der Universitäten ist. Und wann hat er dies gesagt? In gerade erschienenen Ausgabe der Zeitschrift „Forschung und Lehre“. Er spricht sich hier nämlich generell für öffentlich-private Kooperationen im Hochschulbau aus. Denn, so sagt ter, „angesichts der aktuellen Zahlen halte … [er] es ausgeschlossen, dass die Länder die Auflösung des rungsstaus allein bewältigen können“. Wir sprechen einem bundesweiten Sanierungsstau in Höhe von 74 liarden Euro. Ganz konkret spricht Kanzler Richter Unternehmen, welche die Gebäude gemeinsam mit Hochschulen errichten, ohne dass Rendite-Interessen Vordergrund stehen. Vielmehr würden solche Unternehmen selbst von der Nähe zu den Hochschulen und den kräften von morgen profitieren. Und das war es auch, was unter anderem die Hochschule Darmstadt beabsichtigte und wovor sie nun aus Angst der AfD den Salto rückwärts machte. Dabei hätten ten während ihres Studiums leichter in Kontakt mit Unternehmen und somit auch nicht selten ihren künftigen Arbeitgebern kommen können. Hochschule und Wirtschaft könnten zusammenwachsen, wovon letztendlich alle tieren, vor allem aber unsere Studenten. Aber das Sie ja nicht. geführt Ein Erfolg verheißendes Beispiel für moderne PPP-Projekzu te, auch in anderen Bereichen des Hochschulbaus, ist übFraktio- rigens meine Alma Mater, die RWTH Aachen. Diese Ex„eine zellenzuniversität ließ sich durch die Volkswagenstiftung Mittel für den Umbau des Gästehauses und für den Neubau eines Appartementhauses bereitstellen, wozu auch eine wurde, vom Studentenwerk betriebene Kindertagesstätte in einem Ihre ehemaligen Gartenhaus gehört. Warum sollte so etwas nicht auch mit Studentenwohnheimen möglich sein? Unser Gesetzentwurf gibt dafür den Hochschulen erst einmal Rechtssicherheit. Und nur darum ging es. Warum also nicht in Hessen? Diese Frage müssen Sie sich selbst beantworten. – Vielen Dank. (Beifall AfD) erPräsidentin Astrid Wallmann: Vielen Dank. – Als Nächster hat der Abgeordnete Schmitz der CDU-Fraktion das Wort.

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